Kooperation zweier Einzelunternehmen?

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst mit einem Bekannten ein Internetprojekt
übernehmen. Grundsätzlich bietet es sich in solchen Fällen ja an,
eine GbR zu gründen. Da ich damit allerdings schonmal Schiffbruch
erlitten habe, suche ich nach einer anderen (rechtlichen) Form zur
Zusammenarbeit.

Wir haben beide jeweils ein Einzelunternehmen. An verschiedenen
Stellen hier im Forum habe ich von Kooperationen gelesen, leider
keine weiteren Infos dazu. Meine Frage:

  • Was genau ist im rechtlichen Sinn unter eine Kooperation zu
    verstehen? Wie „gründe“ ich eine Kooperation?
  • Was ist dabei zu beachten?
  • Wo liegt der Unterschied zu einer GbR und wie wird das Ganze
    steuerrechtlich gehandhabt?

Vielen Dank schonmal im voraus, bin für jeden Tipp dankbar!

Herzliche Grüße
Dan

Kooperation = GbR
Hi !

  • Was genau ist im rechtlichen Sinn unter eine Kooperation zu
    verstehen? Wie „gründe“ ich eine Kooperation?

Im deutschen Recht ist unter der Kooperation die GbR zu verstehen. Im Gesellschaftsrecht anderer Länder wird eine solche Kooperation auch als Kapitalgesellschaft behandelt.

Was waren denn damals die negativen Auswirkungen der GbR? Sollte es um die Haftung gehen, ist vielleicht auch eine KG (Kommanditgesellschaft) sinnvoll.

BARUL76

Hallo,

danke schonmal für deine Antwort. Ja genau, die Haftung war das Problem. Der Partner hatte was verbockt und ich musste meinen Kopf vollumfänglich mit hinhalten.

Im Internet habe ich noch etwas von einer Limited gefunden. Hat da jemand Erfahrungswerte, ob so etwas Sinn macht?

Danke und Gruß
Dan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im Internet habe ich noch etwas von einer Limited gefunden.
Hat da jemand Erfahrungswerte, ob so etwas Sinn macht?

Limited kannst du ziemlich löten. Da gibt’s glaub ich auch hier FAQs zu. Dir geht ja wohl vor allem um die Haftung. Wenn du da jetzt laut Limited-Firmenkapital z.B. mit 1 Pfund (oder 100 Pfund…) haften willst, und es kommt hart auf hart, kennen die deutschen Gerichte da noch das fiese Instrument der Durchgriffshaftung. Kurz, du musst wieder persönlich geradestehen.