liebes forum,
was sollte als freiberufler bei unterschreiben eines
kooperationsvertrags beachtet werden?
anlaß: es soll vertraglich verhindert werden, daß ein freiberufler
über entstehende kundenkontakte aufträge direkt über den kunden
abwickelt… das ist auf der einen seite sicherlich verständlich -
ABER wie verhält es sich, wenn man bereits selbst kontakte zu dem
kunden hatte oder sich diese kontakte nicht über das firmenumfeld,
sondern über private kontakte ergeben oder bereits ergeben haben??
fall: freiberufler A arbeitet für firma B, die sehr viele kunden in
der branche mit einem sehr weit gefächerten dienstleistungsangebot
bedient. freiberufler A ist aber selbst durch eigene kontakte in der
branche überhaupt erst zu firma B gestoßen. und durch diese
„alten“ (beruflichen und privaten) kontakte ergeben sich auch neue
kontakte in der branche, die sich zwangsläufig im kundenumfeld der
firma bewegen, aber nicht über den firmenkontakt selbst entstehen.
manche kontakte, die über firma B entstehen, spiegeln sich auf der
anderen seite wiederum auch im freundes- oder verwandschaftskreis von
freiberufler A wider…
ein anderes fallbeispiel zu diesem thema: freiberufler A hat sich
während der zusammenarbeit mit besagter firma B mit einer
firmenangestellten privat angefreundet. ihr neuer lebensgefährte
(herr C) arbeitet an verantwortlicher stelle beim kunden von firma B
und pflegt zeitweise auch geschäftsbeziehungen zu firma B.
freiberufler A hat herrn C ausschließlich privat und nicht über firma
B kennengelernt. herr C möchte nun einen auftrag an freiberufler A
erteilen, der nicht einmal direkt das eigentliche geschäftsfeld von
firma B tangiert, sondern das firma B, bei momentaner lage, nur über
freiberufler A als spezialisten überhaupt abdecken und als neues
geschäftsfeld anbieten könnte. um jeglichen ärger zu vermeiden, hat
freiberufler A dieses thema sogar offen bei firma B angesprochen, um
zu einem zufriendenstellenden konsens zu kommen.
man zeigt sich zwar „großzügig“ - aber immer wieder wird daraufhin
gewiesen, daß es sich sehr wohl um einen kontakt handeln würde, der
unmittelbar über firma B entstanden sei, da firma B mit jenem herrn
schließlich geschäftliche kontakte pflegen würde - und selbst, wenn
freiberufler A herrn C in firma B nie gesehen hätte, so würde er ihn
ja über die angestellte kennen.
und nun die sache mit dem kooperationsvertrag…??
als selbstverständlich erscheint es freiberufler A, einen vertrag zu
unterschreiben, der vorsieht, daß keine laufenden aufträge abgeworben
werden. oder auch, daß keine aufträge angenommen werden, die über
kundenansprechpartner (die ausschließlich über die jeweilige
auftragsbearbeitung bekannt sind) an freiberufler A herangetragen
werden.
aber wie weit kann so etwas ausgedehnt werden??
letztendlich sieht freiberufler A dadurch auch seine selbständigkeit
gefährdet - denn entweder müßte er sich dann nur noch auf firma B als
kunden beschränken - oder sich neue kontakte in anderen branchen
suchen, was natürlich ein erheblicher aufwand wäre, wenn überhaupt
realisierbar.
gibt es da klare richtlinien? oder gilt das motto: „friß oder stirb“?
auf welche punkte sollte vor unterschrift in besonderem geachtet
werden? auf welche klauseln sollte man unbedingt bestehen?
viele grüße 
elle