liebes forum,
was muß als freiberufler bei unterschreiben eines
kooperationsvertrags beachtet werden?
anlaß: es soll vertraglich verhindert werden, daß ein freiberufler
über entstehende kundenkontakte aufträge direkt über den kunden
abwickelt… nun ja, das ist auf der einen seite verständlich - ABER
wie verhält es sich, wenn man bereits selbst kontakte zu dem kunden
hatte oder sich diese kontakte nicht über das firmenumfeld, sondern
über private kontakte ergeben oder bereits ergeben haben??
das problem ist dabei im speziellen, daß es sich um eine firma
handelt, die sehr viele kunden in der branche mit einem sehr weit
gefächerten dienstleistungsangebot bedient. ich selbst bin aber durch
meine eigenen kontakte in der branche überhaupt erst zu dieser firma
gestoßen. klar, daß sich durch meine alten (beruflichen und privaten)
kontakte auch neue kontakte in der branche ergeben, die sich
zwangsläufig im kundenumfeld der firma bewegen, aber nicht über den
firmenkontakt selbst entstehen. manche kontakte, die über die firma
entstehen, spiegeln sich auf der anderen seite wiederum auch in
meinen freundes- oder verwandschaftskreis wider…
ein anderes fallbeispiel zu diesem thema: ich habe mich während
meiner zusammenarbeit mit besagter firma mit einer firmenangestellten
privat angefreundet. ihr neuer lebensgefährte arbeitet an
verantwortlicher stelle beim kunden und pflegt unter anderem
geschäftsbeziehungen zu meinem kunden. ich habe ihn aber
ausschließlich privat und nicht über die firma kennengelernt. er
möchte mir nun einen auftrag erteilen, der nicht einmal direkt das
eigentliche geschäftsfeld meines kunden tangiert, sondern das der
kunde, bei momentaner lage, nur über mich als spezialisten überhaupt
abdecken und als neues geschäftsfeld anbieten könnte. um jeglichen
ärger zu vermeiden habe ich dieses thema sogar offen angeschnitten,
um zu einem zufriendenstellenden konsens zu kommen.
man zeigt sich zwar „großzügig“ - aber immer wieder werde ich
daraufhin gewiesen, daß es sich sehr wohl um einen kontakt handeln
würde, der unmittelbar über die firma entstanden sei, da man mit
jenem herrn schließlich geschäftliche kontakte pflegen würde - und
selbst, wenn ich ihn in der firma nie gesehen hätte, so würde ich ihn
ja über die angestellte kennen.
und nun die sache mit dem kooperationsvertrag…??
als selbstverständlich erscheint es mir, einen vertrag zu
unterschreiben, der vorsieht, daß keine laufenden aufträge abgeworben
werden. klar. oder meinetwegen auch, daß keine aufträge angenommen
werden, die über kundenansprechpartner (die man ausschließlich über
die jeweilige auftragsbearbeitung kennt) an einen herangetragen
werden.
aber wie weit kann so etwas ausgedehnt werden??
letztendlich sehe ich dadurch, ganz ehrlich gesagt, auch meine
selbständigkeit gefährdet - denn entweder müßte ich mich dann nur
noch auf den einen kunden beschränken - oder mir neue kontakte in
anderen branchen suchen, was natürlich ein erheblicher aufwand wäre,
wenn überhaupt realisierbar…??
ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand kompetente auskunft zu diesem
thema geben könnte. gibt es da klare richtlinien? oder gilt das
motto: friß oder stirb??
vielen herzlichen dank! 
elle