Kooperationsvertrag

Hallo Leute ich habe eine Frage. Ich habe ein Kooperationsvertrag mit einem anderen Unternehmen. Da ich nicht zufrieden mit der Zusammenarbeit bin, habe ich mir mein Vertrag angeschaut und bin auf die ausstirgsklause gefunden.

(Das Vertragsverhältnis beginnt am 01. Januar 2018. Es ist zunächst für die Dauer von einem Jahr, also bis zum 01.Januar 2019, fest vereinbart. Während dieser Zeit ist die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit, erstmals zum 01. Juni 2018, den Vertrag kündigt.)

Meine Frage. Verstehe ich es richtig das ich denn Vertrag bis zum 1.6.18 kündigen muss, damit ich ab dem 1.1.19 das Vertragsverhältnis beendet habe?

Servus,

heißt vermutlich

erstmals zum 01. Juni 2019

und wäre in diesem Fall eindeutig. Was steht denn wirklich da?

Schöne Grüße

MM

Hi,

eigentlich müsstest du bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 kündigen können. Wie Aprilfisch schon indirekt gefragt hat: hast du alles komplett richtig abgetippt, oder hast du dich irgendwo vertan?

Gruß
Christa

Nein ich habe es kopiert. Daher ist das genau so wie es hier steht.

Ich habe es kopiert. Also habe ich mich nicht vertippt

Vom 1. Juni bis 1. Januar sind aber 7 Monate und nicht 6. Habt ihr diesen Vertrag nur unter euch abgeschlossen, oder unter Mitwirkung eines Anwaltes? Wenn nur unter euch, und niemand mehr draufgeschaut hat, kann es durchaus sein, dass er fehlerhaft ist. Wenn mit Anwalt, würde ich den nochmal fragen, was es damit auf sich hat.

1 Like

Hallo,

man nehme es mir bitte nicht übel, aber die kopierten Vertragsbestandteile enthalten diverse Ungenauigkeiten, die das Verständnis unnötig schwierig machen:

Das erste Jahr umfasst nicht die Tage vom 01. Januar bis 01.Januar, sondern nur 01. Januar bis 31. Dezember… Am 01.Januar 19 begänne das zweite Vertragsjahr. Oder es wäre der erste mögliche Tag ohne Vertrag.

An dieser Stelle hat jemand genau so wenig Ahnung vom Kalender. 6 Monate vor dem letzten Vertragstag (31.12.2018) wäre der 30.06.18.

Bei einem Rechtsstreit würde der Richter versuchen, die Intension des Vertrages zu ergründen - und den kennt nur ihr, wir hier im Forum können nur spekulieren. Wenn Du einem Streit aus dem Weg gehen wolltest, würdest Du dafür sorgen, dass dem Vertragspartner die Kündigung spätestens am 01.06. (also heute) erreicht, auch wenn es nicht logisch ist. Wenn Dir ein kleiner Zwist egal ist, geht dem Vertragspartner die Kündigung erst zum 30.06.18 zu.

Beim nächsten Vertrag möchte ich Dir nahelegen, mal in einen typischen Handyvertrag zu lesen:

Der Vertrag beginnt am 01.01.2018. Er besitzt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Sollte er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt werden, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

Man spart sich die ganzen Ungenauigkeiten mit den falschen Daten.

Grüße
Pierre

Weil der Vertrag im 1. Jahr (2018) nicht gekündigt werden kann, kann man ihn erst am 1.6.2019 zum 1.1.2020 kündigen.
Jahresverträge enden ja in der Regel zum 31.12. und nicht zum 1.1. des Folgejahres. Es war sehr unbedarft und ein Fehler diesen Vertrag zu unterschreiben der ein listiger Schachzug des Kooperationsvertragspartners war.
Diese Art des Kündigungsverbotes taucht auch im Mietrecht auf und wird gern von Vermietern genutzt.
ramses90

Ich bin keine Expertin auf diesem Gebiet, aber bist du sicher, dass das

tatsächlich ausschließlich so zu verstehen ist, dass ich im Jahr 2018 keine Kündigung aussprechen darf, sondern erst nach dem 1.1.2019? Dann hätte doch der Zusatz

überhaupt keinen Sinn.

Wie Pierre schon schrieb,

– auch wenn ich glaube, dass er Intention (Absicht) gemeint hat, Intension (Sinn, Inhalt) passt zur Not auch :wink:

und deshalb sollte er auch so entscheiden, dass die Mindestvertraglaufzeit ein Jahr beträgt, der Vertrag aber zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt werden kann, denn sonst wäre die Mindestvertraglaufzeit zwei Jahre gewesen, und das hätte man auch entsprechend formuliert.

Gruß
Christa

O,o, das habe ich schlichtweg überlesen, danke für die Korrektur und vielmals sorry @Laura400 für meine Falschaussage! ramses90