Mir wurde berichtet, dass ein Polizist, der alleine im Einstatz kommt, verpflichtet ist, eine Mütze zu tragen. Ist das korrekt und durch welche Verordnung wird dies in Baden Württemberg geregelt?
Mir wurde berichtet, dass ein Polizist, der alleine im
Einstatz kommt, verpflichtet ist, eine Mütze zu tragen. Ist
das korrekt und durch welche Verordnung wird dies in Baden
Württemberg geregelt?
bin in der schweiz tätig, habe leider keine ahnung, einen schönen tag wünsche ich
Hallo,
ein Polizist muss als Polizist erkennbar sein. Das ist er aufgrund seiner Dienstbekleidung auch ohne Mütze. Falls trotzdem Zweifel auftreten: Dienstmarke bzw. Dienstausweis zeigen lassen.
Es sind ja auch Polizisten in Zivilbekleidung im Dienst.