hallöchen habe einen 5 jahre alten peugeot 106 im august letzten jahres wurde mir auf grund oel im kühler in einer werkstatt die kopfdichtung, wasserpumpe, zahnriemen und irgendwelche geber für 804 euro ersetzt jetzt also um genau zu sagen heute ist wieder öl im wasser war eben in der zuständigen werkstatt und die meinten ich müsste die ganze suppe wieder bezahlen sie kämen mir kulanterweise mit der hälfte der kosten entgegen ist das rechtens bitte um eure hilfe!! gibt es denn garantie auf reparaturen ???
für 800 EUR können niemals diese ganzen Reparaturen durchgeführt worden sein… Du solltest mal eine „richtige“ Werkstatt aufsuchen. Sooo alt ist das Auto ja nicht, da lohnt sich ein Besuch beim Peugeot-Original.
was hat denn der ADAC damit zu tun? Die Schiedsstelle der KFZ-Innung ist da sicherlich der bessere Ansprechpartner. Wobei die Werkstatt dafür natürlich in der Innung sein muss.
Ein Problem sehe ich aber, wenn die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, den auch zu beweisen.
Lass Dir nix erzählen.
Die müssen ein Jahr auf die Reparatur und Teile geben.
Ich habe daß gerade auch durch. Ging um 1100,-EU.
Auch rep. vom August.
Ende vom Lied, die Werkstatt hat alles kostenlos reparieren müssen, und die Rechnung der Werkstatt, die den Fehler schlussendlich gefunden hat, mußten sie mir auch erstatten.
Meine Werkstatt hatte nämlich etwas anderes vermutet, und einen erneuten Fehler der gleichen Teile ausgeschlossen.
Da mich die Vermutung 1000,-EU gekostet hätte, und ich nicht von einem Erfolg überzeugt war, habe ich woanders nachsehen lassen.
Wir haben uns aber super geeinigt und ich gehe da wieder hin.
Fehler können passieren.
In Deinem Fall ist ein Schelm, wer böses denkt…
Wenn sie Dir schon gleich die Hälfte anbieten, wissen die genau was los ist und hoffen auf einen dummen Kunden.
Ich würde an Deiner Stelle in Erwägung ziehen mal höflich zu fragen ob sie Lust haben Deinen Anwalt auch noch zu bezahlen.
Nimm einen Freund mit, und sage sicher und bestimmt daß Du eine kostenlose Gewährleistungsrep. verlangst. Vorausgesetzt natürlich, es ist der gleiche Fehler wie bereits im August repariert.
Gruß Tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Problem sehe ich aber, wenn die Werkstatt einen Fehler
gemacht hat, den auch zu beweisen.
Daß wird zum Problem, wenn sie stur bleiben.
Da kann man nur dabei bleiben, und zusehen was gemacht wird.
Ersatzteile aushändigen lassen.
Man könnte auch der Werkstatt mitteilen, daß man woanders den Auftrag erteile und wenn es nachweislich ein Fehler war, werden sie die Rechnung bekommen.
Diese dürfte dann teurer werden, als wenn sie es selbst machen.
Mit dem Hintergrundwissen, es könne tatsächlich ein Gewährleistungsanspruch bestehen, mal ein klärendes Gespräch mit dem Geschäftsführer aufsuchen. Und dabei schön freundlich aber hartnäckig bleiben.
In meinem Fall (andere Antwort) habe ich ohne Drohungen die Rechnung der anderen Werkstatt von ursprünglich nix, bis auf fast volle Summe erstattet bekommen.
eine undichte kopfdichtung ist eine sehr komplexe angelegenheit. oft verformt sie die dichtflächen des zylinderkopfes dauerhaft. diese deformationen sind mit dem bloßem auge nicht zu erkennen. ein planen der dichtflächen des kopfes ist zu einer solchen rep. möglich, aber mit großem handwerklichen und auch fin. aufwand verbunden. um ein preislich gutes angebot unterbreiten zu können, scheuen einige werkstätten vor diesem arbeitsgang zurück. dann ist die rep. in einer vielzahl von fällen nur von zeitlich begrenztem erfolg.
mein vorschlag: such die einigung mit der werkstatt. sicher möchte sie die kosten dieser arbeit für sich mildern. aber eine fachgerechte rep. orienetiert sich am erfolg. nach meinem ermessen wäre es fair die kosten für ein (bisher nicht durchgeführtes) planen zu übernehmen- die rep. selber hat die werkst. aber schon einmal bezahlt bekommen- also fällt es in die garantie.
(ich greife hier einen gedanken auf) eine einigung über die schiedsstelle halte ich für einen guten einfall- erkennt dies die werkst. an ist es doch gleich ob sie selber der innung zuzurechnen ist oder nicht.
ein Anspruch auf Garantie auf eine Reparatur besteht generell nicht.
Allerdings bleibt der Gewährleistungsanspruch. Hier muss man aber nun der Werkstatt den Fehler beweisen, was teilweise nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.
Ob der Zylinderkopf nun immernoch verzogen ist und dadurch der Schaden entstanden ist oder aber der Verzug erst jetzt entstand wird sehr schwer zu klären sein. Im Zweifel müsste man einen Gutachter bestellen.
Sicher liegt der Verdacht nahe, dass der ZK bei der ersten Reparatur nicht geplant wurde. Dies sollte sich anhand der Rechnung feststellen lassen.
Sollte es nicht der Fall gewesen sein, so wäre da anzusetzen.
Bei einer Reparatur des Zylinderkopfes aufgrund eines Überhitzungsschadens ist das Planen des ZK aller Erfahrung nach notwendig, zumindest aber dringend anzuraten.
Das wäre der Ansatz, dass die erste Reparatur mangelhaft war.
Bei den Peugeot´s ist das eine etwas heikele Sache,
mit Öl, Wasser, Kopfdichtung usw.
Ich hab gerade mal nachgesehen, und zwar ist es möglich,
dass bei dem Auto Zylinderlaufbüchsen in den Motor hineingesteckt sind,
und mit Gummiringen abgedichtet sind.
Da ist bei Reparaturen grösste Vorsicht geboten.
Wenn man da bei abgebauten Zylinderkopf den Motor etwas durchdreht,
können die Laufbüchsen sich bewegen,
und der Gummiring verrutscht.
Inwieweit dadurch Öl in´s Kühlwasser gelangen kann, weiss ich nicht, wäre aber möglich.
Ich kann aber aus Erfahrung sagen,
dass sowas entgegen der üblichen Meinung kaum an der Kopfdichtung liegt.
Das lag nach meiner Erfahrung immer bei den VW-Modellen an kaputten Ölkühlern,
oder Rissen im Motorblock.
Einmal war irgend ein kleines Gummistück im Wasserloch der Kopfdichtung, so dass der Motorblock dort nicht gekühlt wurde und gerissen ist. Den Riss konnte ich sehen.
In einem weiteren Fall hat mal jemand durch einen Marderschaden das komplette Kühlwasser verloren, hat den Motor sehr heiss gefahren, mit Klebeband den Schlauch geflickt und aus dem nächsten Bach kaltes Wasser eingefüllt.
Das lag in dem Fall auch am Motorblock, aber da konnte ich keinen Riss erkennen.
Ich würde empfehlen, mal in einer guten Peugeot-Vertragswerkstatt nachfragen,
ob das Problem bekannt ist,
oder in einem darauf spezialisierten Forum nachfragen.
Von dem, der die Kopfdichtung gewechselt hat, wirst Du vermutlich nichts erwarten können.
Übrigens hättest Du bei einer def. Kopfdichtung erstmal ganz andere Probleme.
Grüße, Steffen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]