Hallo,
nehmen wir mal an, jemandem wird etwas gestohlen. Wert so ca. 700 Euro.
Nun setzt dieser Jemand eine Belohnung auf die Ergreifung des Diebes von sagen wir mal 300 Euro aus. Der Dieb wird durch eine weitere Person zur Ergreifung gebracht und erhält die Belohnung.
Muss der Dieb (Solvenz vorausgesetzt) dem Bestohlenen die Belohnung erstatten? Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit der Summen aus (Belohnung zu wert des Diebesgut)?
Gruß, Niels
Hi Niels,
Muss der Dieb (Solvenz vorausgesetzt) dem Bestohlenen die
Belohnung erstatten?
das würde voraussetzen, dass der Dieb - in welcher Form auch immer - diese Leistung in Auftrag gegeben hätte.
Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit
der Summen aus (Belohnung zu wert des Diebesgut)?
Das liegt im Belieben dessen, der die Belohnung aussetzt.
Gruß Ralf
Muss der Dieb (Solvenz vorausgesetzt) dem Bestohlenen die
Belohnung erstatten? Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit
der Summen aus (Belohnung zu wert des Diebesgut)?
Diese sogenannten Fangprämien sind insbesondere im Zusammenhang mit Ladendiebstählen nicht unüblich und auch anerkannt.
Die Höhe der Prämie hat in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der entwendeten Sache zu stehen. Die maximale Höhe ist - meine ich - noch nicht ganz unumstritten.
Teilweise gibt es Entscheidungen, nach denen die Prämie auch über dem Wert liegen darf. Eine Art Pauschale von bis zu 50 €. Natürlich ist auch von einer Höchstgrenze auszugehen. Beispiel aus der Rechtsprechung: 250 €.
Nicht zu verwechseln ist die Fangprämie übrigens mit den oft in Geschäften zitierten „Bearbeitungsgebühren“ für einen Ladendiebstahl!