Hallo zusammen! In NRW sind die Kopfnoten wieder verbindlich eingeführt worden, doch die komplette Umsetzung ist (noch) ins Ermessen der jeweiligen Schulen gelegt. An der Schule (Gymn.) unseres Sohnes besteht keine einhellige Ansicht zum Thema, ob nun die Kopfnoten verbindlich für ALLE Jahrgangsstufen umgesetzt werden müssen, oder ob es rechtlich okay ist, sie nur z.B. bis zur Klasse 8 oder 9 zu erarbeiten. Wir Eltern sind der Ansicht, dass damit der Aufforderung Genüge getan ist (nach unserer Auffassung ist das im letzten Mitteilungsblatt der Landeselternschaft so zu interpretieren), während die Schulleitung eine andere Sichtweise dazu hat.
Wer hat den aktuellen Gesetzestext dazu oder weiss, wo ich ihn finde?
Angelika
Hallo,
einen Gesetzestext habe ich gerade nicht, aber es ist in Ordnung, das Ganze nur für bestimmte Jahrgangsstufen zu machen. Das wird bei uns so gemacht, ich finde das aber nicht O.K… Warum einen Vorlauf starten, wenn es für alle Klassen möglich ist?
Kopfnoten finde ich gerade interessant für die höheren Stufen von Haupt- und Realschulen, weil es für künftige Arbeitgeber von Bedutung ist bzw. sein kann.
Leuten, die Abitur machen und dann studieren kann es sowieso am Arsch vorbei gehen. Ob das am Gym. generell Sinn macht? Ich weiß ja nicht.
Gruß,
Aragorn.
Hallo Aragorn! Danke erstmal für Deine Antwort. Wir denken, dass in den „richtigen“ Schulnoten eigentlich genügend Spielraum ist, um einer schlechten Mitarbeit oder Motivation Raum zu geben. Die Sache mit dem Berufsleben wird oft als Argument gebracht, aber was nutzen schulinterne Formulierungen? Nicht nur mir persönlich wäre es lieber, wenn der Gesetzgeber dazu feste und verlässliche Vorgaben machen würde. Und solange das nicht der Fall ist und jede Schule so zwangsläufig ihr eigenes Süppchen kochen muss, denke ich bis Klasse 8 mag es okay sein, danach halte ich das nicht mehr für sinnvoll.Und am Gymnasium erst Recht nicht. Angelika