Hallo,
von meiner BKK erhielt ich folgende Auskunft:
_"Wir wurden bereits gelegentlich angesprochen, dass die Bezahlung an die Leistungserbringer durch die Betriebskrankenkassen geringer ausfällt, als bei den etablierten, großen Krankenkassen. Aus diesem Grund haben wir den Hintergrund bereits vor geraumer Zeit recherchiert.
Folgende Informationen haben wir für Sie:
* Wir zahlen, wie alle Krankenkassen, die Honorare für die Ärzte pauschal an die Kassenärztliche Vereinigung (Standesvereinigung der Ärzte) als sogenannte Kopfpauschale für jedes Mitglied. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mitglied zum Arzt geht oder nicht. Die Kopfpauschalen wurden bei ihrer Einführung individuell vom Gesetzgeber für jede Krankenkassen geregelt. Unsere Kopfpauschale liegt ca. 5 % über dem Durchschnitt aller Kopfpauschalen und kann sich durchaus mit der der etablierten Krankenkassen messen.
Aus der Gesamtsumme der Zahlungen aller Betriebskrankenkassen erhalten die Ärzte - für die von ihnen erbrachten Leistungen - das Honorar. Jede einzelne Leistung ist mit einer bestimmten Punktzahl bewertet. Ein Punkt wiederum wird im Durchschnitt mit rund 0,04 EUR vergütet.
Jede Leistung, die Ihr Arzt erbringt wird mit einem bestimmten Punktwert vergütet. Die Summe aller Leistungen bzw. die daraus resultierende Gesamtpunktzahl, mulitipliziert mit dem Punkt-
wert ergibt das Honorar des Arztes."_
Das heißt doch, für die Krankenkasse ist es egal, ob ich viel oder gar nicht zum Arzt gehe, sie zahlt immer nur die Kopfprämie, oder ? Wenn das so ist, wie kann es dann sein, dass z.B. die TK einen Tarif mit Selbstbehalt anbietet ? Oder gilt oben gesagtes nur für die BKK’s ?
Wer kann mir die Abrechnungsmodalitäten mal verständlich erklären ?
Gruß
Wolfgang