Das bildgebende Verfahren für eventuell beschädigte Blutgefäße heißt MRA = Magnet-Resonanz-Angiographie:
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Magnetresonanz…
Das Kontrastmittel belastet die Nieren, aber wenn Du gesunde Nieren hast und es nur einmal gemacht wird, geht das schon. Man bekommt es als Injektion in die Vene im Arm.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
Entweder sie finden das beschädigte Blutgefäß, das sicher schon wieder verheilt ist, aber an einer Narbe erkennbar ist, oder die Blutgefäße sind wieder so in Ordnung, dass man nichts mehr sehen kann. Das macht eigentlich keinen Unterschied für die Behandlung:
Wenn ein Gefäß beschädigt war, sind dort einige Gehirnzellen abgestorben, die nicht versorgt wurden. Das Gefäß kann schnell verheilt sein, aber die Gehirnzellen fehlen eben jetzt. Wenn es so wäre, müsstest Du die gleiche Behandlung bekommen wie ein Schlaganfallpatient. Eventuell muss Dein Hausarzt dafür bei Deiner Krankenkasse eine Reha beantragen. Wenn Gehirnzellen abgestorben sind, können durch entsprechendes Training andere noch arbeitslose Gehirnzellen ihre Funktion übernehmen.
Der Neurologe soll aber auch prüfen, ob Du die Symptome eines Schädel-Hirn-Traumas hast. Es kann beides gleichzeitig sein.
Bitte außerdem Deinen Hausarzt oder den Neurologen um eine Überweisung zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Er soll prüfen, ob Dein Gleichgewichtsorgan im Innenohr durch den Schlag direkt geschädigt wurde. Das Hörorgan und das Gleichgewichtsorgan (Sacculus und Bogengänge) liegen in einem Schädelknochen (Os temporale) eingebettet. Bei einem Schlag gegen den Kopf überträgt sich die Erschütterung auch dort hinein.
Der Dauerschwindel kann auch nur die Folge einer Gehirnerschütterung sein.
Wichtig ist, dass alle Befunde von Ärzten schriftlich dokumentiert werden. Jeder Arzt soll Dir einen Arztbrief aushändigen. Das ist derselbe Arztbrief, den er an Deinen Hausarzt schickt. Davon soll die Arzthelferin an der Anmeldung ein Exemplar für Dich ausdrucken und Dir in die Hand geben. Das ist kostenlos.
Weißt Du den Namen der Person, die Dir den Schlagstock an den Kopf gehauen hat? Kannst Du den Namen heraus finden? Hast Du den Mann angezeigt wegen gefährlicher Körperverletzung? Er bekommt dafür eine Haftstrafe oder Geldstrafe. Sobald er verurteilt ist, kannst in einem Zivilverfahren auf Schmerzensgeld klagen. Die Klage auf Schmerzensgeld hat 100% Aussicht auf Erfolg, sobald er vom Staatsanwalt wegen Körperverletzung für schuldig befunden und verurteilt wurde. Wenn Du arbeitsunfähig geworden bist, muss der Schulige auch Deinen Verdienstausfall bezahlen.
Die Anzeige bei der Polizei machst Du alleine und gibst der Polizei Kopien von den Arztbriefen mit allen Befunden. Ein Foto der Hautverletzung wäre nützlich, falls man sie noch sieht oder damals eines gemacht wurde. Die Polizei schickt alle Beweismittel an die Staatsanwaltschaft.
Wenn der Gewalttäter vom Staatsanwalt verurteilt wurde, bekommst Du eine Mitteilung vom Gericht. Damit und mit den Arztbriefen gehst Du zu einem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt klagt für Dich das Schmerzensgeld ein. Die Kosten für Deinen Rechtsanwalt muss der Schuldige bezahlen.
Lieber Gruß von evaness