Hallo,
man nehme an, jemand zeige jemand bei der Polizei an wegen diverser böswilliger SMS. Die Anzeige wird von der Polizei aufgenommen, ein Einblick in die SMS als Beweis wird nicht verlangt. Die Anzeige wird unterschrieben und man wird nach Hause geschickt.
a) Hat man eigentlich ein Recht auf die Kopie der zu Protokoll gegebenen Anzeige. ?
b)Hätte der Beamte sich die SMS nicht wenigstens selbst anschauen müssen oder gibt es die Möglichkeit diese auch irgendwie anders zu Beweis zu geben - z. B. da Handi bereits voll davon. ?
Danke
Birgit