Kopie Anzeige

Hallo,
man nehme an, jemand zeige jemand bei der Polizei an wegen diverser böswilliger SMS. Die Anzeige wird von der Polizei aufgenommen, ein Einblick in die SMS als Beweis wird nicht verlangt. Die Anzeige wird unterschrieben und man wird nach Hause geschickt.

a) Hat man eigentlich ein Recht auf die Kopie der zu Protokoll gegebenen Anzeige. ?

b)Hätte der Beamte sich die SMS nicht wenigstens selbst anschauen müssen oder gibt es die Möglichkeit diese auch irgendwie anders zu Beweis zu geben - z. B. da Handi bereits voll davon. ?

Danke
Birgit

Hallo Birgit,

  1. keine Kopie, weil dies eine unzulässige Akteneinsicht wäre. Deine eigene Aussage bekommst du nur über einen Rechtsanwalt zu lesen. Du hast keinen Anspruch auf eine Kopie. Mitschreiben darfst du deine Aussage aber.

  2. Sinnvoll wäre es wohl, ein paar SMS zu lesen und wortgetreu in der Anzeige wieder zu geben (mit Datum und Uhrzeit). Da aber die SMS beim Provider gespeichert werden, kann per Gerichtsbeschluss eine Auflistung der SMS vom Netrzbetreiber angefordert werden. Da stehen alle Texte, wie sie übermittelt wurden mit Datum, Uhrzeit, Telefonnummer mit Absender und Empfänger. Allerdings werden die Daten nur 30 Tage gespeichert.

Kauf dir ein Handy, und du wirst gläsern.

Gruß Norbert

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