bei vielen Firmen erhalten die Mitarbeiter nur eine Kopie des Fahrzeugsscheins zum Mitführen, das Original verbleibt bei der Firma, da die Fz.-Scheine der Firmenwagen sonst ständig verschwunden sind.
Das ist gängige Praxis, und ich habe auch schon erlebt, dass bei einer Polizeikontrolle der Beamte erst gestutzt hat und offensichtlich gerade die Kopie monieren wollte, dann dies aber mit den Worten „Ach so, ein Firmenwagen.“ gelassen hat.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
Und wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Was droht einem da im Ernstfall?
Sollte man als Firmenwagenfahrer darauf bestehen, das Original zu erhalten?
Hallo Namensvetter,
in der Spedition habe ich meinen Fahrern auch immer nur eine Kopie gegeben, Ausnahme: Auslandsfahrten. Dann Original gegen Quittung. Ansonsten hätte ich nämlich viel Zeit bei der Zulassungsstelle verbracht, mit der Beantragung neuer KFZ-Scheine. Bei Kontrollen waren viele Polizeibeamte missmutig.
In den Kopien war jeweils ein Stempel: Original ist jederzeit einzusehen bei…
Einmal musste ich mit dem Original zur nächsten Polizeiwache um den KFZ-Schein dort vorzulegen. Ärger gabs bei Kontrollen meist nur dann, wenn die Kopie zu alt war und laut Kopie der TÜV abgelaufen war. Hinnehmen muss kein Polizeibeamter eine Kopie. Der Schein ist zuständigen Personen auf verlangen vorzulegen.
Also: Kopie wird meist geduldet.
Gruss Sebastian
naja das sit so eine Sache mit den Kopien, also ich für meinen Teil erkenne sowas bei einer Fahrzeugkontrolle nicht an. Denn so eine Kopie sagt nix aus. Sowas kann man leicht verändern, einmal unter den Kopierer und zack schon hat das Fzg. einen neuen Halter.
Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben den Fahrzeugschein auf verlangen vorzuzeigen. Da steht nix von einer KOPIE !!!. Es sei denn die Kopie ist von einem Notar beglaubigt ( kostet aber ein paar Mark ).
Die 20 DM die du für das „nichtmitführen“ des Fahrzeugscheines bezahlen mußt kannste dir dann mit einem freundliche Gruß bei deinem Cheffe zurückholen
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die 20 DM die du für das „nichtmitführen“ des Fahrzeugscheines
bezahlen mußt kannste dir dann mit einem freundliche Gruß bei
deinem Cheffe zurückholen
Wat? 20 Emmen? Laut VerwK lfd-Nr.116 kostet der Spass nur `n 10er.
Aber egal, leider immer noch billiger, als alle Naselang zum Amt
und Ersatz KFZ-Scheine zu besorgen. Daher gabs bei mir nur ne Kopie.
Gruss Sebastian
Sowas kann man leicht verändern,
einmal unter den Kopierer und zack schon hat das Fzg. einen
neuen Halter.
Das stimmt allerdings, vor allen Dingen im Zeitalter von Scanner und Software zur Bearbeitung von Graphiken.
Es sei denn die Kopie ist von einem Notar beglaubigt ( kostet
aber ein paar Mark ).
Das bringt eigentlich auch nix. Das Fahrzeug kann inzwischen umgemeldet worden sein, der Original-Fz-Schein wurde eingezogen, die notariell beglaubigte Kopie gibt es immer noch.
Dass eine Kopie, egal ob beglaubigt oder nicht, das Original nicht ersetzt, ist mir schon klar. Die Frage war einfach, wie das in der Praxis gehandhabt wird, und das weiß ich ja jetzt.
Ich habe übrigens erreicht, dass ich das Original vorerst behalten darf (ich hatte es wegen einer Auslandsfahrt ausgehändigt bekommen). Ich bin allerdings in der Firma auch dafür bekannt, dass ich mit solchen Dingen sorgfältig umgehe.