Kopie einer Anzeige weitergeben

ist es rechtlich erlaubt eine kopie einer anzeige der polizei an eine völlig fremde person weiterzugeben ?

ich habe was verkauft was mir aber einen tag vor verkauf geklaut wurde, eine anzeige bei der polizei wurde gemacht.

der käufer glaub mir nicht und möchte eine kopie der anzeige, ich möchte aber keine kopie der anzeige weitergeben weil dort meine persönlichen daten sowie seriennummern der geklauten gegenstände aufgelistet sind weitergeben.

Würde ich auch erst mal nicht glauben.

Zufälle gibts, auch solche ?

Es genügt wenn man das Aktenzeichen bekannt gibt unter dem das Verfahren bei der Polizei läuft.
Wenn verhinderter Käufer meint, er will Schadenersatz vom Verkäufer haben, dann soll er klagen und dann würde evtl. diese Anzeige in das Verfahren eingeführt.

MfG
duck313

… weil dort
meine persönlichen daten sowie seriennummern der geklauten
gegenstände aufgelistet sind weitergeben.

was genau spricht gegen eine Kopie, auf der alles außer den für den käufer wirklich interessanten angaben geschwärzt ist?

meine güte, man kann wirklich jeden pups zu einem freiballon aufblasen…

Hallo Karl!

der käufer glaub mir nicht…

Manche Zufälle erscheinen schon mal ein bisschen seltsam…

und möchte eine kopie der anzeige,

Ist nachvollziehbar. Immerhin will der Verkäufer aus seiner Pflicht der Lieferung herauskommen.

ich möchte aber keine kopie der anzeige weitergeben weil dort
meine persönlichen Daten…

Name und Anschrift werden ohnehin bekannt sein und wer sein Geburtsdatum für besonders schützenswert hält, schwärzt es.

sowie seriennummern der geklauten gegenstände aufgelistet sind…

Ja nee, schon klar. Seriennummern sind ja auch sowas von geheim.

Es verwundert nicht, dass dem Käufer die Sache komisch vorkommt und er sich nicht so gerne verschaukeln lassen möchte.

Also: Den Diebstahl glaubhaft machen. Notfalls wird die Sache zum größten Erstaunen plötzlich wieder aufgefunden und geliefert :smile:

Gruß
Wolfgang