Guten Abend, ich habe 1994 eine Ausbildung als Industriekaufmann absolviert. Nun ist mir in der Zwischenzeit leider das Original des Kaufmännsichen Gehilfenbriefes abhanden gekommen. Meine Frage: Kann man von so einem Dokument eine Kopie beantragen, z.B. über die Handelskammer oder eine andere Institution?
Vielen Dank für die Antworten im voraus und mit freundlichen Grüßen, Frank
Hallo
Guten Abend, ich habe 1994 eine Ausbildung als
Industriekaufmann absolviert. Nun ist mir in der Zwischenzeit
leider das Original des Kaufmännsichen Gehilfenbriefes
abhanden gekommen. Meine Frage: Kann man von so einem Dokument
eine Kopie beantragen, z.B. über die Handelskammer oder eine
andere Institution?
Der einfachste Weg geht über einen früheren Arbeitgeber bei dem man diesen Gesellenbrief einmal abgegeben hat. Die Arbeitgeber bewahren diese Unterlagen relativ lange auf.
Gruss vonsales
Gut. Und was, wenn der Betrieb nicht mehr existiert?
Hallo,
Nun ist mir in der Zwischenzeit
leider das Original des Kaufmännsichen Gehilfenbriefes
abhanden gekommen. Meine Frage: Kann man von so einem Dokument
eine Kopie beantragen, z.B. über die Handelskammer oder eine
andere Institution?
die Handelskammer ist sehr hilfreich dabei, ich hab mein Original auch verloren (wahrscheinlich in einem Copyshop vergessen).
Ich hab ne Zweitschrift von der Handelskammer beantragt und erhalten.
Ob´s was gekostet hat, das weiß ich jetzt nimmer, das ist schon 10 Jahre her.
Gruß Sid
???
Gut. Und was, wenn der Betrieb nicht mehr existiert?
Dann wendet sich der Geselle an die Stelle, die diesen Brief einst ausstellte und beantragt eine Zweitschrift. Begründung nicht vergessen: „Ich war so dusslich das Original zu verlieren.“
Für die Zukunft:
Das Original bleibt im Safe und außerhalb des Safe’s wird nur mit einfachen oder beglaubigten Kopien gearbeitet. Will wirklich mal ein AG das Original sehen, beim Gehilfen sehr unwahrscheinlich, wird es für diesen Zweck herausgeholt, in einer Knickschutzhülle in einem feuerfesten Aktenkoffer transportiert, vorgelegt und danach wieder dahin gelegt wo es herkam.
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Guten Abend, @ Sid, danke für deine Antwort. Ich habe die Handelskammer angemailt und folgende Antwort bekommen: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Neuaustellung/Zweitschrift des Kaufmanngehilfenbriefes ist leider nicht möglich. Sie können jedoch eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses mit beigefügtem Formular beantragen. Die Kosten betragen € 50,00. Das finde ich so mittelhilfsbereit. Warst du denn persönlich vorstellig oder wie hast du das abgewickelt? Danke und Gruß, Frank
Hi Frank,
Puuh, ist ja ganz heftig die Euros heutzutage.
Ich hab grad nochmal nachgesehen, ich hab auch nur ne Zweitschrift des Prüfungszeugnisses erhalten.
Damals hab ich denen nen Brief geschrieben und eben um Zweitschrift gebeten. Die Zweitschrift bekam ich per Post zugeschickt - als normalen Brief. Wie ich die Kosten damals bezahlt hab - ich glaub per Vorkasse mit Überweisung.
LG Sid
Hallo, Sid, danke fuer die Antwort. Der Knackpunkt fuer mich ist ja, dass ich gern eine Kopie des Gehilfenbriefes møchte, eine Kopie des Pruefzeugnisses ist ja etwas anderes. Tja, ich hætte eigentlich gedacht, dass die Handelskammer derartige Dokumente aufbewahrt (und ich ein derartiges Papier nicht verbummle). Aber scheinbar gibt es wohl tatsæchlich nur die Løsung, beim ehemaligen Arbeitgeber anzuklopfen.
Bittschön, nix zu danken 
ich dachte ja auch, ich verlier das Ding niemals in meinem Leben.
Aber irgendwie hat´s dann doch irgendein Kopierer verschluckt (megagrins) ist doch gut, wenn man der Technik die Schuld geben kann 