Kopie Elster Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo, Nehmen wir an Max Mustermann ist selbsständig unterhalb 17.500 Umsatz ( weit weit unterhalb *g) wohnt in Hessen und nutzt das Elster Formular zur Abgabe seiner Umsatzsteuervoranmeldung.

Jetzt ist der Jahresabschluss 2005 dran und Max Mustermann sammlt gerade die ganzen Unterlagen für seinen Steuerberater zusammen, damit der das fertig machen kann.

Leider muss Max festtellen das er keine Ausdrucke seiner Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht hat, sondern nur die monatlichen Erklärungen von Elster gespeichert hat
Die sind aber alle weg weil sein Computer zwischenzeitlich abgestürzt ist.

Kann er Kopien seiner Umsatzsteuervoranmeldungen beim seinem Hessischen Finanzamt anfordern ? Ist das überhaupt ratsam ? Nicht das die Finazamtsmitarbeiter dann denken „was fürn Saustall“ und Maxwohlmöglich noch ne Prüfung an den Hals hängen ? Wie verhält Max sich in so einem Fall am sinvollsten ?

Danke im vorhinein

hi,

falsches brett - gibt auch „steuern“

kleinunternehmer müssen keine umsatzsteuervoranmeldung abgeben - und der steuerberater braucht die voranmeldungen auch nicht…

gruß inder

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nehmen wir mal weiter an:
Max muss Vorsteueranmeldungen abgeben, weil er auch kassiert , und weiterhin musste er das im Vorjahr auch :frowning: und sein Steuerberater benötigt die , bzw hat die im Vorjahr auch angefordert, hab das übrigens in Steuern geposted, dort wurde es wieder geschlossen, konnte es leider hier nicht mehr löschen …

jetzt klär mich mal auf, warum im ersten posting erwähnt wird, dass der umsatz unter 17.500 ist, und dann hier umsatzsteuervoranmeldungen die große rolle bei der erstellung des abschlusses spielen sollen…

sollte doch ust abgeführt worden sein, kann man auch beim FA einen kontoauszug anfordern, auf dem die einzelbuchungen für jede voranmeldung nachvollziehbar sind oder man ruft einfach an und lässt sich das VZ-soll durchgeben - damit sollte der stb dann in der lage sein, den abschluss zu erstellen…

gruß inder

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sorry, wusste nicht das das mehr iritiert, sl hilft, dachte halt, ich formuliere meine Frage mal so präzise wie möglich *g danke für deine schnelle Antwort … also einfach Kontoauszug anfordern ? oder hat das Ding nen speziellen Namen ?

sorry, wusste nicht das das mehr iritiert, sl hilft, dachte
halt, ich formuliere meine Frage mal so präzise wie möglich *g
danke für deine schnelle Antwort … also einfach
Kontoauszug anfordern ? oder hat das Ding nen speziellen Namen
?

heisst kontoauszug…

Leider muss Max festtellen das er keine Ausdrucke seiner
Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht hat, sondern nur die
monatlichen Erklärungen von Elster gespeichert hat
Die sind aber alle weg weil sein Computer zwischenzeitlich
abgestürzt ist.

Hallo,

solche Ausreden zählen nicht, das darf eben einfach nicht vorkommen. Alle relevanten Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, sonst kann Bussgeld in empfindlicher Höhe verhängt werden. Wer seine Daten einem Computer anvertraut, muss entsprechende Sicherungsmassnahmen durchführen. Das gilt sogar für den Fall, dass das Haus abbrennt.

Gruss Reinhard

jetzt klär mich mal auf, warum im ersten posting erwähnt wird,
dass der umsatz unter 17.500 ist, und dann hier
umsatzsteuervoranmeldungen die große rolle bei der erstellung
des abschlusses spielen sollen…

gruß inder

Er hat vermutlich auf die Kleingewerberegelung verzichtet - deshalb USt
und ist vielleicht noch im Gründungsjahr oder dem darauffolgenden Jahr, - deshalb Voranmeldungen
Oder hat so viel Umsatz gemacht, dass er zu Voranmeldungen verpflichtet wurde.

Nun will er wissen, was schon an USt gezahlt wurde, und was noch zu zahlen ist.
Das müsste er aber auch in seinen eigenen Giro- oder Geschäftskontoauszügen sehen können. *Kopfkratz*

Es kommt mir fast so vor, als müsste Herr Mustermann begreifen lernen, dass der sorgfältige Umgang mit Papieren und Belegen genauso wichtig ist, wie sein „Kerngeschäft“.

Gruß JoKu