Hallo,
das Sozialamt will die Bezüge streichen mit dem Hinweis, dass jetzt erstmal Erwerbsminderungsrente beantragt werden soll.
Eine Erwerbsminderungsrente wird zwar von der Rentenversicherung zugesagt, allerdings liegt das Problem jetzt beim Nachweis: Das Sozialamt hat zwar ein Gutachten, dass vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, weigert sich aber, dieses herauszugeben.
Jetzt hätte ich zwei Fragen:
– Ist „volle Erwerbsminderung“ das gleiche wie „volle Arbeitsunfähigkeit“?
– Wo bekommt man eine Abschrift des Gutachtens her?
Das ausstellende Gesundheistsamt weigert sich ebenfalls, eine Kopie herauszugeben mit der Begründung, dass nur der Anfordernde und der Bezahlende (damit das Sozialamt) das Gutachten bekommen dürfe.
LG
Markus
Hallo,
Das Sozialamt hat zwar ein Gutachten,
dass vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, weigert sich
aber, dieses herauszugeben.
Ich würde das mal hier versuchen und um Hilfe bitten:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mohrenstraße 62
10117 Berlin
[email protected]
– Ist „volle Erwerbsminderung“ das gleiche wie „volle
Arbeitsunfähigkeit“?
Ja
Gruss
PC-Shark
Hallo,
was du da schreibst, klingt etwas wirr. Das Sozialamt wird nicht gleich die Bezüge streichen; zunächst muss ja mal der Rentenantrag gestellt werden. Das Sozialamt meldet dann Erstattungsanspruch beim Rententräger an und bekommt dann die Nachzahlung der Rente bis zur Höhe der gezahlten Sozialhilfe. Bis die Rentenzahlung beginnt, muss die Sozialhilfe weitergezahlt werden.
Das Gutachten des Gesundheitsamtes wird für die Beantragung der Rente nicht benötigt. Der Rententräger prüft grundsätzlich selbst, ob eine dauerhafte volle oder eine befristete oder teilweise oder überhaupt keine Erwerbsminderung vorliegt. Diese Feststellung kann durchaus von der des Gesundheitsamtes abweichen.
Meines Erachtens ist Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung nicht das gleiche. Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand (z.B. wenn man sich ein Bein bricht und deshalb „krankgeschrieben“, also arbeitsunfähig ist. Deshalb ist man aber nicht grundsätzlich gar nicht mehr erwerbsfähig.
„Die Verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.“ (Zitat Wikipedia).
Gruß
Nelly
Hallo,
was du da schreibst, klingt etwas wirr. Das Sozialamt wird
nicht gleich die Bezüge streichen; zunächst muss ja mal der
Rentenantrag gestellt werden.
danke für deine Antwort, die ich auch keinesfalls in Zweifel ziehen möchte.
Ich sehe in diesem speziellen Punkt das Problem darin, dass „das Sozialamt“ hier durch eine seiner Bearbeiterinnen vertreten wird - und leider sind die nicht alle so nett und korrekt wie du (sind ja auch nicht alle Finanzbeamten so umwerfend und kompetent wie ich *ggg*) 
Und bis zur Klärung, was wirklich gestrichen werden dürfte, fehlt dann u.U. das Geld an einer Stelle, wo es wirklich dringend gebraucht wird 
Gruß,
Markus