Hallo Ignaz,
für den Weiter- oder Wiederbetrieb eines Shops brauchst du zwingend das dahintersteckende System inkl. Datenbank und Programmierung (z.B. Zahlungssystem-Anbindung, Userverwaltung, Login/Regristrierung). Bei einem Shop ist so ziemlich alles dynamisch, die „abfotografierten“ Seiten nutzen dir nichts. Das geht nur mit einem simplen statischen Webauftritt („Web-Visitenkarte“) - aber bei solchen gibt’s eigentlich keine große Programmierung und demzufolge auch keinen Stress mit einem Programmierer.
Ganz allgemein sind nötig:
* Webspace
* Domain-Name(n)
* Datenbank(en)
* Programmierung
Ich schließe aus deiner Beschreibung, dass du keine administrative Kontrolle über den angemieteten Webspace/Shop hast. Sonst könntest du einfach alle Passworte neu festlegen.
Ich kenne als Programmierer durchaus die entgegengesetzte Sicht - zahlungsunwillige Auftraggeber. Bin zwar kein Jurist, denke aber, die Grundlage ist in etwa:
Eine mit Wissen des Auftraggebers fertiggestellte Leistung, die von diesem in Betrieb genommen und in deinem Fall sogar geschäftlich genutzt wird, gilt als abgenommen und muss bezahlt werden. Wenn es dafür keine schriftliche Basis gibt, gilt „marktüblich“ - worüber man wiederum trefflich streiten kann. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zurückzufordern bzw. zurückzunehmen. Da in deinem Fall offenbar nicht nur die Programmierung, sondern auch die administrative Einrichtung Teil der Leistung war, kann auch das „zurückgenommen“ werden.
Ich hoffe für dich, dass das keine Handschlag-Vereinbarung war, sondern du einen ordentlichen Vertrag hast. Auf jeden Fall ist für beide Seiten eine gütliche Einigung vorteilhaft - sonst hast du keinen Shop und der Programmierer kein Geld für seine Arbeit.