Kopie/Original des Vertrages?

Hallo,

ich habe soeben meinen Arbeitsvertrag von meinem Chef zurückbekommen. Er hat mir jetzt eine Kopie davon gegeben…

Ich kenne es nur so, dass der Arbeitnehmer das Original bekommt, oder zumindest die Kopie noch original unterschrieben ist. Zusätzlich hab ich es schon gehabt, dass jede einzelne Seite mit Kürzel nocheinmal unterschrieben wurde.

Wie ist es denn jetzt korrekt, bzw. ist es falsch nur eine Kopie zu bekommen?

Gruss Valen

Nachweisgesetz
Hi!

Wenn man das NachWG mal als „Ratgeber“ heranzieht, dann muss dem Arbeit nehmer eine unterschriebene Ausfertigung ausgehändigt werden!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nachwg/

LG
Guido

Hi Guido,

danke für die schnelle Antwort!

Die Frage ist jedoch, die ich auch mit dem NachWG nicht lösen konnte, ob diese unterschriebene Ausfertigung auch eine Kopie sein darf?

Bin da halt immer recht skeptisch :wink:

Gruss Valen

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Hallo!

Das Nachweisgesetz ist nur für mündlich geschlossene Verträge gedacht, damit man nicht Monatelang arbeitet, ohne genaues über die Vertragsbedingungen schriftlich zu haben.
Was die Ausgangsfrage angeht, so denke ich ohne groß darüber nachgedacht zu haben, dass eine Kopie ausreichend ist. Falls Dir das aus irgendwelchen Gründen zu „unsicher“ sein sollte, dann kannst Du doch einfach den Arbeitnehmer bitten, Dir eine Kopie einfach handschriftlich zu unterzeichnen.

Frank

hi,

ich denke doch. solltest du das mal zu beweiszwecken brauchen, kannst du zumindest beweisen, dass es einen solchen vertrag gibt - und irgendwo auch ein original dazu sein muss. aber wie schon gesagt wurde - im zweifel lass die kopie quasi beglaubigen durch unterschrift des arbeitgebers - dann ist es absolut gleichwertig.

tschööö, indygirl

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