Kopie und Gema

Mal folgendes Gedankenspiel:
Ein kindergarten oder eine Kirchengemeinde kopiert für die Mitglieder ein paar Lieder aus Liederbüchern, die Urheberrechte sind noch nicht abgelaufen.
normalerwise mus man dann ja an die GEMA blechen.
(im Grunde ja für jede Kopie, oder geht das pauschal?)
Was aber ist, wenn man einmalig Liederhefte produziert und diese dann wieder einsammelt - fürs nächste Mal? Muss dann jedes Jahr gezahlt werden, oder einmalig ein höherer Betrag oder bleibt es beim selben einmaligen Betrag wie bei einmaligen Kopien, die nicht aufbewahrt werden?

Hallo!

normalerwise mus man dann ja an die GEMA blechen.

Für die Kopien der Noten? Das wäre mir neu. Die Gema verlangt eine Gebühr für die öffentliche Aufführung. Die Kopie der Noten ist durch doe so genannte Pauschalangabe abgedeckt, die im Kaufpreis des Kopieres enthalten ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_m…

M.

Lies mal das:
http://www.jurablogs.com/de/notenkopien-kindergaerten