Kopie vom Arbeitsvertrag verlangen?

Kopie vom Arbeitsvertrag verlangen?

Hallo liebe Wissenden!
Ich habe folgende Frage und muss auch ein kleines Bisschen ausholen…
Folgendes Szenario:
Ein Arbeitnehmer arbeitet in einer kleinen Firma und hat dort sein eigenes Büro. In diesem Büro bewahrt er auch eigene Dokumente in einem eigenen Ordner auf. In diesem Ordner befindet sich u.a. der Arbeitsvertrag mit seinem aktuellen AG.
Nun wird dieser AN fristgemäß gekündigt.
Nach dem Wochenende kehrt der AN zurück zur Arbeitsstelle und findet sein Büro leer geräumt vor. Sämtliche Arbeitsutensilien die er selbst mitgebracht hat, eigener Ordner etc. sind vom AG aus dem Büro ausgeräumt worden, da der AN nun bis zum Ende der Arbeitszeit ausschließlich Aussendienst zu machen hat und das Büro nicht mehr braucht.
Beim Zusammenpacken seiner „Siebensachen“ bemerkt der AN nun, dass irgendjemand in seinen persönlichen Unterlagen geblättert hat, und dass der Arbeitsvertrag ganz plötzlich nicht mehr vollständig ist…

Nun die eigentliche Frage:
Kann der AN vom AG eine Kopie des Arbeitsvertrages verlangen? Greift auch in kleinen Firmen wo es keinen Betriebsrat etc. gibt das Betriebsverfassungsgesetz und der AN hat das Recht auf Einsicht in die Personalakte?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Hallo,

die Vertragsausfertigung des AN ist dessen Eigentum, und da hat niemand etwas dran zu manipulieren! Es sollte zum guten Ton gehören, dass man einem AN die Möglichkeit gibt, rechtzeitig seine privaten Dinge selbst aus dem Büro zu holen. Sollte es bestimmte Umstände geben, die dies nicht angezeigt sein lassen, sind diese zumindest vollständig und unbeschädigt/unmanipuliert zu verpacken und zur Abholung bereit zu stellen.

Wenn da jetzt Teile des Arbeitsvertrages fehlen (und dies nicht nach zufälliger Beschädigung aussieht), würde ich da sehr deutlich werden, und ASAP auf Rückgabe/Übergabe einer unbeschädigten Ausfertigung bestehen, und notfalls auch mal mit rechtlichen Schritten diesbezüglich drohen.

Gruß vom Wiz

Hallo liebe Wissenden!

Hallo,

Kann der AN vom AG eine Kopie des Arbeitsvertrages verlangen?
Greift auch in kleinen Firmen wo es keinen Betriebsrat etc.
gibt das Betriebsverfassungsgesetz und der AN hat das Recht
auf Einsicht in die Personalakte?

§ 83 BetrVG gilt auch in betriebsratslosen Betrieben. Es kommt nämlich für den Geltungsbereich eines Gesetzes nicht darauf an, „wo“ es steht, sondern was als sog. „Geltungsbereich“ definiert wird
Und da steht im Text des § 83 nur „alle Arbeitnehmer“ und auch sonst sind keinerlei Ausnahmen in der Geltung definiert.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Scho’ recht !

Nun die eigentliche Frage:

Kann der AN vom AG eine Kopie des Arbeitsvertrages verlangen?
Greift auch in kleinen Firmen wo es keinen Betriebsrat etc.
gibt das Betriebsverfassungsgesetz und der AN hat das Recht
auf Einsicht in die Personalakte?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Hallo, der AN hat ein Recht auf Einsichtnahme seiner Personalakte. Normalerweise über einen Antrag an die Personalabteilung. Einer von der Personalis wird dabei sein. Der MA hat seinerseits das Recht, einen BR mitzubringen.

mfg

Hallo,

natürlich muß man den Einsichtswunsch nicht zwingend vorher beantragen oder sonstwie „anmelden“. Die Einsichtnahme kann jederzeit während der normalen Arbeitszeit der Personalabteilung erfolgen. Die Einsichtnahme sowie evtl. Wege sind Arbeitszeit.

&Tschüß
Wolfgang