Hallo zusammen,
ich habe im Frühjahr 2006 eine schulische Ausbildung an einer staatlichen Berufsfachschule in Bayern abgeschlossen und bin seit dem berufstätig.
Da ich generell einer bin, der Dinge aus meinen alten Tagen sammelt, würde es mich sehr interessieren was denn so in meiner Schülerakte steht, von A-Z, und das auf lange Zeit festhalten können.
Jedoch wurde mir auf Nachfrage beim Ministerium mitgeteilt, dass Anträge auf Einsicht in die Schülerakte an die entsprechende Schule gestellt werden müssen, und der Obrigkeit dort auch freigestellt ist mir eine solche Einsicht überhaupt erst zu gewähren oder nicht.
Tja, das habe ich getan, allerdings mit nicht ganz erfreulichem Ergebnis: Ich darf, nach Terminvereinbarung, eine Einsicht in meine Akte vornehmen, mir Notizen machen, aber keine Abzüge/Fotografien oder sonstiges dergleichen anfertigen.
Jetzt zu meiner Frage: Ist es mir rechtlich wirklich untersagt eine Kopie der Akte in der es fast ausschließlich nur um mich geht anfertigen zu lassen? Weiß vielleicht jemand, ob es da andere gesetzliche Regelungen in Bayern gibt? Würde echt gerne einen vollen Abzug davon haben…
Vielen Dank für jede Art von Antwort!
Gruß