Kopie von Schülerakte Bayern

Hallo zusammen,

ich habe im Frühjahr 2006 eine schulische Ausbildung an einer staatlichen Berufsfachschule in Bayern abgeschlossen und bin seit dem berufstätig.

Da ich generell einer bin, der Dinge aus meinen alten Tagen sammelt, würde es mich sehr interessieren was denn so in meiner Schülerakte steht, von A-Z, und das auf lange Zeit festhalten können.

Jedoch wurde mir auf Nachfrage beim Ministerium mitgeteilt, dass Anträge auf Einsicht in die Schülerakte an die entsprechende Schule gestellt werden müssen, und der Obrigkeit dort auch freigestellt ist mir eine solche Einsicht überhaupt erst zu gewähren oder nicht.

Tja, das habe ich getan, allerdings mit nicht ganz erfreulichem Ergebnis: Ich darf, nach Terminvereinbarung, eine Einsicht in meine Akte vornehmen, mir Notizen machen, aber keine Abzüge/Fotografien oder sonstiges dergleichen anfertigen.

Jetzt zu meiner Frage: Ist es mir rechtlich wirklich untersagt eine Kopie der Akte in der es fast ausschließlich nur um mich geht anfertigen zu lassen? Weiß vielleicht jemand, ob es da andere gesetzliche Regelungen in Bayern gibt? Würde echt gerne einen vollen Abzug davon haben…

Vielen Dank für jede Art von Antwort!

Gruß

Hallo,

als ich meine Schülerakte aus meiner früheren Fachakademie für Sozialpädagogik (auch Bayern) einsehen wollte, habe ich erst nach langem hin und her die Genehmigung bekommen (obwohl man ein Recht auf Einsichtmahme seiner Schülerakte hat!). Ich war auf der Suche nach einem ganz bestimmten Schreiben, welches ich von der Schule irgendwann mal zugeschickt bekommen, aber im Laufe mehrer Umzüge verloren hatte, welches aber als Durchschlag in der Schülerakte noch vorhanden war. Bei der Einsichtnahme verweigerte man mir dann sowohl eine Kopie anzufertigen, das Schriftstück mit dem Handy zu fotografieren oder es handschriftlich abzuschreiben.
Als ich mich dann schriftlich bei der Schule beschwerte, schaltete diese die Rechtsabteilung des Schulträgers ein und wurde von dieser belehrt, dass es das Recht des Schülers ist, gegen eine Gebühr Kopien aus der Schulakte anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Daraufhin wurde mir das betreffende Schriftstück sogar kostenlos mit einem fetten Entschuldigungsschreiben dabei, zugesandt.

Deshalb mein Tipp: Beschwerde an die Rechtsabteilung des Schulträgers oder die Schule darauf hinweisen, dass man ein Recht auf eine Kopie hat und die sollen mal schön bei ihrer Rechtsabteilung nachfragen.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich habe mich daraufhin gleich ein mal beim Landratsamt gemeldet (da dieses als Verwaltung der Schule ausgewiesen wurde), jedoch mit erschreckendem Ergebnis:

"Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Mailnachricht, in der Sie die Rechtslage zu Kopien aus der
Schülerakte an Berufsschulen erfragen.

Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass § 42 Abs. 2 Berufsschulordnung ausdrücklich
nur eine Einsichtnahme der Schülerinnen und Schüler in den Schülerbogen/-akte
erlaubt. Kopien oder beglaubigte Abschriften sind im Gesetzestext nicht
aufgeführt. Im Vergleich dazu gibt es in anderen Schulordnungen (z.B. § 49 Abs.
1 Satz 5) vergleichbare Regelungen, aber auch noch Zusätze, wie z.B. in § 49
Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 VSO die Aussage, dass Erziehungsberechtigte auf Antrag
eine beglaubigte Abschrift des Schülerbodens erhalten. Eine solche Regelung
sieht die Berufsschulordnung nicht vor, weshalb die Verweigerung der
Schulleitung, die Schülerakte zu kopieren, rechtlich nicht zu beanstanden ist."

Das heißt de facto, dass ich in dem Fall keinerlei Anspruch auf jegliche Arten von Kopien habe - was für eine Frechheit in meinen Augen…