Kopien des Krankgengeldscheins an AG

Hallo,

kann der AG Kopien des Krengengeldscheins (die für die Auszahlung der Krankengeldes von der Krankenkasse benötigt werden) verlagen?
Gibt es dafür eine rechtliche Regelung?

Danke&Gruß

Im Prinzip hat der AG kein recht darauf diese AU-Bescheinigungen zu verlangen, da hier auch die Krankheit auf vermeldet wird. Die Herausgabe verstößt also gegen das Recht auf Datenschutz. Falls der AG die AU-Bescheinigung verlangen würde, um daraus eine Zuzahlung zum Krankengeld zu berechnen (es scheint tatsächlich noch AG zu geben, die so was machen), reicht es, wenn er eine Kopie der Berechnung des KG vorgelegt bekommt. Diese wird von der Krankenkasse bei Anfang der AU an dem Patienten zugeschickt.

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Hallo,

Auch Hallo,

kann der AG Kopien des Krengengeldscheins (die für die
Auszahlung der Krankengeldes von der Krankenkasse benötigt
werden) verlagen?

JA, wenn der behandelnde Arzt sonst keine Bescheinigung ausstellt (was er könnte, wenn er wollte)

Gibt es dafür eine rechtliche Regelung?

JA, § 5 Abs. 1 EntgFG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
Da ist nicht von „Dauer der Lohnfortzahlung“ die Rede, sondern Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Der AN hat grundsätzlich die Pflicht, immer die Gründe nachzuweisen, wenn er an der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten ggü. dem AG gehindert ist.
Allerdings hat der AG auch bei Vorlage eines Auszahlungsscheines kein Recht, die Diagnosen zu erfahren. Diese dürfen beim Kopieren des Auszahlungsscheines abgedeckt werden.

Danke&Gruß

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

auf gar keinen Fall hat er dieses Recht.

Er kann zwar nach Ablauf der Lohnfortzahlung auch weiterhin eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen, muss diese Kosten dafür
aber selbst tragen. Den „gelben Zettel“ gibt es nämlich nicht mehr beim
Krankengeldbezug.pro Da verlangt ein Arzt schon mal 10,00 € pro Bescheinigung.
Im übrigen obliegt die „Überwachung“ der Arbeitsunfähigkeit bei Krankengeldzahlung der Kasse. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er bei der Kassen
um Überprüfung bitten, z.B. durch MDK-Gutachten
Gruß
Czauderna