Hallo, z.Zt. liest man viel über Raubkopien etc. Wer macht sich nach neuer Rechtslage eigentlich wie strafbar? Das sich derjenige, der Kinofilme von der Leinwand abfilmt und die Kopien anschließend verkauft strafbar macht ist klar(!?!). Wie ist es aber z.B. für den Käufer dieser kopierten Filme/Musik, wenn dieser beim Kauf genau weiss, dass es sich hierbei um eine Kopie handelt? Die Rechtslage bei Internettauschbörsen ist sicher noch viel schwieriger, daher interessiert mich hierbei eher der nicht-virtuelle verkauf/kauf. Danke!
Hallo Marc,
Hallo, z.Zt. liest man viel über Raubkopien etc. Wer macht
sich nach neuer Rechtslage eigentlich wie strafbar? Das sich
derjenige, der Kinofilme von der Leinwand abfilmt und die
Kopien anschließend verkauft strafbar macht ist klar(!?!).
Siehe § 106
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
Wie
ist es aber z.B. für den Käufer dieser kopierten Filme/Musik,
wenn dieser beim Kauf genau weiss, dass es sich hierbei um
eine Kopie handelt?
Das steht in § 96, wenn ich das richtig interpretiere. Das hat mich etwas überrascht.
Gruß, Rainer
Internet-Tauschbörsen:
Es gibt da diesen Grundsatz „Unwissendheit schützt nicht vor Strafe“
Eine ganz interessante Rechtsprechung gab es im Oktober vergangenen
Jahres, -> kurz nach Einführung des Verbots von „Kopierprogrammen“.
U.a. soll es erlaubt sein, von Musik-CD´s , auch Software (!) etc
für den Privatgebrauch Sicherheitskopien (max 3) anzulegen.
Dafür müssen aber 2 Voraussetzungen geschaffen sein:
1: Man muß Eigentümer des Produkt sein
2: Das zu kopierende Medium darf keinen Kopierschutz haben.
(Wenn Du mal googlest und als Suchbgeriff „Sind Kopien zum Privatgebrauch erlaubt“ eingibst, wird Du recht schnell fündig—
aber achte dann aufs Datum da alles vor 2003 nicht mehr stimmt)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/43282
Sowie ich eine Kopie anfertige und dabei einen Kopierschutz knacke,
mache ich mich strafbar.-Daher ist auch Software die einen Kopierschutz knackt verboten- wie auch alle anderen möglichen
Geräte.
Die Tauschbörsen agieren in einer Grauzone,
aber ich weiß von einem sehr guten Bekannten -
der bei einer Sonderkommission arbeitet,
dass Du beim „downloaden“ schon mit einem Fuß vor dem Gericht
stehst.
Denn dieses „ich habe im Gutglauben gehandelt“ wird vom Staatsanwalt
nicht wirklich akzeptiert. -Denn man muß Sorgfaltspflicht walten lassen und sich vergewissern, das das Material aus einer „legalen“
Quelle handelt.
Hi,
ok, also das Umgehen des Kopierschutzes ist verboten. Das ist wohl inzwischen ziemlich jedem klar.
Sowie ich eine Kopie anfertige und dabei einen Kopierschutz
knacke,
mache ich mich strafbar.-Daher ist auch Software die einen
Kopierschutz knackt verboten- wie auch alle anderen möglichen
Geräte.
Allerdings sollte man bei diesen Sachen auch überlegen, wie schlimm es wirklich ist. Kaufe ich ein Programm und umgehe den Kopierschutz, weil ich mir eine Sicherungskopie brennen will: Wen wird das stören? Ok, es ist nicht legal, aber ist es in Ordnung eine Software zu kaufen und das Produkt nach einiger Zeit nicht mehr nutzen zu können, weil die CD kaputt ist?
(Nicht vergessen, ich spreche von einer Kopie für den privaten Gebrauch, die auch nicht an „Freunde“ verliehen wird.)
Zusätzlich wird es erst illegal, wenn ich den Kopierschutz bewusst umgehe. Linux lässt sich von vielen Kopierschutzmechanismen gar nicht beeindrucken, ebenso wie manche Brenner. Und da auch wiederum nur Programme verboten sind, deren Hauptmerkmal die Umgehung des Kopierschutzes ist (bei Linux zB ist das nicht der eigentliche Zweck, nue eine Nebenerscheinung) kann man sich getrost vernünftige Software zulegen, kopiergeschützte Software kopieren und tut trotzdem nichts Illegales.
(Auch diese Aussage natürlich nur, solange es eine Sicherheitskopie ist und man nicht massenweise Software kopiert. Denn das war schon vor der „Reform des Urhebergesetzes“ nicht legal.)
Die Tauschbörsen agieren in einer Grauzone,
aber ich weiß von einem sehr guten Bekannten -
der bei einer Sonderkommission arbeitet,
dass Du beim „downloaden“ schon mit einem Fuß vor dem Gericht
stehst.
Ist m. E. eher Wunschdenken als Realität. Wie viele Leute sind inzwischen verurteilt worden (ist eine ernstgemeinte Frage!)?
Denn dieses „ich habe im Gutglauben gehandelt“ wird vom
Staatsanwalt
nicht wirklich akzeptiert. -Denn man muß Sorgfaltspflicht
walten lassen und sich vergewissern, das das Material aus
einer „legalen“
Quelle handelt.
Das ist klar. Aber s. o.: wie viele werden erwischt? Und dann sind es wahrscheinlich nur die kleinen Fische, leider.
Liebe Grüße
Timid
Hallo,
grundsätzlich bin ich Deiner Meinung, besonders im Thema
Sicherheitskopien…
Ist m. E. eher Wunschdenken als Realität. Wie viele Leute sind
inzwischen verurteilt worden (ist eine ernstgemeinte Frage!)?
Das kann ich nicht beantworten…
Aber in NRW sind seit 01.01.2004 bis zum 21.07.2004
mehr als 350 Strafanzeigen gestellt worden.
(Quelle darf ich nicht nennen, aber ist sehr zuverlässig)
(Und Du hast Recht meistens die kleinen Fische…der normale DAU)
(Strafe meistens ein Geldbetrag und Bewährungsstrafe, weil zu klein)
-Bei den „Tausenden bis Millionen“ von Usern bin ich gerade am grübeln ob es im Promille-Bereich noch zu bewerten ist.