Musikliebhaber M kauft sich eine CD mit gar himmlischer Musik. Auf der CD ist ein Aufkleber der besagt, dass die CD kopiergeschützt ist und aufgrunddessen in einigen CD-Spielern u.U. nicht abgespielt werden kann. Dieser Aufkleber ist außen auf der CD, wenn man sich selbige gut anschaut, kann man den Aufkleber also durchaus sehen. Wenn jetzt M die gar himmlische Musik im Auto hören wöllte und die CD da nicht abzuspielen wäre, könnte M sie dann zurückgeben?
wenn der Aufkleber Vertragsinhalt geworden ist, was bei Produkt- und Inhaltsbeschreibungen auf der Verpackung naheliegt, dann ist dieser Fehler ja vom Kunden akzeptiert worden. Dafür bestehen dann keine Sachmängelansprüche. Da könnte man allenfalls noch über eine überraschende Klausel nachdenken.
gut soweit. Jetzt könnte es ja aber passieren, dass die CD nicht abspielbar ist, weil sie kaputt ist/Fehlpressung/wasweissich. Das wäre dann ein Fall für Sachmangel. Aber wie ist das nachzuweisen. Der Verkäufer kann sich ja jederzeit darauf berufen, dass die CD eben nur auf den ausprobierten Geräten nicht abspielbar ist wegen des Kopierschutzes.
Zweite Frage: gehen wir davon aus, die CD ist technisch in Ordnung, lässt sich aber wegen des Kopierschutzes auf sämtlichen Geräten des Käufers nicht abspielen. Damit hat der Käufer dann einfach verloren, sprich Geld ausgegeben ohne Gegenwert?
Jetzt könnte es ja aber passieren, dass die CD
nicht abspielbar ist, weil sie kaputt
ist/Fehlpressung/wasweissich. Das wäre dann ein Fall für
Sachmangel. Aber wie ist das nachzuweisen.
indem man sie im Laden vorführt? Notfalls muss es eben ein Sachverständiger beurteilen. Und letztlich ein Richter.
Der Verkäufer kann
sich ja jederzeit darauf berufen, dass die CD eben nur auf den
ausprobierten Geräten nicht abspielbar ist wegen des
Kopierschutzes.
Ja, das könnte er.
Zweite Frage: gehen wir davon aus, die CD ist technisch in
Ordnung, lässt sich aber wegen des Kopierschutzes auf
sämtlichen Geräten des Käufers nicht abspielen. Damit hat der
Käufer dann einfach verloren, sprich Geld ausgegeben ohne
Gegenwert?
So ist es. Alternativ kauft man das Ding eben nicht, weil es nicht auf jedem Player funktioniert. Oder man spricht es mit dem Händler vor dem Kauf ab und lässt sich ein Umtauschrecht für diesen Fall einräumen.
Gruß
loderunner (ianal)
Falls ja, dann liegt ein Widerspruch aus der Aussage vor, dass es sich um eine Compact Disc nach Standard handelt, denn meistens wird wegen des Kopierschutzes genau dieser Standard verletzt. In diesem Fall sehe ich einen Sachmangel.
Wäre es denn anders herum ein Sachmangel des CD-Spielers wenn
er kopiergeschützte CDs nicht abspielt?
in der Norm für CDs ist kein Kopierschutz vorgesehen. Warum also sollte es ein Problem des Players sein, wenn irgendein Kasper glaubt, sich nicht an die Norm halten zu müssen?
Kann ich erwarten das ein CD-Spieler auch normal übliche CDs
aus dem Laden abspielt?
Was genau ist üblich an kopiergeschützten CDs? Meine haben allesamt keinen Kopierschutz und genau das ist auch normal und üblich.
Gruß
loderunner (ianal)
Entschuldige, ich wußte nicht das deine CD Sammlung die
Referenz ist,
Nö. Du bist nur nicht auf dem Laufenden. Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Compact_Disc#Kopierschutz : „Da der Kopierschutz in der Praxis kaum wirksam ist, immer wieder zu Problemen beim Abspielen führt und auch eine teilweise Kaufzurückhaltung zur Folge hatte, haben ab ca. 2009 immer mehr Labels das Konzept „kopiergeschützte CD“ wieder aufgegeben.“
Gruß
loderunner
Richtiger Ansatz, aber kanpp daneben. Es hätte dieser Link http://de.wikipedia.org/wiki/Compact_Disc_Digital_Audio
und das entsprechende Compact Disc Dgital Audio Logo sein müssen, dann wäre es ein Sachmangel für eine Audio-CD um die es sich ja handeln soll.