Kopierschutz auf CD

Hallo zusammen,

stellen wir uns mal vor, jemand kauft nach dem Anhören im lokalen Müllermarkt eine CD. Zuhause versucht er diese in einer Anlage, wie z.B. meiner, abzuspielen, die keinen separaten CD Player mehr hat sondern wo nur noch ein DVD-Player angeschlossen ist.

Nun ist dieser nicht in der Lage die CD zu lesen, was höchst wahrscheinlich am Kopierschutz liegt, denn im Diskman der betreffenden Person läuft Sie ohne Probleme.

Kann diese Person die CD zurückbringen und sein Geld zurückverlangen?
M.E. enthält die CD einen Mangel (aufgrund des Kopierschutzes ist es ja eigentlich nicht mal mehr eine Audio-CD gem. CD-Standard).

Gruß Ivo

Hallo,

steht auf der CD drauf, dass sie nur „eingeschränkt“ abspielbar ist?

Grüsse
Andreas

Hallo Andreas,

es steht ganz klein unten in einer Ecke „not playable on PC“. Der DVD Spieler ist aber kein PC.

Gruß ivo

Ja!
Hallo Ivo,

Du hast es eigentlich schon auf den Punkt gebracht:

M.E. enthält die CD einen Mangel (aufgrund des Kopierschutzes
ist es ja eigentlich nicht mal mehr eine Audio-CD gem.
CD-Standard).

Das ist das schlagende Argument. Der Umtausch sollte kein Problem sein (war zumindest das eine Mal bei mir keins). Wenn Du doch Probleme damit bekommen solltest einfach mit Verbraucherschutz oder Anwalt drohen, hilft immer. :smile:

Gruß,

Anwar

Am besten, Du sagst beim Zurückgeben noch, daß Du jetzt leider gezwungen bist, Dir die Musik aus dem Internet runterzuladen…

Hi,

Der DVD Spieler ist aber kein PC.

Das nicht, aber bei de´n meisten billig-DVD-Spielern ist ein DVD-Laufwerk eingebaut, das eigentlich für PC’s bestimmt ist - daher geht es auch dort nicht.

Gruß
HaWeThie

Hallo Hawethie,

Das nicht, aber bei de´n meisten billig-DVD-Spielern ist ein
DVD-Laufwerk eingebaut, das eigentlich für PC’s bestimmt ist -
daher geht es auch dort nicht.

Das stimmt schon, steht aber so auf dem Artikel vermutlich nicht drauf. Und von jedem Kunden zu verlangen zu wissen, dass ein DVD-Player auch mit solchen „CD’s“ Probleme machen kann halte ich für zu weit hergeholt.
Mal abgesehen davon das ich’s der Musikindustrie (MI) gönnen würde an Ihrem eigenen Mist zu ersticken, ich würde es probieren die „CD“ zurückzugeben. Aber mit dem Anwalt drohen würde ich mir dabei wohl verkneifen, da erstens sich wohl kein Gericht mit dem Streitwert befassen dürfte (was wohl auch der Verkäufer weiss) und zweitens die MI etwas mehr Reserven für einen solchen Streit haben dürfte.
Der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist da schon besser, ich denke die kennen sich mittlerweile mit solchen Sachen ziemlich aus und vielleicht läufts eines fernen Tages mal auf eine Sammelklage hinaus.

Gruß
Daniel