Kopierschutz konkret

Hallo,

Durch die vorige Frage bin ich völlig verwirrt: Ich dachte bisher, dass z.B. Sicherheitskopien von legal gekauften CDs/DVDs immer erlaubt seien. Gibt es da Ausnahmen?

Angenommen jemand hat Zugang zu Windows/ Linux/ Mac/ OS2 und stellt fest, dass zunehmend mehr Treibersysteme sich weigern, die (wohlgemerkt legal gekauften) Scheiben zu kopieren (was vermutlich heisst, dass ein Kopierschutz vorhanden ist) - ist es dann schon illegal, alle Brennsoftwaren durchzuprobieren, bis man eine findet, die es doch noch kopiert?

Nehmen wir mal an, jemand besitzt keinen DVD-Player und will einen legal gekauften Film nur ganz unschuldig auf dem PC anschauen? Bekanntlich passiert es immer häufiger, dass gekaufte DVDs auf PCs nicht mehr abspielbar sind (nur noch auf DVD-Playern). Ist es dann illegal, diese legal gekaufte DVD in mehreren Versuchen zu kopieren (solange, bis man ein Programm findet, das dies schafft und sie damit auf dem PC abspielbar macht). Umgeht man damit illegalerweise einen Kopierschutz? Ist man verpflichtet zu wissen, welches Programm einen Kopierschutz umgeht? (Man weiss ja, wie am Computer immer rumprobiert wird.)

Falls ja: wäre der DVD-Hersteller nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die DVD nicht in einem normalen DVD-Laufwerk läuft und nur illegal dazu zu bewegen wäre?

Mit vielen Gruessen, Walkuerax

Angenommen jemand hat Zugang zu Windows/ Linux/ Mac/ OS2 und
stellt fest, dass zunehmend mehr Treibersysteme sich weigern,
die (wohlgemerkt legal gekauften) Scheiben zu kopieren (was
vermutlich heisst, dass ein Kopierschutz vorhanden ist) - ist
es dann schon illegal, alle Brennsoftwaren durchzuprobieren,
bis man eine findet, die es doch noch kopiert?

Es ist seit einiger Zeit, einen Kopierschnutz zu knacken, ja.

Ist es dann illegal, diese legal gekaufte DVD in
mehreren Versuchen zu kopieren (solange, bis man ein Programm
findet, das dies schafft und sie damit auf dem PC abspielbar
macht).

Du darfst kein Programm verwenden, das den Kopierschutz knackt, z.B. AnyDVD.

Umgeht man damit illegalerweise einen Kopierschutz?
Ist man verpflichtet zu wissen, welches Programm einen
Kopierschutz umgeht? (Man weiss ja, wie am Computer immer
rumprobiert wird.)

Darf man ganz oft mit Pistolen auf Menschen zielen, ohen zu wissen, ob sie geladen sind, und macht man sich dann trotzdem strafbar, wenn mal jemand stirbt? Mann, durch „gezieltes Nichtwissen“ kann man doch keine Strafbarkeit umgehen, das ist doch wohl logisch!

Falls ja: wäre der DVD-Hersteller nicht verpflichtet darauf
hinzuweisen, dass die DVD nicht in einem normalen DVD-Laufwerk
läuft und nur illegal dazu zu bewegen wäre?

Wenn sie nicht in einem normalen DVD-Laufwerk läuft (ist mir noch nie passiert), könnte man an einen Sachmangel denken. Meines Wissens nach gibt es zu solchen Fragen noch keine höhere Rechtsprechung.

Levay

Hallo,

Angenommen jemand hat Zugang zu Windows/ Linux/ Mac/ OS2 und
stellt fest, dass zunehmend mehr Treibersysteme sich weigern,
die (wohlgemerkt legal gekauften) Scheiben zu kopieren (was
vermutlich heisst, dass ein Kopierschutz vorhanden ist) - ist
es dann schon illegal, alle Brennsoftwaren durchzuprobieren,
bis man eine findet, die es doch noch kopiert?

Es ist seit einiger Zeit, einen Kopierschnutz zu knacken, ja.

Ok. Ist dann die Regel. dass man für den persönlichen Gebrauch eine bestimmte Anzahl von Kopien anfertigen darf abgeschafft, oder bestehen beide Regeln unabhängig voneinander?

Ist es dann illegal, diese legal gekaufte DVD in
mehreren Versuchen zu kopieren (solange, bis man ein Programm
findet, das dies schafft und sie damit auf dem PC abspielbar
macht).

Du darfst kein Programm verwenden, das den Kopierschutz
knackt, z.B. AnyDVD.

Ok. (kenne ich auch gar nicht.)

Darf man ganz oft mit Pistolen auf Menschen zielen, ohen zu
wissen, ob sie geladen sind, und macht man sich dann trotzdem
strafbar, wenn mal jemand stirbt? Mann, durch „gezieltes
Nichtwissen“ kann man doch keine Strafbarkeit umgehen, das ist
doch wohl logisch!

Halte ich für ein schlechtes Beispiel, da eine Pistole zum Schiessen hergestellt wird und schon der Besitz für Privatleute verboten ist. Natürlich muss man sich dann vor dem Gebrauch versichern, ob sie geladen ist. Schliesslich wird sie erst geladen überhaupt brauchbar.

Wie man aber weiss, ist ein Computer zum rechnen, textverarbeiten, Internet benutzen, musik hören und Filme anschauen, etc., etc. vorgesehen und dass er plötzlich ganz schrecklich kriminelle Dinge durch eine Kombination legal gekaufter Software mit legal gekauften CDs/DVDs anstellen kann wenn man nicht aufpasst, ist durchaus etwas erklärungsbedürftig.

Dass man auf dem Computer teilweise endlos herumprobiert, bis ein Programm endlich läuft, ist ebenfalls Gemeingut. Wenn ich plötzlich bei jedem Schritt verpflichtet sein soll, selbst noch einmal nachzulesen, ob dabei etwas illegales herauskommen kann, dann gute Nacht. Was heisst überhaupt „Kopierschutz umgehen“? Das Programm wird mir kaum eine Meldung auf den Bildschirm schicken: Vorsicht, Sie umgehen gerade einen Kopierschutz.

Falls ja: wäre der DVD-Hersteller nicht verpflichtet darauf
hinzuweisen, dass die DVD nicht in einem normalen DVD-Laufwerk
läuft und nur illegal dazu zu bewegen wäre?

Wenn sie nicht in einem normalen DVD-Laufwerk läuft (ist mir
noch nie passiert), könnte man an einen Sachmangel denken.
Meines Wissens nach gibt es zu solchen Fragen noch keine
höhere Rechtsprechung.

Ist inzwischen der Normalfall. Bei Musik-CDs steht jetzt häufig eine entsprechende Warnung drauf (was nicht unbedingt hilft, wenn man sie ohne Ansehen bestellt hat). Bei den Filmen konnte ich ebenfalls die, die ich meinen Eltern zu Weihnachten geschenkt habe vorher nur noch mit einem bestimmten DVD-Player ansehen, alle anderen haben sich geweigert. Durch ein Standard-Brennprogramm von Windows hätte ich sie allerdings für die anderen Player ebenfalls tauglich machen können (wie mir hinterher jemand erklärt hat). Wenn man sich mit solchen Dingen schon strafbar macht, dann halte ich einen Prozess für aussichtsreich.

Solche Regelungen halte ich höchstens durch das geballte Computer-Unwissen der deutschen Justiz für möglich.

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Levay

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Hallo,

Ok. Ist dann die Regel. dass man für den persönlichen Gebrauch
eine bestimmte Anzahl von Kopien anfertigen darf abgeschafft,
oder bestehen beide Regeln unabhängig voneinander?

man darf nach wie vor Privatkopien machen, solange man dafür keinen Kopierschutz umgeht. Aber auch wenn Otto Normalkopierer den Koperschutz aushebelt um seine neueste DVD zu kopieren wird er kaum etwas u befürchten haben, denn sowas tut man ja normalerweise nicht öffentlich kund. Außerdem kann die Justiz gar nicht jeden verfolgen, der privat im stillen Kämmerlein einen Kopierschutz geknackt hat um eine Privatkopie für schlechte Zeiten anzufertigen, dafür gibts gar nicht genug Personal.

Du darfst kein Programm verwenden, das den Kopierschutz
knackt, z.B. AnyDVD.

Ok. (kenne ich auch gar nicht.)

Dabei handelt es sich um ein Programm, was nur dafür gedacht ist Kopierschutz zu umgehen. Dadurch hat es auch nicht mehr viel mit Unwissenheit zu tun, denn dieses Prog macht eben gar nichts anderes als den Schutz auszuhebeln. Und man kauft seten Programme ohne zu wissen, was die eigentlich tun. Eine Nebenfunktion ist einem vielleicht unbekannt, aber die Hauptfunktion kennt man vor dem Kauf.

Wie man aber weiss, ist ein Computer zum rechnen,
textverarbeiten, Internet benutzen, musik hören und Filme
anschauen, etc., etc. vorgesehen und dass er plötzlich ganz
schrecklich kriminelle Dinge durch eine Kombination legal
gekaufter Software mit legal gekauften CDs/DVDs anstellen kann
wenn man nicht aufpasst, ist durchaus etwas
erklärungsbedürftig.

Die Software ist eben nicht legal, in Deutschland ist sie verboten. Und man muss sowas schon gezielt suchen / kaufen, zumal viele Hersteller von Software, die früher den Kopierschutz umgangen hat inzwischen Versionen rausbringen, die den Schutz eben nicht mehr umgehen kann. Da muss man also schon gezielt nach der Version suchen, die den Schutz knackt.

Dass man auf dem Computer teilweise endlos herumprobiert, bis
ein Programm endlich läuft, ist ebenfalls Gemeingut. Wenn ich
plötzlich bei jedem Schritt verpflichtet sein soll, selbst
noch einmal nachzulesen, ob dabei etwas illegales herauskommen
kann, dann gute Nacht.

Ach, und wer soll diese Kontrolle übernehmen? Du bist doch ein mündiger Bürger und wenn ich in einen Laden gehe muss ich doch auch selbst darauf achten, dass ich mir nicht „versehentlich“ etwas einstecke, weil das eben Ladendiebstahl wäre. Ein bisschen Eigenverantwortung gehört nun mal zum Leben.

Was heisst überhaupt „Kopierschutz
umgehen“? Das Programm wird mir kaum eine Meldung auf den
Bildschirm schicken: Vorsicht, Sie umgehen gerade einen
Kopierschutz.

Nun, es gibt Programme, die zB DVDs kopieren, aber nur dann, wenn sie keinen Kopierschutz hat. Versucht man zB mit Nero eine DVD zu kopieren, die geschützt ist bekommt man eine Meldung, dass es nicht geht wegen dem Kopierschutz. Finde ich danach eine Software, die mir die DVD trotzdem kopiert muss ich mir denken, dass dafür der Schutz umgangen wurde.
Oder eben Beispiel AnyDVD: Eigens geschaffen um den Schutz zu umgehen - da weiß man einfach selbst mit 5 Minuten nachdenken, dass es den Kopierschutz ungehen wird wenn man es benutzt.

Falls ja: wäre der DVD-Hersteller nicht verpflichtet darauf
hinzuweisen, dass die DVD nicht in einem normalen DVD-Laufwerk
läuft und nur illegal dazu zu bewegen wäre?

Also bei mir steht auf fast allen DVDs drauf, dass sie kopiergeschützt sind, trotzdem hatteich bisher weder im DVD-Laufwerk noch im Player irgendwelche Probleme.

Ist inzwischen der Normalfall. Bei Musik-CDs steht jetzt
häufig eine entsprechende Warnung drauf (was nicht unbedingt
hilft, wenn man sie ohne Ansehen bestellt hat). Bei den Filmen
konnte ich ebenfalls die, die ich meinen Eltern zu Weihnachten
geschenkt habe vorher nur noch mit einem bestimmten DVD-Player
ansehen, alle anderen haben sich geweigert.

Also ich besitze auch nicht gerade wenig DVDs und wie gesagt sind die meisten kopiergeschützt, trotzdem hatte ich noch nie Probleme. Dann scheints irgendwie an deiner Hardware zu liegen. Denn wenn es jedem so ginge wie dir würden wohl kaum noch DVDs gekauft bzw. etliche wieder zurückgebracht.

Durch ein
Standard-Brennprogramm von Windows hätte ich sie allerdings
für die anderen Player ebenfalls tauglich machen können (wie
mir hinterher jemand erklärt hat).

Wenn die DVDs kopiergeschützt sind möchte ich das mal bezweifeln. da würde mich der Programmname interessieren.

Wenn man sich mit solchen
Dingen schon strafbar macht, dann halte ich einen Prozess für
aussichtsreich.

Wieso sollte es Platten- oder Filmfirma X interessieren ob klein Walkuerax von seiner legal erworbenen DVD eine Kopie macht? Du bist nicht die größte Sorge dieser Firmen. Das sind Leute, die den Kopierschutz umgehen um Raubkopien zu verkaufen - und letztere werden verfolgt, der kleine Privatmann hat nichts zu befürchten.

Gruß,
Sue

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Gewaltenteiliung und § 16 StGB und so …

Ok. Ist dann die Regel. dass man für den persönlichen Gebrauch
eine bestimmte Anzahl von Kopien anfertigen darf abgeschafft,
oder bestehen beide Regeln unabhängig voneinander?

Das ist unabhängig voneinander. Grundsätzlich bleibt die Privatkopie erlaubt, wenn du einen Kopierschnutz knackst (auch zu diesem Zweck), dann ist das - und nicht das Anfertigen der Kopie - ein eigenes Delikt.

Du darfst kein Programm verwenden, das den Kopierschutz
knackt, z.B. AnyDVD.

Ok. (kenne ich auch gar nicht.)

Lohnt sich aber (habe ich gehört).

Halte ich für ein schlechtes Beispiel, da eine Pistole zum
Schiessen hergestellt wird und schon der Besitz für
Privatleute verboten ist. Natürlich muss man sich dann vor dem
Gebrauch versichern, ob sie geladen ist. Schliesslich wird sie
erst geladen überhaupt brauchbar.

Na ja, das Beispiel mag schlecht sein, aber deine Frage war auch ein Witz. „Ich probiere einfach so lange, bis zufälig ein Kopierschutz geknackt wird.“

Wie man aber weiss, ist ein Computer zum rechnen,
textverarbeiten, Internet benutzen, musik hören und Filme
anschauen, etc., etc. vorgesehen und dass er plötzlich ganz
schrecklich kriminelle Dinge durch eine Kombination legal
gekaufter Software mit legal gekauften CDs/DVDs anstellen kann
wenn man nicht aufpasst, ist durchaus etwas
erklärungsbedürftig.

Legale Software, die einen Kopierschnutz knackt…? Zum Beispiel…?

Dass man auf dem Computer teilweise endlos herumprobiert, bis
ein Programm endlich läuft, ist ebenfalls Gemeingut. Wenn ich
plötzlich bei jedem Schritt verpflichtet sein soll, selbst
noch einmal nachzulesen, ob dabei etwas illegales herauskommen
kann, dann gute Nacht. Was heisst überhaupt „Kopierschutz
umgehen“? Das Programm wird mir kaum eine Meldung auf den
Bildschirm schicken: Vorsicht, Sie umgehen gerade einen
Kopierschutz.

Nein. Aber die normalen Programme (Nero und so weiter) verweigern dann ihre Arbeit.

Solche Regelungen halte ich höchstens durch das geballte
Computer-Unwissen der deutschen Justiz für möglich.

Das zeugt dann von deinem geballten Unwissen über das deutsche Staatswesen. Also, wir haben so genannte Gewaltenteilung: Die Rechtsprechung ist dabei eine Säule, die Gesetzgebung eine andere. Die Gesetze stammen nicht von der Justiz, sondern werden von Parlamenten verabschiedet.

Im Übrigen ist dir auch deswegen nicht zuzustimmen, weil man über das Gesetz zwar denken kann, wie man will, es mit aber „geballter Unkenntnis“ nichts zu tun hat. Du solltest, bevor DU so große Töne spuckst, erst mal selbst die nötige Sachkenntnis haben. Wenn du nämlich einen Kopierschnutz knackst mit einem Programm und das wirklich nicht weißt, dann handelst du gar nicht vorsätzlich (§ 16 StGB). Der dumme Gesetzgeber hat daran durchaus gedacht…

Levay

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Hallo,

Dabei handelt es sich um ein Programm, was nur dafür gedacht
ist Kopierschutz zu umgehen. Dadurch hat es auch nicht mehr
viel mit Unwissenheit zu tun, denn dieses Prog macht eben gar
nichts anderes als den Schutz auszuhebeln. Und man kauft seten
Programme ohne zu wissen, was die eigentlich tun. Eine
Nebenfunktion ist einem vielleicht unbekannt, aber die
Hauptfunktion kennt man vor dem Kauf.

Meine Programme kaufe ich ja nicht im Laden, sondern mache übers Internet ein System-Backup, oder spiele das neuste Programmpaket von Suse Linux auf. Oder arbeite mit einem Windows-Rechner, auf dem alles vorinstalliert ist. Dann sind jeweils sofort 3-4 Abspielprogramme und mehrere Brennprogramme automatisch installliert. Keines davon habe ich absichtlich für einen bestimmten Zweck (ausser eben zum Brennen und Filme ansehen) installiert. Im übrigen woillte ich diese Diskussion durchaus allgemein führen: Kann man sich strafbar machen, indem man ganz normal nur die üblichen Gnu-Software-Programme benutzt, die zum Standard gehören? (Nach meiner Erfahrung ist es nämlich durchaus schon so, dass etliche DVD-Player sich wegen des Kopierschutzes weigern, eine gekaufte DVD auch nur abzuspielen, während es bei anderen dann wieder geht.) Beim Brennen habe ich bisher keine eigenen Erfahrungen.

Die Software ist eben nicht legal, in Deutschland ist sie
verboten. Und man muss sowas schon gezielt suchen / kaufen,
zumal viele Hersteller von Software, die früher den
Kopierschutz umgangen hat inzwischen Versionen rausbringen,
die den Schutz eben nicht mehr umgehen kann. Da muss man also
schon gezielt nach der Version suchen, die den Schutz knackt.

Schön, das war in etwa die Information, die ich gesucht habe: Selbst, wenn also cdrecord unter Linux eine DVD brennt, die Nero unter Windows vorher zurückgewiesen hat, ist man offenbar immer noch auf der sicheren Seite, solange man cdrecord von der offiziellen Suse-Homepage heruntergeladen hat, richtig?

Dass man auf dem Computer teilweise endlos herumprobiert, bis
ein Programm endlich läuft, ist ebenfalls Gemeingut. Wenn ich
plötzlich bei jedem Schritt verpflichtet sein soll, selbst
noch einmal nachzulesen, ob dabei etwas illegales herauskommen
kann, dann gute Nacht.

Ach, und wer soll diese Kontrolle übernehmen? Du bist doch ein
mündiger Bürger und wenn ich in einen Laden gehe muss ich doch
auch selbst darauf achten, dass ich mir nicht „versehentlich“
etwas einstecke, weil das eben Ladendiebstahl wäre. Ein
bisschen Eigenverantwortung gehört nun mal zum Leben.

Blödsinn, dazu schreibe ich weiter oben eine gesonderte Antwort.

Was heisst überhaupt „Kopierschutz
umgehen“? Das Programm wird mir kaum eine Meldung auf den
Bildschirm schicken: Vorsicht, Sie umgehen gerade einen
Kopierschutz.

Nun, es gibt Programme, die zB DVDs kopieren, aber nur dann,
wenn sie keinen Kopierschutz hat. Versucht man zB mit Nero
eine DVD zu kopieren, die geschützt ist bekommt man eine
Meldung, dass es nicht geht wegen dem Kopierschutz. Finde ich
danach eine Software, die mir die DVD trotzdem kopiert muss
ich mir denken, dass dafür der Schutz umgangen wurde.

Jetzt widersprichst Du Dir selbst: weiter oben sagtest Du, wenn die Software nicht extra zum Kopierschutz-Knacken gekauft sei, könne nichts illegales passieren.

Oder eben Beispiel AnyDVD: Eigens geschaffen um den Schutz zu
umgehen - da weiß man einfach selbst mit 5 Minuten nachdenken,
dass es den Kopierschutz ungehen wird wenn man es benutzt.

Das sehe ich ein, war aber nicht meine Ausgangsfrage.

Wieso sollte es Platten- oder Filmfirma X interessieren ob
klein Walkuerax von seiner legal erworbenen DVD eine Kopie
macht? Du bist nicht die größte Sorge dieser Firmen. Das sind
Leute, die den Kopierschutz umgehen um Raubkopien zu verkaufen

  • und letztere werden verfolgt, der kleine Privatmann hat
    nichts zu befürchten.

Ziemlich blödsinnige Bemerkung: Wenn es so einfach wäre, dann wäre Brennen zum Prvatgebrauch wohl grundsätzlich legal und wir bräuchten hier nicht zu diskutieren. Im übrigen suche ich hier keine Beratung, wann ich selbst etwas zu befürchten habe (und habe mir auch extra Mühe gegebn, meine Anfrage allgemein zu formulieren), sondern es interessiert mich schlicht und einfach, wie die Rechtslage aussieht. Dein Posting bringt mir dazu 2 gegensätzliche Aussagen.

Viele Grüsse, Walkuerax

Na ja, das Beispiel mag schlecht sein, aber deine Frage war
auch ein Witz. „Ich probiere einfach so lange, bis zufälig ein
Kopierschutz geknackt wird.“

Diese Frage war völlig ernst: Unter Windows habe ich neben Nero mindestens noch 2-3 weitere Brennprogramme, dich nicht einmal namentlich kenne, unter Linux und OS/2 mindestens jeweils cdrecord und dvddao, auf der Arbeit steht auch noch ein MacIntosh, den wir hin und wieder auch privat nutzen dürfen - macht mindestens ca. 10 Standard-Brennprogramme.

Wie man aber weiss, ist ein Computer zum rechnen,
textverarbeiten, Internet benutzen, musik hören und Filme
anschauen, etc., etc. vorgesehen und dass er plötzlich ganz
schrecklich kriminelle Dinge durch eine Kombination legal
gekaufter Software mit legal gekauften CDs/DVDs anstellen kann
wenn man nicht aufpasst, ist durchaus etwas
erklärungsbedürftig.

Legale Software, die einen Kopierschnutz knackt…? Zum
Beispiel…?

Keine Ahnung: Genau dies war meine Frage, kann es passieren, dass alleine das Benzutzen legaler Brennprogramme illegalerweise einen Kopierschutz umgehen?

Die letzte DVD, die wir gekauft haben, liess sich z.B. wegen des Kopierschutzes unter Linux weder auf MPlayer, noch auf Kaffeine ansehen, unter OS2 nicht unter WarpVision, unter Windows nicht unter VideoLan. Aber mit Zoomplayer von Windows hat es dann geklappt.

Ist doch naheliegend, dass es beim Brennen ähnlich sein könnte.

Dass man auf dem Computer teilweise endlos herumprobiert, bis
ein Programm endlich läuft, ist ebenfalls Gemeingut. Wenn ich
plötzlich bei jedem Schritt verpflichtet sein soll, selbst
noch einmal nachzulesen, ob dabei etwas illegales herauskommen
kann, dann gute Nacht. Was heisst überhaupt „Kopierschutz
umgehen“? Das Programm wird mir kaum eine Meldung auf den
Bildschirm schicken: Vorsicht, Sie umgehen gerade einen
Kopierschutz.

Nein. Aber die normalen Programme (Nero und so weiter)
verweigern dann ihre Arbeit.

Gut: im Umkehrschluss also: Was von Nero oder Dvddao gebrannt wird, ist unbedenklich. werde ich mir merken (wobei ich Deine Ausfälle gegen Rumprobieren immer noch nicht verstehe. Oder hälst Du Windows für das einzie legale Betriebssystem?
(Aber selbst Windows verfügt über meherer Player und mehrere Brennprogramme, selbst da kann man also probieren.

Solche Regelungen halte ich höchstens durch das geballte
Computer-Unwissen der deutschen Justiz für möglich.

Das zeugt dann von deinem geballten Unwissen über das deutsche
Staatswesen. Also, wir haben so genannte Gewaltenteilung: Die
Rechtsprechung ist dabei eine Säule, die Gesetzgebung eine
andere. Die Gesetze stammen nicht von der Justiz, sondern
werden von Parlamenten verabschiedet.

Schön, dass Dir meine allgemeine Ausdrucksweise den Anlass gibt, hier etwas den Macker zu markieren. Justiz war von mir im weitesten Sinne gemeint: alles was von Gesetzesberatung bis hin zur Rechtssprechung involviert ist.

Du solltest, bevor
DU so große Töne spuckst, erst mal selbst die nötige
Sachkenntnis haben. Wenn du nämlich einen Kopierschnutz
knackst mit einem Programm und das wirklich nicht weißt, dann
handelst du gar nicht vorsätzlich (§ 16 StGB). Der dumme
Gesetzgeber hat daran durchaus gedacht…

Wenn hier jemand grosse Töne spuckt, dann jedenfalls Du. Ich habe hier - übrigens tatsächlich ohne grössere Sachkenntnis - eine für mich normale Frage gestellt. Eigentlich sollte dieses Brett dafür gemacht sein. Meine eher geringe Kenntnis der Materie habe ich übrigens schon im 1. Satz meines 1. Postings zugegeben.

Aber gut, dass wir drüber geredet haben…

Grüsse, Walkuerax

Hysterische Diskussion
Hallo,

Ich möchte anmerken, dass ich von dieser Diskussion hier sehr enttäscht bin. Normal bekommt man in diesem Forum ja gute Ratschläge, aber Brennsoftware scheint ein hochsensibles Thema zu sein, anders kann ich es mir nicht erklären.

Ich habe gerade meine eigenen Postings nochmal gelesen und kann daran nichts finden, was solche Antworten provoziert hätte. Mein Posting ist allgemein gehalten, ich mache deutlich, dass es mir nur um die Benutzung legaler Software und legal gekaufter CDs/DVDs geht. Ich stelle eine meiner Meinung nach erschütternd einfache Frage, nämlich: kann man quasi aus Versehen durch Rumprobieren mit Standard-Brennprogrammen einen Kopierschutz umgehen und sich dadurch strafbar machen?

Reaktionen? Einer vergleicht dies mit dem Herumfuchteln mit einer geladenen Pistole, ein anderer mit Ladendiebstahl (?). Einer benutzt es zu einer langwierigen Belehrung über Gewaltenteilung (vielen Dank), alle unterstellen implizit, ich würde absichtlich nach illegalen Programmen suchen, einer schreibt mir sogar unaufgefordert den Namen eines solchen (und bekommt dafür mehrere Sterne).

Liebe Leute: Könnt Ihr Euch nicht vorstellen, dass man sich wirklich nicht über die Rechtslage im Klaren ist, sich demnächst einen Brenner zulegen will und ganz allgemein wissen möchte, wie es rechtlich aussieht?

Aber vermutlich ist diese Diskussion symptomatisch für die momentane Rechtslage.

Allen einen schönen Tag noch und vielen Dank für die Informationen, die ich immerhin aus den Antworten herausfiltern kann (auch wenn sich teilweise widersprechen).

Walkuerax

Wespennest

Hallo Walkuerax,

Du hast hier tatsächlich in ein Wespennest gestochen. Die genaue Rechtslage wird übrigens momentan noch verhandelt. In Frankreich haben diese Art von Querelen dazu geführt, dass sogar die Internet-Tauschbörsen momentan legalisiert wurden. Und auch in Deutschland ist die Rechtslage keineswegs eindeutig, wie auch tatsächlich aus dieser Diskussion hervorgeht.

Kürzlich gab es einen interessanten Spiegel-Artikel zu diesem Thema:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,395725…

Für kompetente Antworten solltest Du besser in einem speziellen Computer- oder Linuxforum nachlesen. Dort wissen die leute zwar auch nicht unbedingt besser übder die Rechtslage Bescheid, kennen aber zumindest die Problematik aus eigener Erfahrung.

Viele Grüsse, Peter

Hallo,

Meine Programme kaufe ich ja nicht im Laden, sondern mache
übers Internet ein System-Backup, oder spiele das neuste
Programmpaket von Suse Linux auf. Oder arbeite mit einem
Windows-Rechner, auf dem alles vorinstalliert ist. Dann sind
jeweils sofort 3-4 Abspielprogramme und mehrere Brennprogramme
automatisch installliert.

bei vorinstallierter Software wird in Deutschland wohl kaum ein Programm dabei sein, dass den Kopierschutz knackt, weil diese eben illegal sind.

Keines davon habe ich absichtlich
für einen bestimmten Zweck (ausser eben zum Brennen und Filme
ansehen) installiert.

Und bevor man etwas installiert macht man sich schlau was man installiert. Wenn ein Programm Kopierschutz umgehen kann steht es dabei, man installiert es also gezielt.

Im übrigen woillte ich diese Diskussion
durchaus allgemein führen: Kann man sich strafbar machen,
indem man ganz normal nur die üblichen Gnu-Software-Programme
benutzt, die zum Standard gehören?

Wenn die Software in Deutschland legal ist machst man sich nicht strafbar. Ich hatte ja auch schon geschrieben, dass es durchaus Hardware gibt die einen Kopierschutz ignorieren, genauso ist es bei manchen Betriebssystemen. Damit macht der Anwender sich aber nicht strafbar, weil „Kopierschutz knacken / ignorieren“ nur eine Nebenerscheinung der Hard- / Software ist.

(Nach meiner Erfahrung ist
es nämlich durchaus schon so, dass etliche DVD-Player sich
wegen des Kopierschutzes weigern, eine gekaufte DVD auch nur
abzuspielen, während es bei anderen dann wieder geht.)

Wie ich bereits mehrfach schribe habe ich persönlich damit nie Probleme gehabt. Wenn sich aber eine DVD gar nicht abspielen lässt würde ich sie zurückbringen, da sie nicht dem entspricht, was man beim Kauf erwarten konnte und damit einen Mangel hat.

Die Software ist eben nicht legal, in Deutschland ist sie
verboten. Und man muss sowas schon gezielt suchen / kaufen,
zumal viele Hersteller von Software, die früher den
Kopierschutz umgangen hat inzwischen Versionen rausbringen,
die den Schutz eben nicht mehr umgehen kann. Da muss man also
schon gezielt nach der Version suchen, die den Schutz knackt.

Schön, das war in etwa die Information, die ich gesucht habe:
Selbst, wenn also cdrecord unter Linux eine DVD brennt, die
Nero unter Windows vorher zurückgewiesen hat, ist man offenbar
immer noch auf der sicheren Seite, solange man cdrecord von
der offiziellen Suse-Homepage heruntergeladen hat, richtig?

Richtig. Dass der Kopierschutz unter Linux ignoriert wird kann nicht das Problem des Nutzers sein, dann müssen die Hersteller eben einen Schutz basteln, der auch unter Linux funktioniert (und es ist schon länger bekannt, dass Linux Kopierschutz oft einen Vogel zeigt und trotzdem munter kopiert).

Ach, und wer soll diese Kontrolle übernehmen? Du bist doch ein
mündiger Bürger und wenn ich in einen Laden gehe muss ich doch
auch selbst darauf achten, dass ich mir nicht „versehentlich“
etwas einstecke, weil das eben Ladendiebstahl wäre. Ein
bisschen Eigenverantwortung gehört nun mal zum Leben.

Blödsinn, dazu schreibe ich weiter oben eine gesonderte
Antwort.

Nee, kein Blödsinn, jeder ist für sich selbst verantwortlich und eine Software, die nur dafür da ist Kopierschutz zu knacken installiert man nicht ohne zu wissen was man tut und warum man es tut.

Was heisst überhaupt „Kopierschutz
umgehen“? Das Programm wird mir kaum eine Meldung auf den
Bildschirm schicken: Vorsicht, Sie umgehen gerade einen
Kopierschutz.

Nun, es gibt Programme, die zB DVDs kopieren, aber nur dann,
wenn sie keinen Kopierschutz hat. Versucht man zB mit Nero
eine DVD zu kopieren, die geschützt ist bekommt man eine
Meldung, dass es nicht geht wegen dem Kopierschutz. Finde ich
danach eine Software, die mir die DVD trotzdem kopiert muss
ich mir denken, dass dafür der Schutz umgangen wurde.

Jetzt widersprichst Du Dir selbst: weiter oben sagtest Du,
wenn die Software nicht extra zum Kopierschutz-Knacken gekauft
sei, könne nichts illegales passieren.

Ich widerspreche mir nicht, lies mal genau, was ich geschrieben habe. Das eine Mal spreche ich vom Kauf, das andere mal davon selbst zu denken. Wenn man eine DVD nicht mit Nero (als Beispiel) kopieren kann weil die Meldung kommt es sei ein Kopierschutz vorhanden kann man sich doch denken, dass ein Programm, was mir eben diese DVD kopiert dafür wohl den Schutz umgangen hat. Also selbst wenn ich die DVD dann unter Linux problemlos kopieren kann muss mir klar sein, dass der Schutz irgendwie weg sein muss. Nur mache ich mich eben nicht strafbar, wenn ich ohnehin Linux nutze und es dort einfach klappt. Ich habe nämlich nicht geschrieben, dass ich mich damit automatisch strafbar mache, aber ich muss nur ein bisschen denken können und dann weiß ich, dass der Schutz umgangen wurde.

Wieso sollte es Platten- oder Filmfirma X interessieren ob
klein Walkuerax von seiner legal erworbenen DVD eine Kopie
macht? Du bist nicht die größte Sorge dieser Firmen. Das sind
Leute, die den Kopierschutz umgehen um Raubkopien zu verkaufen

  • und letztere werden verfolgt, der kleine Privatmann hat
    nichts zu befürchten.

Ziemlich blödsinnige Bemerkung: Wenn es so einfach wäre,

Es ist so einfach und das ist kein Blödsinn. Glaub es oder lass es. Zeig mir dann bitte auch Beispiele wo ein Privatanwender verurteilt wurde weil er seine legal gekaufte DVD mit Kopierschutz trotzdem kopiert hat. Die wirst du kaum finden, weil sich dafür der Rechteinhaber der DVD nicht interessiert. Das Urheberrecht wurde nämlich nicht verschärft um den kleinen Leuten das Leben schwer zu machen - auch wenn das so viele denken.

wäre Brennen zum Prvatgebrauch wohl grundsätzlich legal und
wir bräuchten hier nicht zu diskutieren.

Ich wiederhole: Kein kleiner Privatmann, der im kleinen Kämmerlein zu Hause einen Kopierschutz umgeht um eine Kopie von seiner Lieblingsdvd zu machen wird deswegen von irgendwem verklagt. Bei Rot über die Fußgängerampel zu gehen ist auch verboten, trotzdem wird der, der es um vier Uhr morgens auf verlassener Straße tut nicht dafür belangt. Verboten bleibt es aber trotzdem.

Im übrigen suche ich
hier keine Beratung, wann ich selbst etwas zu befürchten habe
(und habe mir auch extra Mühe gegebn, meine Anfrage allgemein
zu formulieren),

Es ist einfacher jemandem, dem man antwortet mit „Du“ anzusprechen. Das hat nichts damit zu tun, dass ich glaube du wärst in Schwierigkeiten und bräuchtest Hilfe.

sondern es interessiert mich schlicht und
einfach, wie die Rechtslage aussieht. Dein Posting bringt mir
dazu 2 gegensätzliche Aussagen.

Nein, bringt es nicht.
Nochmal ganz klar: Es ist verboten Kopierschutz aktiv zu umgehen aber der Privatanwender hat nichts zu befürchten, wenn er es bei sich zu Hause ohne Publikum trotzdem tut.
Es ist verboten gezielt Software einzusetzen, die den Kopierschutz aushebelt, habe ich aber eine Software, bei der die Umgehung eine Nebenerscheinung ist (Beispiel Linux, ein BS mit allen Funktionen eines BS und die Nebenerscheinung ist eben, dass es den Kopierschutz ignoriert) ist es nicht illegal.
Keine gegensätzlichen Aussagen.

Gruß,
Sue

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Hallo,

ich mache
deutlich, dass es mir nur um die Benutzung legaler Software
und legal gekaufter CDs/DVDs geht.

nein, du sprachst von „(was vermutlich heisst, dass ein Kopierschutz vorhanden ist) - ist es dann schon illegal, alle Brennsoftwaren durchzuprobieren, bis man eine findet, die es doch noch kopiert?“ - also rumprobieren bis eine Software einen Schutz umgeht.

Ich stelle eine meiner
Meinung nach erschütternd einfache Frage, nämlich: kann man
quasi aus Versehen durch Rumprobieren mit
Standard-Brennprogrammen einen Kopierschutz umgehen und sich
dadurch strafbar machen?

Standard-Brennprogramme sind nun mal (für Leute, die DVDs kopieren) in der Regel auch Software wie CloneDVD + AnyDVD und Alkohol 120 %. Alkohol und AnyDVD sind illegal - trotzdem Standard zum Kopieren geschützter DVDs.

Wenn deine Frage gelautet hätte:
Wenn meine legale Software einen Film kopiert obwohl sie einen Kopierschutz hat, mache ich mich dann strafbar?
lautet die Antwort schlicht und einfach: Nein.

Aber allein schon mit dem Wort Standard-Brennprogramm hast du es kompliziert gemacht, weil zum Standard bei DVD-Brennsoftware eben hauptsächlich Software gehört, die den Kopierschutz umgeht.

Reaktionen? Einer vergleicht dies mit dem Herumfuchteln mit
einer geladenen Pistole, ein anderer mit Ladendiebstahl (?).
Einer benutzt es zu einer langwierigen Belehrung über
Gewaltenteilung (vielen Dank), alle unterstellen implizit, ich
würde absichtlich nach illegalen Programmen suchen,

Dein „rumprobieren“ kommt nunmal der Suche gleich. Das - sicherlich legale - Programm kopiert die DVD nicht, gibt die Meldung aus, sie habe einen Kopierschutz. Wenn man dann gezielt nach Software sucht die diesen Kopierschutz ungeht kann man das eben normalerweise gleichsetzen damit eine illegale Software zu suchen, weil legale Software den Schutz in der Regel (zB auf der Plattform Windows) einfach nicht umgeht. Bringst du dann andere Betriebssysteme und andere Hardware mit ins Spiel wird es nunmal kompliziert, weil es dann nichtunbedingt an der Software liegt sondern eventuell an einem Treiber etc.pp.

einer
schreibt mir sogar unaufgefordert den Namen eines solchen (und
bekommt dafür mehrere Sterne).

Ich schrieb vorhin es sei einfacher jemanden, dem man antwortet anzusprechen statt immer von „man“ zu schreiben. Auch in dieser Diskussion ist es einfacher anhand konkreter (in diesem Fall eben illegaler) Beispiele zu schreiben und eben ein bestimmtes Programm zu nennen, bei dem die Rechtslage eindeutig ist.

Liebe Leute: Könnt Ihr Euch nicht vorstellen, dass man sich
wirklich nicht über die Rechtslage im Klaren ist, sich
demnächst einen Brenner zulegen will und ganz allgemein wissen
möchte, wie es rechtlich aussieht?

Doch natürlich, es hat dich auch niemand persönlich angegriffen. Nur dass man dich anspricht (weil du die Frage gestellt hat) heißt noch nicht, dass man dich für einen Schwerverbrecher hält, es ist nur einfacher dich persönlich anzusprechen und konkrete Beispiele zu nennen.

Gruß,
Sue

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Genau dies war meine Frage, kann es passieren,
dass alleine das Benzutzen legaler Brennprogramme
illegalerweise einen Kopierschutz umgehen?

Nein.

Die letzte DVD, die wir gekauft haben, liess sich z.B. wegen
des Kopierschutzes unter Linux weder auf MPlayer, noch auf
Kaffeine ansehen, unter OS2 nicht unter WarpVision, unter
Windows nicht unter VideoLan. Aber mit Zoomplayer von Windows
hat es dann geklappt.

Dass sich die DVD teilweise nicht abspielen lässt liegt eventuell aber auch an einem fehlenden Codec, das hat dann mit Kopierschutz nichts zu tun.

Ist doch naheliegend, dass es beim Brennen ähnlich sein
könnte.

Falls du Windows, Nero und eine kopiergeschützte DVD zur Hand hast: DVD ins Laufwerk, mit Nero versuchen sie zu kopieren. Es wird die Meldung kommen, dass die DVD kopiergeschützt ist und deswegen nicht kopiert werden kann. Die legale Software versagt hier also. So dürfte es mit nahezu jeder legalen Software (zumindest unter Windows) sein.

Gut: im Umkehrschluss also: Was von Nero oder Dvddao gebrannt
wird, ist unbedenklich.

Ja.

Ich habe gerade meine eigenen Postings nochmal gelesen und
kann daran nichts finden, was solche Antworten provoziert
hätte.

Das ist komisch, weil ich z.B. in meinen Antworten die besagten Stellen zitiert habe. Du kannst sie also ganz leicht finden.

Mein Posting ist allgemein gehalten, ich mache
deutlich, dass es mir nur um die Benutzung legaler Software
und legal gekaufter CDs/DVDs geht.

Das ist doch gar nicht wahr: Du hast ausdrücklich gefragt, ob man nicht einfach so lange verschiedene Programme probieren könne, bis eines mal zufällig einen Kopierschutz knackt. Du hast also nach einem Sachverhalt gefragt, bei dem es ausdrücklich nicht um legales, sondern um ein Verhalten in einer Grauzone geht; wer das so macht, hat doch zumindest kriminelle Energie, er weiß, dass er u.U. einen Straftatbestand erfüllen wird, auch wenn er zur rechtlichen Würdigung mangels Sachkenntnis nicht in der Lage ist.

Ich stelle eine meiner
Meinung nach erschütternd einfache Frage, nämlich: kann man
quasi aus Versehen durch Rumprobieren mit
Standard-Brennprogrammen einen Kopierschutz umgehen und sich
dadurch strafbar machen?

Abgesehen davon, dass das so nicht war (kann jeder hier nachlesen), hast du ja zunächst auch eine einfache Antwort bekommen. Dann kamen unnötige, überflüssige und wenig intelligente Hinweise z.B. über die ach-so-dämliche Justiz.

Reaktionen? Einer vergleicht dies mit dem Herumfuchteln mit
einer geladenen Pistole

DOGMATISCH! Übertreibung zur Veranschaulichung als völlig legitimes Stilmittel! Du brauchst jetzt nicht so zu tun, als hätte ich gesagt, das sei genauso SCHLIMM!

ein anderer mit Ladendiebstahl (?).
Einer benutzt es zu einer langwierigen Belehrung über
Gewaltenteilung (vielen Dank)

Die Belehrung bestand aus zwei Säten und war wohl bitter nötig nach deinem überflüssigen Geschimpfe auf die Justiz.

alle unterstellen implizit, ich
würde absichtlich nach illegalen Programmen suchen

Fein. Dann zeig mir bitte doch mal eben schnell die Stelle, wo ich dir das unterstellt habe!

einer
schreibt mir sogar unaufgefordert den Namen eines solchen (und
bekommt dafür mehrere Sterne).

DAFÜR hat der besagte Artikel die Sterne selbstverständlich nicht bekommen. Es stand ja noch mehr drin. (Ich weiß es, weil der Artikel von mir war.)

Liebe Leute: Könnt Ihr Euch nicht vorstellen, dass man sich
wirklich nicht über die Rechtslage im Klaren ist, sich
demnächst einen Brenner zulegen will und ganz allgemein wissen
möchte, wie es rechtlich aussieht?

Doch.

Aber vermutlich ist diese Diskussion symptomatisch für die
momentane Rechtslage.

Und wieder Rumgemecker: Die lauteste Kritik kommt, wie immer, aus der Ecke mit der geringsten Sachkenntnis.

Du hast wirklich eine subjektivistische Wahrnehmung.

Levay

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aaargh

Ziemlich blödsinnige Bemerkung

Das ist genau der Stil, den DU in diese Diskussion eingeführt hast; traurig, dass du dich dann auch noch darüber beschwerst, dass es so aus dem Wald herausschallt, wie du hineingerufen hast.

Es ist natürlich NICHT „Blödsinn“, was Sue geschrieben hat. Nicht alles, was strafbar ist, wird auch immer im vollem Umfang verfolgt. Es gibt mannigfaltige Gründe, wieso es zu keiner Verfolgung kommt. Darauf hat Sue zu Recht hingewiesen.

Das Knacken eines Kopierschutzes IST strafbar, im kleinen Rahmen wird es vermutlich nicht großartig verfolgt. Das ist KEIN Widerspruch. Was glaubst du, wieviele Strafverfahren eingestellt werden oder würden, z.B. wegen Beleidigung? Ist auch ein Straftatbestand (§ 185 StGB).

Levay

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Hallo

Genau dies war meine Frage, kann es passieren,
dass alleine das Benzutzen legaler Brennprogramme
illegalerweise einen Kopierschutz umgehen?

Nein.

Da es hier schon so ins Detail geht… Brennprogramme sind nicht legal/illegal, egal welche Kopier-Funktion sie bieten.
Es ist nur der Vertrieb/Werbung/Import usw. verboten. Die Benutzung ist erlaubt (natürlich darf man trotzdem keinen Kopierschutz damit umgehen).

Das klingt wie eine Spitzfindigkeit, es sind aber Unmengen an Versionen im Umlauf, die vor der Gesetzesänderung erworben wurden. Ich benutze regelmässig privat und im Büro ein solches altes „verbotenes“ Programm, da es schlank und schnell ist, und genau die Funktionen hat, die ich brauche und sich nicht wie Nero tief ins System einklinkt und überfrachtet ist. Das ist völlig legal :smile:

Gruß, DW. :smile:

Hallo!

Schön, dass Dir meine allgemeine Ausdrucksweise den Anlass
gibt, hier etwas den Macker zu markieren. Justiz war von mir
im weitesten Sinne gemeint: alles was von Gesetzesberatung bis
hin zur Rechtssprechung involviert ist.

Auch im weitesten Sinne ist es völlig unmöglich, unter „Justiz“ auch „Gesetzesberatung bis hin zur Rechtssprechung“ zu verstehen.

Du solltest, bevor
DU so große Töne spuckst, erst mal selbst die nötige
Sachkenntnis haben.

Da solltest du mal vor der eigenen Haustüre kehren - wenn man nicht einmal ansatzweise weiß, was Gewaltentrennung ist (das ist Stoff in der Pflichtschule), sollte man eine diesbezügliche Erklärung dankbar zur Kenntnis nehmen. Dein Angriff auf die Justiz war völlig unangebracht, da er einfach aus Unkenntnis resultiert.

Gruß
Tom

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Hallo

Du hast hier tatsächlich in ein Wespennest gestochen. Die
genaue Rechtslage wird übrigens momentan noch verhandelt. In

Eh… Nein. Es gibt ein aktuelles Gesetz, darin sind minimale Details unklar weil es noch keine Rechtssprechung dazu gibt. Im gesamten ist das Gesetz in meinen Augen sogar auch für den Laien gut zu verstehen.

Das über die nächste Version des Urhebergesetzes gerade verhandelt wird, beeinträchtigt nicht die aktuelle Situation.

Frankreich haben diese Art von Querelen dazu geführt, dass
sogar die Internet-Tauschbörsen momentan legalisiert wurden.

Das ist eindeutig falsch! Erst einmal geht es dort um Diskussionen um ein neues Gesetz, was dort drin steht (stehen wird) ist also noch nicht relevant für die aktuelle Rechtslage.
Weiterhin war nur geplant, das ähnlich wie hier die erlaubte Privatkopie, die private P2P-Nutzung als Bagatelldelikt nicht verfolgt wird.

Und auch in Deutschland ist die Rechtslage keineswegs
eindeutig, wie auch tatsächlich aus dieser Diskussion
hervorgeht.

Ich sehe hier in den momentanen Diskussionen eigentlich nur wenige Personen, die es anderes definieren als alle anderen.

Für kompetente Antworten solltest Du besser in einem
speziellen Computer- oder Linuxforum nachlesen. Dort wissen
die leute zwar auch nicht unbedingt besser übder die
Rechtslage Bescheid, kennen aber zumindest die Problematik aus
eigener Erfahrung.

Computerbenutzer, speziell Linuxnutzer sind deutlich mehr betroffen als derjenige mit Stand-Alone Player. Ich möchte aber stark bezweifeln, das dort zu der Rechtslage kompetentere Aussagen aussagen kommen. Viel wahrscheinlicher ist, das das Thema dort wie üblich emotional mit tausend Trollaussagen diskutiert wird.

Nochmal, mir gefällt auch nicht wie es momentan ist, viel weniger wie es mit gepfuschtem DRM aussehen wird. Aber da wir hier im Rechtsbrett sind geht es um die Rechtslage, und die ist bis auf Kleinigkeiten recht eindeutig.

Gruß, DW.

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Diese Frage war völlig ernst: Unter Windows habe ich neben
Nero mindestens noch 2-3 weitere Brennprogramme, dich nicht
einmal namentlich kenne, unter Linux und OS/2 mindestens
jeweils cdrecord und dvddao, auf der Arbeit steht auch noch
ein MacIntosh, den wir hin und wieder auch privat nutzen
dürfen - macht mindestens ca. 10 Standard-Brennprogramme.

Meine Antwort war auch völlig ernst: Wer einen Umstand nicht kennt, der zum Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 16 StGB); ohne Vorsatz ist der Tatbestand aber nicht voll erfüllt und man ist nicht strafbar (§ 15 StGB).

Gut: im Umkehrschluss also: Was von Nero oder Dvddao gebrannt
wird, ist unbedenklich. werde ich mir merken (wobei ich Deine
Ausfälle gegen Rumprobieren immer noch nicht verstehe. Oder
hälst Du Windows für das einzie legale Betriebssystem?
(Aber selbst Windows verfügt über meherer Player und mehrere
Brennprogramme, selbst da kann man also probieren.

Mein Problem (nicht „Ausfall“) ist, dass du von dem Fall gesprochen hast, dass jemand so lange das Brennen probiert, bis ein Programm „zufällig“ den Kopierschutz umgeht. Wenn das so nicht gemeint ist, wenn also wirklich vom Kopierschutz nix gewusst wird --> § 16 StGB.

Schön, dass Dir meine allgemeine Ausdrucksweise den Anlass
gibt, hier etwas den Macker zu markieren. Justiz war von mir
im weitesten Sinne gemeint: alles was von Gesetzesberatung bis
hin zur Rechtssprechung involviert ist.

Das wiederum zeugt davon, dass du das mit der Gewaltenteilung immer noch nicht verstanden hast. Denn es ist ja gerade Sinn und Zweck der vertikalen Gewaltenteilung, dass die Justiz KEINE Rechtssetzungskompetenzen hat (was, zugegebenermaßen, nicht uneingeschränkt stimmt, aber das sind Detailfragen, die heute auch kaum noch eine Rolle spielen). Du kannst doch nicht einfach alles, was irgendwie mit Gesetzen zu tun hat, „Justiz“ nennen, das sind dann nämlich Exekutive und Legislative und Judikative, und genau die sollen ja GETRENNT sein.

Wenn hier jemand grosse Töne spuckt, dann jedenfalls Du. Ich
habe hier - übrigens tatsächlich ohne grössere Sachkenntnis -
eine für mich normale Frage gestellt. Eigentlich sollte dieses
Brett dafür gemacht sein. Meine eher geringe Kenntnis der
Materie habe ich übrigens schon im 1. Satz meines 1. Postings
zugegeben.

Dann besteht ja auch kein Grund, hier so zumzutönen. Niemand greift jemanden wegen mangelnder Sachkenntnis an, aber dann bitte auch Zurückhaltung bei der Bewertung!

Levay

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Hallo

Meine Antwort war auch völlig ernst: Wer einen Umstand nicht
kennt, der zum Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich (§
16 StGB); ohne Vorsatz ist der Tatbestand aber nicht voll
erfüllt und man ist nicht strafbar (§ 15 StGB).

Nur so nebenbei, nachdem am Anfang CDs ohne Kennzeichung in den Verkauf gelangten sollten eigentlich heute alle CDs auf der Hülle anzeigen, ob sie Kopierschutztechniken benutzen. Bei DVDs sieht die Lage etwas anders aus, soweit ich weiss sind so gut wie alle kommerziellen DVDs mit CSS geschützt und das von Anfang an.

Ausserdem verpflichtet der Gesetzgeber im URHG den Hersteller sogar, auf Kopierschutzmassnahmen deutlich sichtbar hinzuweisen. Daher nehme ich an das deine Aussage zwar generell zutrifft, sich aber nicht auf diesen Fall (aus Versehen Kopierschutz knacken) anwenden lässt?

Gruß, DW.