Hallo,
auch wenn soviel Dummheit eigentlich bestraft gehört, wird man hier rein praktisch nicht zu einer Bestrafung kommen, denn die Standardfloskeln in Bewerbungsschreiben dürften kaum die nötige schöpferische Höhe erreichen, um einem Urheberrecht zu unterliegen. Zudem sind die 1:1 in 1001 Bewerbungsratgebern zu finden. D.h. da kann man einfach keine Zuordnung treffen.
Was natürlich passieren dürfte ist, dass so eine Bewerbung achtkantig in der Rundablage landet, und der dahinter stehende Name soweit in Erinnerung bleiben dürfte, dass sich dieser Bewerber längerfristig keine Mühe mehr mit Bewerbungen bei diesem Unternehmen geben muss.
Gruß vom Wiz, der mal eine Bewerbung als ReNo-Azubi bekam, die im Anschreiben vor Begeisterung für diesen Job triefte, auf dem Deckblatt allerdings unter einer Überklebung die Bewerbung um eine Stelle als Friseuse hervor lugte