macht man sich strafbar wenn Person x einer Firma eine offensichtlich kopierte beispielbewerbung aus dem Worldwideweb abgeschickt zu seiner umformulierten Bewerbung? D.h. unter dem Bewerbungsanschreiben sind ausversehen kopierte Bewerbungsanschreibenstexte in mehrfachausführung hinzugefügt worden? Was kann die Firma der Chef im schlimmsten Fall tun, wenn er erkennt das die Texte offensichtlich kopiert worden sind?
macht man sich strafbar wenn Person x einer Firma eine
offensichtlich kopierte beispielbewerbung aus dem
Worldwideweb abgeschickt zu seiner umformulierten Bewerbung?
Was kann die Firma der Chef im schlimmsten Fall tun,
wenn er erkennt das die Texte offensichtlich kopiert worden sind?
Das mit dem „offensichtlich kopiert“ ist angesichts der Fülle an Bewerbungsratgebern und Formulierungshilfen wohl mit etwas Vorsicht zu geniessen. Trotz allem ist die Firma zur ordnungsgemässen Bearbeitung der Unterlagen verpflichtet: http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflichten-des-arbei… (obwohl man den Zugang der Unterlagen in der Praxis wohl schwer beweisen kann…)
abhängig von den Eignungskriterien, die der zukünftige Angestellte zu erfüllen hat, wird er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder man bietet ihm eine andere, deutlich niedriger angesiedelte Stelle an.
Denn:
Wer nicht in der Lage ist, sein Anschreiben auf Fehler, noch dazu so offensichtliche, zu überprüfen und dann zu korrigieren, hat bei vielen Arbeitgebern schon das erste k.o.-Kriterium erfüllt.
wird er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder man bietet ihm eine andere […] Stelle an.
Schon klar, ganz normal, das. In diesem Fall wird der Möchtegern-Bewerber, der schon an einfachen Aufgaben wie der Kontrolle der eigenen Bewerbung auf förmliche Richtigkeit scheitert, hoffentlich hellhörig und lehnt dankend ab.
Wer bitteschon möchte denn bei einem Unternehmen beschäftigt sein, das gezielt Honks einstellt? Und außerdem: Wenn ich mich auf die Postion des Geschäftsführers bewerbe, will ich später nicht als Bürogehilfe im Kopierraum enden. Ein wenig Stolz sollte man schon haben.
Wer bitteschon möchte denn bei einem Unternehmen beschäftigt
sein, das gezielt Honks einstellt?
Wieso Honk? Derjenige könnte ja immer noch als Laufbursche oder Kloreiniger arbeiten.
Und außerdem: Wenn ich mich
auf die Postion des Geschäftsführers bewerbe, will ich später
nicht als Bürogehilfe im Kopierraum enden. Ein wenig Stolz
sollte man schon haben.
Den Stolz sollte man dann aber auch mit Inhalt füllen können, meinste nicht?
Das Szenario vom Generaldirektor bis runter zum Tellerwäscher will ich gar nicht weiterspinnen.
Ich war lediglich irritiert über deine Anmerkung, dass ein Bewerber noch Chancen auf eine geringer qualifizierte Beschäftigung haben könnte, wenn er sich zuvor allein durch formale Fehler in seinen Bewerbungsunterlagen für die angestrebte Position schon längst selbst abgeschossen hat.
Ein solches Angebot erscheint mir völlig realitätsfremd und würde das Unternehmen ebenso disqualifizieren wie der Bewerber das vorher für sich selbst schon erledigt hat.
auch wenn soviel Dummheit eigentlich bestraft gehört, wird man hier rein praktisch nicht zu einer Bestrafung kommen, denn die Standardfloskeln in Bewerbungsschreiben dürften kaum die nötige schöpferische Höhe erreichen, um einem Urheberrecht zu unterliegen. Zudem sind die 1:1 in 1001 Bewerbungsratgebern zu finden. D.h. da kann man einfach keine Zuordnung treffen.
Was natürlich passieren dürfte ist, dass so eine Bewerbung achtkantig in der Rundablage landet, und der dahinter stehende Name soweit in Erinnerung bleiben dürfte, dass sich dieser Bewerber längerfristig keine Mühe mehr mit Bewerbungen bei diesem Unternehmen geben muss.
Gruß vom Wiz, der mal eine Bewerbung als ReNo-Azubi bekam, die im Anschreiben vor Begeisterung für diesen Job triefte, auf dem Deckblatt allerdings unter einer Überklebung die Bewerbung um eine Stelle als Friseuse hervor lugte