Hallo Wissende,
angenommen man hat sich nach vielen Wochen des Rechnens und Vergleichens verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für den Bau einer eigenen Immobilie für 2 Angebote entschieden.
Angebot A ist teurer, hat aber eine garantierte Zinsfestschreibung bis zum Auslauf des Kredites.
Angebot B ist günstiger, wenn sich der Zinssatz nach der Festschreibung in gewissen Grenzen bewegt (wovon der Bauherr ausgeht).
Das „Problem“ bei diesem Angebot ist, dass der Kreditgeber zum einen den Abschluss einer Risiko-LV und einer betrieblichen Altersversorgung verlangt. Beide Versicherungen werden an den Kreditgeber abgetreten.
Der Abschluss einer Risiko-LV ist vom Kreditnehmer gewünscht.
Doch wie verhält es sich bei der bAV?
Wenn der Kreditnehmer diese nicht beantragt/abschließt, bekommt er nicht den günstigen Zinssatz.
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Kann er bei einer persönlichen wirtschaftlichen Schieflage die bAV beenden?
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Sollte er nach Kreditvergabe eine Entscheidung gegen die bAV treffen, hat das Auswirkungen auf den Darlehensvertrag?
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Ist dieses „Gebahren“ üblich?
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Was sollte der Kreditnehmer weiter beachten?
Vielen Dank bereits jetzt für die - hoffentlich - hilfreichen Informationen.
DerFragende