diese Frage könnte man zwar auch ins Recht-Forum einstellen, aber da es um Handel geht, paßt es auch hier rein.
Also…
Bislang kaufte man (Einzelhändler) bei einem Großhändler immer das Produkt A, B und C ein. Nun erklärt der Großhändler, dass man die Produkte A, B oder C nicht mehr alleine kaufen kann, sondern auch z.B. Produkt D, E oder F dazu kaufen muß. Allerdings würden „Alibi-Käufe“ (O-Ton) von einem Stück nicht ausreichen - also wenn man 15 Stück von A haben möchte, reichen 5 Stück von z.B. D nicht aus…
Zusätzlicher Hinweis: Die Produkte D, E und F passen nicht ins bestehende Sortiment von „man“ und „man“ möchte auch nicht das Sortiment erweitern…
Jetzt die Frage: Ist diese Methode überhaupt rechtens? Mir kommt das komisch vor, dass wenn man z.B. ne Hose kaufen will, gezwungen wird, auch noch ne Jacke mitzukaufen… andernfalls bekommt man die Hose nicht.
Wäre super, wenn Ihr mal Eure Meinung dazu posten könntet und eventuell auch Quellen habt, die das belegen.
die gesetzl. Regelung „Koppelgeschäft“ gilt nur im Verhältnis Händler zu Endverbraucher.
Für Geschäftsleute untereinander gilt die Gestaltungsfreiheit bei Verträgen.
gruss
local
Aber das ist das Probelem mit diesen Ebay-Händlern und Ich-Ag-Gründern, die keinen blassen Schimmer vom rechtlichen Rahmen haben, in dem sie sich bewegen.
Jetzt die Frage: Ist diese Methode überhaupt rechtens? Mir
kommt das komisch vor, dass wenn man z.B. ne Hose kaufen will,
gezwungen wird, auch noch ne Jacke mitzukaufen… andernfalls
bekommt man die Hose nicht.
Hallo Ira,
das ist nicht nur rechtens, sondern üblich. Hollywood verkauft z.B. Filme bloss im Block, für einen Blockbuster wie Titanic muss man 10 sonst unverkäufliche B-Filme mitabnehmen. Es kann ja jeder das Angebot annehmen oder ablehnen, letztlich kommt es darauf an, wer wirtschaftlich stärker ist. Und der Kauf/Verkauf schlechter Filme ist ja nicht unmoralisch.
Nach der reinen wirtschaftlichen Lehre ist das Ganze eigentlich unsinnig: wenn ich B nicht brauche, kaufe ich A+B ja nur, wenn A mir den Preis wert ist. Folglich könnte der Händler gleich A zu einem höheren Preis verkaufen (und B verschenken).
Nach der reinen wirtschaftlichen Lehre ist das Ganze
eigentlich unsinnig: wenn ich B nicht brauche, kaufe ich A+B
ja nur, wenn A mir den Preis wert ist. Folglich könnte der
Händler gleich A zu einem höheren Preis verkaufen (und B
verschenken).
Ja, das habe ich mir auch schon überlegt. Alternativ könnte er natürlich noch B zu einem geringeren Preis verkaufen oder Sonder-Aktionen machen. Nur ich gehe mal davon aus, dass der Großhändler das Lager mit den unattraktiveren Artikeln voll hat und bei A+B+C keine Absatzschwierigkeiten hat…
Aber wenn Ihr sagt, dass das so korrekt ist, kann man wohl nicht viel gegen tun. „Man“ hofft nur, dass es nicht noch zu weiteren „fixen Ideen“ des Großhändlers führt, wenn er mit der Masche gut durchkommt.
Kann das sein, daß ihr beide noch nix von kostenstellen, bzw. kalkulatorischen Zuweisungen von Gewinnen und Kosten gehört habt?
wenn ein Film für 100 000 gedreht wird und nix einspielt, dann ist das Kostestellentechnisch und kalkulatorisch etwas anderes
als
wenn ein film der eh 5 Milliarden einspielt nur 4,5 Milliarden bringt und die 10 schlechten Filme wenigstens jeder noch 50 000.
Wenn die Gewinne/Verluste dann auch noch auf verschieden Firmenteile (Produktion/Herstellung/Verleih) verschoben werden, dann kann das steuerlich wirksam werden.
Aber bei der Hose und der Jacke:
Bei der heutigen Artikelbewirtschaftung ist es bedeutungsvoll einen Artikel nicht einfach für Null zu werten.
Gerade auch dann wenn man über sein Einkaufs-Verkaufs-Ergebnis detailliert berichten muss.
Es ist einfacher darzustellen 2 Artikel für Plus/Minus Null zu verkaufen (Kosten drin) als einen Artikel mit Ertrag 0 und Kosten 100 zu erklären!
Auch wichtig für die Lieferantenbewertung!
Auch wichtig für die Allgemeinkostenzuweisung auf die Warengruppen
Auch wichtig für die %-tuale wertung aller Artikel
Und insbesondere: Schon mal was von Mischkalkulation gehört?
also immer alles in einem Betrieb im auge haben, nicht nur den Preis des Zuckers.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kann das sein, daß ihr beide noch nix von kostenstellen, bzw.
kalkulatorischen Zuweisungen von Gewinnen und Kosten gehört
habt?
Nee kann nicht - bin selbst diplomierte Kauffrau - allerdings versuche ich die Sachen nicht so nüchtern & theoretisch wie die meisten zu betrachten.
Wenn sich einige Artikel nicht rentieren, dann muß man halt was an diesen Artikeln ändern, anstatt sie mit anderen Mitteln zu subventionieren…
Naja, nur meine Meinung - wenn es halt so Usus zu sein scheint, dann muß „man“ das wohl akzeptieren & hoffen, dass es nicht noch zu weiteren Knebelungsversuchen durch den Händler kommt.
de nicht die Rechtsverhältnisse unter Volkaufleuten kennt???
Wenn sich einige Artikel nicht rentieren, dann muß man halt
was an diesen Artikeln ändern, anstatt sie mit anderen Mitteln
zu subventionieren…
Wenn du die Artikel erstmal gekauft hast, was dann? wegschmeißen, verschenken? lernt man das jetzt so auf der Uni?
Naja, nur meine Meinung - wenn es halt so Usus zu sein
scheint, dann muß „man“ das wohl akzeptieren & hoffen, dass es
nicht noch zu weiteren Knebelungsversuchen durch den Händler
kommt.
Vertragsfreiheit ist nciht Knebelung. eigenartige Rechtsauffasuung einer „diplomierten“.