Hallo liebe Rechtsexperten,
meine Schwiegereltern wohnen seit 8 Jahren in einer sog. Altenwohnanlage. Jetzt ist die Nachbarin gestorben und die Wohnung soll natürlich weitervermietet werden. Eine Bekannte meiner Schwiegereltern interessiert sich für die Wohnung, hat sie sich auch schon angeschaut. Sie ist noch sehr rüstig und benötigt keinerlei Betreuung.
Jetzt stellt die Wohnungsgesellschaft folgende Forderung:
Sie bekommt die Wohnung nur, wenn sie gleichzeitig mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen lebenslangen (!!!) Vertrag über einen sog. „Piepser“ abschließt. Dieser Piepser ist ein Notfallsender, den man um den Hals tragen kann. Außerdem sollen regelmäßig Zivis kommen, die z.B. die Mülleimer rausstellen und kleine Besorgungen machen. Aber weder das eine noch das andere geschieht. Wenn nicht die rüstigen Leute den Müll rausstellen würden, würde er stehenbleiben. Diese „Leistungen“ sollen zusätzlich zur nicht geringen Miete 135,00 DM im Monat kosten.
Einige der Nachbarn haben schon so einen Sender. Bei einer alten Dame ist folgendes passiert:
Sie ist im Bad gestürzt, hat den Sender aber leider nicht um gehabt. Nachbarn haben ihr Schreien gehört und die AWO benachrichtigt, weil die auch einen Schlüssel haben. Nach einer halben Stunde kam endlich ein Zivi, der natürlich nichts ausrichten konnte, denn sie hatte sich die Hüfte gebrochen. Bis endlich der Krankenwagen da war, waren 45 Min. vergangen.
Einige der anderen Nachbarn haben den Sender schon so lange wie sie dort wohnen. Die längsten 8 Jahre. In dieser Zeit wurde das Gerät nicht ein einziges Mal auf seine Funktionalität geprüft oder nachgeschaut, ob die Batterien noch in Ordnung sind (was nach 8 Jahren kaum der Fall sein dürfte).
Nun meine Fragen:
1.) Ist es erlaubt, dass die Wohnungsgesellschaft die Wohnung nur vermietet, wenn die alten Leute auch diesen Notfallsender nehmen?
2.) Ist ein lebenslanger Vertrag erlaubt?
Der Preis ist vorletzten Monat von 120,00 DM auf 135,00 DM gestiegen. Es gibt einige, die sich das mit ihrer kleinen Rente kaum leisten können und ihn abgeben wollen. Das geht aber nicht, weil der Vertrag auf Lebenszeit geschlossen wurde.
Meine Schwiegereltern sind davon nicht betroffen, denn als sie damals einzogen, mußten sie den Sender noch nicht nehmen. Das wurde erst ca. 6 Monate später eingeführt. Aber ich finde, dass die alten Leute hier über den Tisch gezogen werden.
Als wir von dieser Vorgehensweise gehört haben, haben wir uns erkundigt, was denn vergleichbare Sender kosten, denn im Grunde ist eine gute Sache. Das beste Angebot war dieser Sender inkl. einer kabellosen Alarmanlage, die 2x pro Jahr gewartet wird. Keine Anschaffungs- und Installationskosten für die Anlage und das ganze für 50,00 Euro im Monat. Laufzeit 2 Jahre. Dazu kommt noch, dass der Alarm in einer Zentrale eingeht und diese sofort einen Krankenwagen oder eine Person des Vertrauens, die vorher genannt wird, informiert.
Also, was kann man dagegen machen? Gibt es Gesetze, die man dort anbringen kann? Wenn ja, bitte schreibt mir das entsprechende Gesetz oder eine URL dazu.
Vielen Dank
Kyra