Koppelvertrag? (lang!)

Hallo liebe Rechtsexperten,

meine Schwiegereltern wohnen seit 8 Jahren in einer sog. Altenwohnanlage. Jetzt ist die Nachbarin gestorben und die Wohnung soll natürlich weitervermietet werden. Eine Bekannte meiner Schwiegereltern interessiert sich für die Wohnung, hat sie sich auch schon angeschaut. Sie ist noch sehr rüstig und benötigt keinerlei Betreuung.

Jetzt stellt die Wohnungsgesellschaft folgende Forderung:
Sie bekommt die Wohnung nur, wenn sie gleichzeitig mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen lebenslangen (!!!) Vertrag über einen sog. „Piepser“ abschließt. Dieser Piepser ist ein Notfallsender, den man um den Hals tragen kann. Außerdem sollen regelmäßig Zivis kommen, die z.B. die Mülleimer rausstellen und kleine Besorgungen machen. Aber weder das eine noch das andere geschieht. Wenn nicht die rüstigen Leute den Müll rausstellen würden, würde er stehenbleiben. Diese „Leistungen“ sollen zusätzlich zur nicht geringen Miete 135,00 DM im Monat kosten.

Einige der Nachbarn haben schon so einen Sender. Bei einer alten Dame ist folgendes passiert:
Sie ist im Bad gestürzt, hat den Sender aber leider nicht um gehabt. Nachbarn haben ihr Schreien gehört und die AWO benachrichtigt, weil die auch einen Schlüssel haben. Nach einer halben Stunde kam endlich ein Zivi, der natürlich nichts ausrichten konnte, denn sie hatte sich die Hüfte gebrochen. Bis endlich der Krankenwagen da war, waren 45 Min. vergangen.

Einige der anderen Nachbarn haben den Sender schon so lange wie sie dort wohnen. Die längsten 8 Jahre. In dieser Zeit wurde das Gerät nicht ein einziges Mal auf seine Funktionalität geprüft oder nachgeschaut, ob die Batterien noch in Ordnung sind (was nach 8 Jahren kaum der Fall sein dürfte).

Nun meine Fragen:

1.) Ist es erlaubt, dass die Wohnungsgesellschaft die Wohnung nur vermietet, wenn die alten Leute auch diesen Notfallsender nehmen?

2.) Ist ein lebenslanger Vertrag erlaubt?
Der Preis ist vorletzten Monat von 120,00 DM auf 135,00 DM gestiegen. Es gibt einige, die sich das mit ihrer kleinen Rente kaum leisten können und ihn abgeben wollen. Das geht aber nicht, weil der Vertrag auf Lebenszeit geschlossen wurde.

Meine Schwiegereltern sind davon nicht betroffen, denn als sie damals einzogen, mußten sie den Sender noch nicht nehmen. Das wurde erst ca. 6 Monate später eingeführt. Aber ich finde, dass die alten Leute hier über den Tisch gezogen werden.
Als wir von dieser Vorgehensweise gehört haben, haben wir uns erkundigt, was denn vergleichbare Sender kosten, denn im Grunde ist eine gute Sache. Das beste Angebot war dieser Sender inkl. einer kabellosen Alarmanlage, die 2x pro Jahr gewartet wird. Keine Anschaffungs- und Installationskosten für die Anlage und das ganze für 50,00 Euro im Monat. Laufzeit 2 Jahre. Dazu kommt noch, dass der Alarm in einer Zentrale eingeht und diese sofort einen Krankenwagen oder eine Person des Vertrauens, die vorher genannt wird, informiert.

Also, was kann man dagegen machen? Gibt es Gesetze, die man dort anbringen kann? Wenn ja, bitte schreibt mir das entsprechende Gesetz oder eine URL dazu.

Vielen Dank
Kyra

Hallo Kyra,

Ja,
es ist erlaubt, dass die Wohnungsgesellschaft die Wohnung
nur vermietet, wenn die alten Leute auch diesen Notfallsender
nehmen? Hier handelt es sich doch um „Betreutes Wohnen“

Ja es ist ein lebenslanger Vertrag erlaubt, wenn er gleichzeitig auch die Möglichkeit offen lässt, dass der Mieter mit einer angemessenen Frist kündigen kann.

Der Preis ist vorletzten Monat von 120,00 DM auf 135,00 DM
gestiegen. Es gibt einige, die sich das mit ihrer kleinen
Rente kaum leisten können und ihn abgeben wollen. Das geht
aber nicht, weil der Vertrag auf Lebenszeit geschlossen wurde.

Meine Schwiegereltern sind davon nicht betroffen, denn als sie
damals einzogen, mußten sie den Sender noch nicht nehmen. Das
wurde erst ca. 6 Monate später eingeführt.

Also hier komme ich ins Schleudern. Wenn ein Piepser erforderlich ist, um die ärztliche bzw. pflegerischer Versorgung rechtzeitig zu sichern, haben entweder alle diesen Piepser oder es braucht ihn niemand. Aber die einen Ja, die anderen Nein, da sehe ich schon ganz erhebliche Probleme. Um hier aber klar Stellung nehmen zu können, müsste man den Hausvertrag mit den Mietern kennen. Ich kenne es nur so, dass in der jeweiligen Wohnung ein Notruf für den Notfall installiewrt ist, in jedem Zimmer, jeder also hierfür zahlen muss.

Aber ich finde,

dass die alten Leute hier über den Tisch gezogen werden.
Als wir von dieser Vorgehensweise gehört haben, haben wir uns
erkundigt, was denn vergleichbare Sender kosten, denn im
Grunde ist eine gute Sache. Das beste Angebot war dieser
Sender inkl. einer kabellosen Alarmanlage, die 2x pro Jahr
gewartet wird. Keine Anschaffungs- und Installationskosten für
die Anlage und das ganze für 50,00 Euro im Monat. Laufzeit 2
Jahre. Dazu kommt noch, dass der Alarm in einer Zentrale
eingeht und diese sofort einen Krankenwagen oder eine Person
des Vertrauens, die vorher genannt wird, informiert.

Halt, halt, da kommen einige Dinge durcheinander. Es ist natürlich richtig, dass jemand den Krankenwagen rufen muss, aber dieser jemand muss rund um die Uhr anwesend sein und rund um die Uhr bezahlt werden. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob mit dem Preis für den Piepser auch dann diese Personlakosten abgedeckt werden. Und da taucht dann gleich die nächste Frage auf. Wenn die, die den Piesper haben, die Personalkosten tragen oder anteilig sogar tragen, werden sie bei der Kostenumlage nicht gegenüber jenen, die keinen Piepser haben, aber diesen Tag- und Nachtdienst auch beanspruchen können sogar benachteiligt oder zahlen jene die keinen Piesper haben Personalkosten, die auf sie nicht umgelegt werden dürfen.

Also, was kann man dagegen machen? Gibt es Gesetze, die man
dort anbringen kann? Wenn ja, bitte schreibt mir das
entsprechende Gesetz oder eine URL dazu.

Vielen Dank
Kyra

ZUerst einmal die Verträge ansehen. Dann die Frage der Kosten pürfen, die Kosten hinterfragen, es bestehet Auskunftspflicht des Vermieters zur Höhe und zur Form, wie umgelegt wird und dann den vertarg auf das AGBG prüfen.

Gruss Günter