Liebe/-r Experte/-in,
Ein Bankberater hat mir eine dreigliedrige Anlagestrategie (Kurz-, Mittel-, und Langfristanlage)vorgeschlagen und z.T. ausgearbeitet. Da für die mittel-, langfristigen Anlagen noch detaillierte Infos kommen sollten, wollte ich vorab nur die geklärte und angebotene kurzfristige Anlage (Festgeld) tätigen. Dies lehnte der Banker ab, mit dem Hinweis, er könne mir das Ganze nur als „Gesamtpaket“ anbieten. Der Geruch an der Sache: Relativ interessante Festgeldkonditionen gibts nur auf dem Umweg über - für die Bank - provisionsbringende Anlageformen. Ich betrachte dies als rechtswidrigen Versuch zu einem erzwungenen Kopplungsgeschäft. Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Lohnt es sich den Ombudsmann zu kontaktieren?
Hallo,
das lohnt nicht wirklich …
weil es Pakete sind die wirtschaftlich durchgerechnet sind …
Die attraktiven Zinsen alleine zu bekommen ist leider nicht möglich, das sich die Bank diese nicht am Kaptialmarkt holen kann,
(Sprich die Bank würde Geld drauflegen)
Wir selbst haben zZ auch ein solches Angebot am Start …
1 Jahr Fest für 3,7% ,30% des Geldes
der Rest (70%) des Geldes würden dann in einen Garantiefonds fließen mit einer Laufzeit von 2016 bzw 2017 von der Union Investment.
Zum Vergleich die Normale Jahreskondition von Festgeld 1 Jahr lieg dabei im mom bei 1,1%
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
MfG
Michael
SgGeldanleger,
ich kann das im Augenblick nicht so ganz beurteilen. Es könnte schon sein, dass hier ein Koppelungsgeschäft vorliegt.
Es ist natürlich auch wichtig zu wissen, um welchen Anlagebetrag es geht. Bei größeren Beträgen dh. über 50 T€ haben Sie doch ein leichtes Druckmittel. Sagen Sie einfach, dass Sie zu einer anderen Bank gehen wollen. Das wirkt auch bei kleineren Beträgen, denn die Bank will ja jeinen Kunden verlieren.
MfG
Albrecht Haas www.unternehmensberatung.de