kopplungsgeschäfte bei banken

Ein Bankberater hat mir eine dreigliedrige Anlagestrategie (Kurz-, Mittel-, und Langfristanlage)vorgeschlagen und z.T. ausgearbeitet.
Da für die mittel-, langfristigen Anlagen noch detaillierte Infos kommen sollten, wollte ich vorab nur die geklärte und angebotene kurzfristige Anlage (Festgeld) tätigen.
Dies lehnte der Banker ab, mit dem Hinweis, er könne mir das Ganze nur als „Gesamtpaket“ anbieten. Der Geruch an der Sache: Relativ interessante Festgeldkonditionen gibts nur auf dem Umweg über - für die Bank - provisionsbringende Anlageformen.
Ich betrachte dies als rechtswidrigen Versuch zu einem erzwungenen Kopplungsgeschäft.
Liege ich mit dieser Vermutung richtig?
Lohnt es sich den Ombudsmann zu kontaktieren?

Wer zwingt hier wen irgendetwas abzuschliessen???

Hallo

Ein Bankberater

Widerspruch in sich.
Es handelt sich um den Vertriebsmitarbeiter einer Bank.

… er könne mir das
Ganze nur als „Gesamtpaket“ anbieten. Der Geruch an der Sache:
Relativ interessante Festgeldkonditionen gibts nur auf dem
Umweg über - für die Bank - provisionsbringende Anlageformen.

Das gibt es oft. So werden z.B. die Einnahmen aus Ausgabeaufschlägen für Fonds teilweise in die Zinsen „reinvestiert“ und dadurch Konditionen über dem aktuell Marktüblichen angeboten.
Von nix kommt nix.

Ich betrachte dies als rechtswidrigen Versuch zu einem
erzwungenen Kopplungsgeschäft.
Liege ich mit dieser Vermutung richtig?

Dazu müsste man sicher die AGBs für diese Anlage lesen.

Lohnt es sich den Ombudsmann zu kontaktieren?

Was willst Du erreichen?
Du hast nichts abgeschlossen, Dir ist kein Schaden entstanden. Soll der Ombudsmann dafür sorgen, dass Du die höheren Zinsen auch alleine bekommst? Da seh ich wenig Chancen.
Wenn die Bank Dir im Vorfeld ganz klar sagt, dass es diese Konditionen nur unter bestimmten Bedingungen gibt und Du auf dieser Basis entscheiden kannst, wo soll da Rechtswidrigkeit bestehen?

Das ist ein bißchen so, wie wenn Du vom Autohändler forderst, dass er Dir Fußmatten schenkt, obwohl Du kein Auto kaufst.

Gruß vom Money-Schorsch

Ein

Kopplungsgeschäft

liegt nicht vor:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/koppl…

Man wollte Dir ja schließlich nicht gleichzeitig mit dem Festgeld einen toten Hamster andrehen.

Gruß
C.