Koran und Gewalt gegen Frauen

Welches arabische Wort steht im Koran
an der Stelle? Und welche Bedeutung/en hat es? Wie muss man es umschreiben, wenn man es nicht übersetzen darf?

Das möchte ich jetzt zu gern wissen.

In meiner beim Diedrichs-Verlag erschienenen Koran-Ausgabe steht eine Anmekung zu „schlagen“:

Nur auf symbolische Weise, im Interesse der Aufrechterhaltung einer stark gefährdeten Ehe.

Gruß Fritz

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Allerdings muss auch dazu gesagt werden, dass dieser Vers
absolut kein Freibrief für hemmungsloses Frauen-Prügeln ist.

Achso na dann! Es ist NUR ein Freibrief fürs Prügeln für den Fall, in dem die Frau nicht pariert. Wie kann man nur auf die Idee kommen, diese menschenrechtskonformen Aussagen zu kritisieren?

Und ganz ehrlich, die meisten Frauen werden doch von ganz
alleine - genauso wie ihre Ehemänner - wieder versuchen,
friedlich mit dem Ehepartner auszukommen. Das Schlagen selber
ist als allerletztes Mittel anzusehen und eigentlich sollte es
nie so weit kommen.

Es sollte nicht, aber als allerletztes Mittel ist es schon OK. Kindern einen Klaps zu geben ist in unseren kulturellen Breiten übrigens gesetzlich verboten, aber das religiöse Züchtigen von Frauen muß man erlauben, denn das gilt als Kulturbereicherung.

Ein Streit in einer intakten Ehe läuft doch überall auf der
Welt nach diesem Muster ab, oder?

Natürlich. Immer wenn wir uns streiten und ich nach den Disziplinierungsmaßmahnen meines Mannes (Liebesentzug) nicht pariere, wered ich geschlagen. VÖLLIG NORMAL, überall! Die Weisheit des Korans wird immer sooo unterschätzt!

Gruß
d-

intakte Ehe?
Hallo Schnärchen

ich versuche jetzt mal, Licht in das Dunkel hier zu bringen

Der Versuch scheint mir nicht so recht gelungen.
Ich greife als Beispiel nur ein Detail heraus:

Ein Streit in einer intakten Ehe läuft doch überall auf der
Welt nach diesem Muster ab, oder?

Die Vorstellungen darüber, was eine intakte Ehe ist, dürften sich in
einem marokkanischen Dorf von den unseren ziemlich unterscheiden.

Grüsse
Rolf

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Was sind das für
Priester, die Prügeln im Namen des Glaubens predigen?

Ähnliche wie die, die Frauen das Recht auf freie
Meinugsäußerung absprechen („Die Frau habe zu schweigen in der
Gemeinde“).

Dass Frauen schweigen sollen, ist eine absolut unrealistische Forderung. Ganz im Gegenteil sind in vielen (sogar katholischen) Gemeinden Lektoren weiblichen Geschlechts.

Dass man aber einen Mann im Kulturkreis der Araber dazu auffordert, Gewalt gegen seine eigene Ehefrau anzuwenden, wird dem sicher auch nachgekommen.

Nick

Hallo,

…wer sich ausdrücklich zu einer religion bekennt,
die die Prügelstrafe erlaubt, der muß dann halt auch bereit
sein, die Schläge auszuhalten. Oder die releigion wechseln -
das steht ja in der freien Entscheidung jedes Einzelnen.

Nein, in Bekenntnis schränkt meine bürgerlichen Rechte nie ein, so wird selbstverständlich auch ein Katholik wird geschieden ohne vorher nachweisen zu müssen, dass er nun keiner mehr ist und ein Zeuge Jehovas hat jederzeit das Recht auf umfassende medizinische Versorgung incl. Bluttransfusion und wer ihm das verweigert ist dran.
Und darum hier auch, die Frau hat jedes Recht auf den umfassenden Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit.
Nur stand das alles hier garn nicht zur entscheidung, sondern ob die Prügel für sie eine ausgesprochene Härte darstellte, die eine beschleunigte Scheidung begründet.

Gruß
Werner

zum Lachen
Guten Tag!
In meiner Koranausgabe (M. Henning, M. W. Hofmann) merkt eine Fußnote an: „nur auf symbolische Weise“. Männer dürfen ihre Frauen also nur „auf symbolische Weise“ schlagen. Der Koran doch ein zutiefst pazifistisch-gewaltverurteilendes Werk…
Gruß!
Christian

Eben in den Nachrichten gehört: Eine frankfurter Richterin
fällte ein Urteil, dass es moslemischen Männern erlaubt sei
(ihre) Frauen zu schlagen und berief sich dabei auf den
Koran.Sie wurde von dem Fall (Scheidung) wegen Befangenheit
abgezogen.

Auf welche Stelle im Koran mag sie sich da wohl bezogen haben?

Empört,
Claudia

sehe ich genauso
Hallo Wolfgang,

die Beispiele die du in deinem posting auflistet sind gut ausgesucht.

Die Richterin hat nach deutschem Gesetz zu urteilen ist aber auch dazu verpflichtet die Lebensumstände der Parteien zu berücksichtigen.
Hier wollte ich „religiöse Lebensweise“ nicht erwähnen, da ich selbst aus einem islamischen Haushalt stamme und bei uns Höflichkeit, Demut und Anstand zu den Leitkriterien unseres Glaubens gehören. Gewalt, erst Recht gegen schwächere oder abhängige ist wohl in jedem Kulturkreis und in jeder Glaubensrichtung das erbärmlichste an dem sich ein Mensch bedienen kann.

Was mich wundert:
Gerade in diesem Fall in dem der Mann polizeilich, wegen gewalttätigem Verhalten, aus der gemeinsamen Wohnung entfernt wurde, hätte sie doch wohlwollend zu Gunsten der Klägerin entscheiden müssen. Wieso haben Richter selbst bei solchen (fast) eindeutigen Fällen immer noch Bedenken einer Blitzscheidung zu zustimmen?

Grüsse
Krümel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Fritz,
da sich zu Deiner Frage bislang niemand gemeldet hat, der hinreichend kompetent ist, hilfsweise eine Amateur-Antwort

an der Stelle? Und welche Bedeutung/en hat es?

‚idribuhunna‘ - abgeleitet von der Wurzel daraba (drb, ضرب)). Wird in der Regel mit ‚schlagen‘ übersetzt, wobei der Bedeutungsspielraum sehr viel weiter ist als der von ‚prügeln‘. Man sagt ja auch im Deutschen z.B., dass ein Dirigent den Takt schlägt, dass man einen Gong schlägt usw. Ein Araber kann sich durchaus „einen Gürtel um die Lenden schlagen“ … Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet sind die verschiedenen Übersetzungen, die ich zitiert hatte, sicherlich alle grundsätzlich möglich - vom simplen ‚schlagen‘ bis zum ‚leichten Klaps‘. Wie weit sie der ursprünglichen Intention des Textes gerecht werden, ist eine andere Frage. Das „Nur auf symbolische Weise“ dürfte allerdings mehr wohlwollende Interpretation als Übersetzung sein. Nur nebenbei bemerkt - auch peitschen / geisseln wäre eine mögliche Übersetzung.

Der Vollständigkeit halber: im Koran selbst wird ‚daraba‘ auch in Zusammenhängen gebraucht, wo es ‚reisen / verreisen‘, ‚trennen‘ bedeutet, was auch schon zu der Interpretation " … lasst sie alleine in ihren Betten und trennt euch von ihnen" geführt hat. Mit welcher tatsächlichen Berechtigung, kann ich nicht beurteilen - das ist ein bißchen wie mit den Jungfrauen im Paradies, die auf einmal eigentlich Weintrauben sein sollen. Merkwürdige Sprache, dieses Arabisch …

Letzlich sollte man mE versuchen, aus dem Kontext heraus zu verstehen, wie das ‚darab‘ hier gemeint ist. Nach meiner Ansicht wäre es schlicht naiv anzunehmen, damit sei etwas anderes als körperliche Züchtigung gemeint. Ansonsten könnte man sich wirklich fragen, warum Allah den Koran in so missverständlichen Worten, die Fehlauslegungen geradezu herausfordern, diktiert hat.

Dabei sollte man sich freilich vor Augen halten, dass diese Aussage um 600 u.Z. in einer extrem patriarchalischen Gesellschaft entstand. Ich billige den Worten Mohammeds hier sogar eine durchaus wohlmeinende Absicht zu - die Ausübung des ehelichen Züchtigungsrechtes wird an bestimmte Voraussetzungen gebunden, zuvor müssen andere Mittel versucht werden. In Europa war man hinsichtlich solcher ‚Schutzbestimmungen‘(!) damals noch lange nicht so weit; wie schon erwähnt wurde in Deutschland das gesetzlich verankerte eheliche Züchtigungsrecht auch erst 1812 abgeschafft …

Dass exzessive Gewaltanwendung in der Ehe damit nicht gerechtfertigt wurde, sollte eigentlich klar sein. Auch das in Deutschland bis 1998 bestehende elterliche Züchtigungsrecht war ja kein Freibrief für Kindesmisshandlung. Vielmehr war und ist ungerechtfertigte oder übertriebene Ausübung des ehelichen Züchtigungsrechtes in islamischen Gesellschaften durchaus ein anerkannter Scheidungsgrund.

Das Problem ist - ich hatte es schon angesprochen - die Doktrin, der Koran sei wörtlich ein göttliches Diktat und somit in allen seinen Teilen von ewiger, unabänderlicher Gültigkeit. So kommt es, dass eine Formulierung, die um 600 u.Z. durchaus fortschrittliche Aspekte hatte, heute zu Recht anachronistisch und menschenverachtend erscheint.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Danke, Ralf,

für die ausführliche und erhellende Antwort.

Dass der Islam die historisch-kritische Bearbeitung des Korans noch vor sich hat, wissen auch Korangelehrte schon . Sie haben aber bislang keine Chance.

Gruß Fritz

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Hallo Werner,

Nur stand das alles hier garn nicht zur entscheidung, sondern
ob die Prügel für sie eine ausgesprochene Härte darstellte,
die eine beschleunigte Scheidung begründet.

Genau. Und folgt man der Richterin, ist das für eine Frau mit deutscher Abstammung eine Härte, nicht jedoch für eine Frau, die aus einem islamischen Kulturkreis stammt. Die sind’s ja gewohnt …

Das ist menschenverachtend und verstößt darüber hinaus gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Ralf,
wenn ich den Fall richtig mitbekommen habe stammt die Frau aus Deutschland, aber das nur am Rande.

Bei der ganzen Aufregung geht m. E. verloren, worum es hier juristisch ging.
Die Richterin musste die spezielle Situation dieser Frau würdigen und abwägen, ob für diese eine so außergewöhnliche Situation vorliegt, dass ein abweichen von der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gerechtfertigt ist.
Wir wissen über all die Umstände die zur Entscheidung der Richterin führten fast nichts, aber immerhin ist das was ganz anderes, als dass die Richterin Schläge in der Ehe für legitim hielte.
Sie hielt die Schläge unter den ihr bekannten Bedingungen dieser Ehe für diese Frau nur nicht für so außergewöhnlich, dass damit eine Ausnahme von der üblichen Trennungszeit notwendig wäre.

Vergleichbare Entscheidungen, wo ein Richter eine Scheidung wegen Gewalttätigkeit ausspricht, aber in Würdigung der jeweiligen Einzelfälle keine Verkürzung des Trennungsjahres zulässt, werden in D dutzendfach getroffen, nur dann eben ohne den Koran zu erwähnen.
Diese Begründung finde ich auch nicht gut, aber die gegenwärtige Aufregung darum finde ich doch ziemlich Medien gemacht.

Gruß
Werner

Hallo,

jeweiligen Einzelfälle keine Verkürzung des Trennungsjahres
zulässt, werden in D dutzendfach getroffen, nur dann eben ohne
den Koran zu erwähnen.

In den mir bekannten Berichten werden auch Morddrohungen erwähnt… wäre mir neu, das sowas nicht als sofortiger Scheidungsgrund gängig akzeptiert ist…

Grüße,

Anwar

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aehem

Hier wollte ich „religiöse Lebensweise“ nicht erwähnen, da ich
selbst aus einem islamischen Haushalt stamme und bei uns
Höflichkeit, Demut und Anstand zu den Leitkriterien unseres
Glaubens gehören. Gewalt, erst Recht gegen schwächere oder
abhängige ist wohl in jedem Kulturkreis und in jeder
Glaubensrichtung das erbärmlichste an dem sich ein Mensch
bedienen kann.

nicht zu weit aus’m Fenster lehnen.
Da gibt es u.a. Banu Qurayza, oder Aisha, oder Safiyyah, oder, oder,…

Oha!
Hi Wolfgang,
ja,guter Beitrag. Gesetze sind eben dehnbar,dafür sind sie (laut Anwälten) ja da :wink:)
Aber wird das in anderen Ländern auch so gehandhabt? Ich erinnere mich an einen deutschen Geschäftsmann in Jeddha (ich war damals dort als Stewardess), der ausgepeitscht und ausgewiesen wurde, weil seine Sekretärin mit ihm in seinem Hotelzimmer war.Sowas ist da nämlich verboten.Wir durften auch keine gemischten Crewmeetings auf den Zimmern abhalten.Eine italienische Stewardess wurde ausgepeitscht,weil sie in einem T-Shirt mit Spaghettiträgern aus dem Hotel gelaufen ist.Selber schuld sagten da einige, aber Hallo!Da sagt der Richter dort dann auch nicht,dass das in unseren Breitengraden so die Norm ist.
Ich finde wir sollten uns in unserem Land an unsere Gesetzesgebung halten,
Gruß,
Claudia

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

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Wow!
Moin Ralf,

sehr gut, danke! Da sieht man mal wie unterschiedlich der Korantext übersetzt wird!

Ich finde diese ganze Geschichte einfach erbärmlich, zumal es sich obendrein noch um eine RichterIN handelt.

Gruß,
Claudia

Hallo,
wie gesagt finde ich die Urteilsbegründung, soweit ich sie nachvollziehen kann, auch nicht richtig, aber in den Medien hab ich so viele verschiedene und zum Teil widersprüchliche Angaben gefunden, eine Morddrohung gehört da wohl auch noch ins Quartett. Morddrohung ist aber auch ein weiter Begriff. Ein im hilflosem Zorn ausgestoßenes „Ich bring dich um“ ist formal auch eine Morddrohung, wie gravierend die Bedrohung ist, ist aber immer situationsabhängig und darüber wissen wir einfach gar nichts.
Ich habe den deutlichen Eindruck, dass sich an diesem Fall der aufgestaute Islamfrust unserer Gesellschaft entläd. Man schaue sich nur an wer sich da alles mit den seltsamsten Forderungen und Unterstellungen zu Wort gemeldet hat.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

wenn ich den Fall richtig mitbekommen habe stammt die Frau aus
Deutschland, aber das nur am Rande.

die Frau ist Deutsche, stammt jedoch - wie ihr Mann - aus Marokko.

Die Richterin musste die spezielle Situation dieser Frau
würdigen und abwägen, ob für diese eine so außergewöhnliche
Situation vorliegt, dass ein abweichen von der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist gerechtfertigt ist.

Diese spezielle Situation stellte sich wie folgt dar: der Mann hatte seine Frau nachweislich körperlich misshandelt, so dass er aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen musste. Es folgten Morddrohungen gegen die Frau.

immerhin ist das was ganz
anderes, als dass die Richterin Schläge in der Ehe für legitim
hielte.

Das ist richtig.

Sie hielt die Schläge unter den ihr bekannten Bedingungen
dieser Ehe für diese Frau nur nicht für so außergewöhnlich,
dass damit eine Ausnahme von der üblichen Trennungszeit
notwendig wäre.

Die „ihr bekannten Bedingungen“, die sie lt. Frankfurter Rundschau in der Begründung ihres ablehnenden Bescheides anführte war, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen.

Da Juristen sinnvollerweise großen Wert auf logische Stringenz legen, lässt sich daraus eindeutig folgern: für eine Frau, die aus dem marokkanischen Kulturkreis stammt, stellt Körperverletzung und Morddrohung seitens des Ehepartners keine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs.2 BGB dar („Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.“)

Das entscheidende Kriterium, ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist also in dieser Begründung die Herkunft der Antragstellerin und ihres Ehegatten. Anders gesagt: eine Antragstellerin deutscher Herkunft hätte auf mehr Verständnis der Richterin rechnen dürfen.

Sicherlich ist es üblich und legitim, dass Richter in ihren Ermessensentscheidungen soziale und kulturelle Umstände berücksichtigen, jedoch darf dies den Parteien nicht - wie hier der Antagstellerin - zum Nachteil gereichen. Dies verstößt, wie schon geltend gemacht, gegen das Grundgesetz - es ist eine Benachteiligung auf Grund der Herkunft.

Der ausdrückliche Verweis auf ein durch Koran und Scharia begründetes Züchtigungsrecht (in der Abweisung des Antrags und nochmals in der dienstlichen Erklärung zum dadurch veranlassten Befangenheitsantrag) soll natürlich nicht dieses (genauer: die Anwendung des Züchtigungsrechtes) rechtfertigen - so multikulti ist besagte Richterin sicherlich nicht. Der entscheidende Punkt sitzt ganz woanders - dieses Züchtigungsrecht wird als relevant für eine Ermessensentscheidung eines deutschen Gerichts zu Ungunsten einer Antragstellerin angeführt, seine Existenz als rechtserheblicher Gesichtspunkt damit akzeptiert. Von der Akzeptanz zur Tolerierung ist der Schritt allerdings nicht mehr allzu groß …

Der ‚Fall‘ der Frankfurter Richterin hat also zwei Aspekte - einer unerfreulicher als der andere. Zunächst ist da der mE erheblichere der rechtlichen Ungleichbehandlung, der Frauen einer bestimmten Herkunft einen besonderen (für diese nachteiligen) Rechtsstatus zubilligen möchte. Diesen bedenklichen Punkt vermisse ich etwas in der aktuellen Diskussion in den Medien.

Der deutlich medienwirksamere Aspekt ist natürlich der, dass da Verhaltensnormen eines fremden Kulturkreises als relevant für die deutsche Rechtsprechung akzeptiert werden. Dies ist kein Novum - schon zwei mal wollten deutsche Richter bei sog. ‚Ehrenmord‘-Prozessen den Angeklagten auf Grund ihres kulturellen Hintergrundes mildernde Umstände zubilligen - kein Mord aus ‚niedrigen Beweggründen‘ bzw. dem Angeklagten waren seine niedrigen Beweggründe nicht bewusst. Also Verurteilung wegen Totschlag, nicht Mord. Beide Skandalurteile wurden glücklicherweise vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Diese Urteile und die hier aktuell diskutierte Entscheidung sind mE bedenkliche Anzeichen für eine schleichende Barbarisierung unserer Gesellschaft und dafür, dass zumindest Teile unserer Justiz geneigt sind, dieser nachzugeben - das darf nun wirklich nicht das Ergebnis der Integration von Migranten sein.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Werner,

ich habe einen neuen Artikel in „Inlandspolitik“ aufgemacht, da wir uns hier doch startk vom Thema Religion entfernen. Ich würde mich freuen, wenn Du dort vorbeischaust.

Grüße,

Anwar

Bravo!

Der deutlich medienwirksamere Aspekt ist natürlich der, dass
da Verhaltensnormen eines fremden Kulturkreises als relevant
für die deutsche Rechtsprechung akzeptiert werden. Dies ist
kein Novum - schon zwei mal wollten deutsche Richter bei sog.
‚Ehrenmord‘-Prozessen den Angeklagten auf Grund ihres
kulturellen Hintergrundes mildernde Umstände zubilligen - kein
Mord aus ‚niedrigen Beweggründen‘ bzw. dem Angeklagten waren
seine niedrigen Beweggründe nicht bewusst. Also Verurteilung
wegen Totschlag, nicht Mord. Beide Skandalurteile wurden
glücklicherweise vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Diese

Urteile und die hier aktuell diskutierte Entscheidung sind mE
bedenkliche Anzeichen für eine schleichende Barbarisierung
unserer Gesellschaft und dafür, dass zumindest Teile unserer
Justiz geneigt sind, dieser nachzugeben - das darf nun
wirklich nicht das Ergebnis der Integration von Migranten
sein.

Gut erkannt.Kann das mal bitte fett gedruckt auf irgendeiner Titelseite stehen?!
Gruß,
Claudia

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Die Saat geht auf…
Hi

Der deutlich medienwirksamere Aspekt ist natürlich der, dass
da Verhaltensnormen eines fremden Kulturkreises als relevant
für die deutsche Rechtsprechung akzeptiert werden. Dies ist
kein Novum - schon zwei mal wollten deutsche Richter bei sog.
‚Ehrenmord‘-Prozessen den Angeklagten auf Grund ihres
kulturellen Hintergrundes mildernde Umstände zubilligen - kein
Mord aus ‚niedrigen Beweggründen‘ bzw. dem Angeklagten waren
seine niedrigen Beweggründe nicht bewusst. Also Verurteilung
wegen Totschlag, nicht Mord. Beide Skandalurteile wurden
glücklicherweise vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Diese
Urteile und die hier aktuell diskutierte Entscheidung sind mE
bedenkliche Anzeichen für eine schleichende Barbarisierung
unserer Gesellschaft und dafür, dass zumindest Teile unserer
Justiz geneigt sind, dieser nachzugeben - das darf nun
wirklich nicht das Ergebnis der Integration von Migranten
sein.

Für mich ist das wirklich schlimme an der sache, dass gerade im letzten Fall die Begründung der Ablehnung der Beschleunigten Scheidung offensichtlich auf Unkenntnis beruht.
So werden die von interessierter Seite ventilierten Bilder des Islam jetzt als kulturelle Unterschiede gebracht, die allerhöchstens in stark vereinfachter und verzerrter Form korrekt sind.

Insgesamt muss der Staat jetzt eine zweigleisige Strategie fahren.

  1. Durchsetzung der Rechtstaatlichen Prinzipien ohne Rücksicht auf irgendwelche kulturellen und religiösen Befindlichkeiten.
  2. Endlich eine vernünftige Integrationspolitik.

Aber solange der Staat vor irgendwelchen Glaubensgemeinschaften einknickt und die Schullektüre ändert, sehe ich da schwarz.
(War in Thüringen, ging um Harry Potter in der 5. Klasse… und es waren christliche Eltern, die wegen „Teuflischer magie in den Büchern“ protestierten… *kotz*)

LG
Mike