geht ja gerade durch die Medien, dass in den USA hat eine Gemeinde vor hat eine Koranverbrennung zu veranstalten.
Angenommen so etwas würde in Deutschland passieren, wäre es möglich die 51 Veranstalter (1Pfarrer und 50 Mitglieder) vor der Verbrennung zu verhaften um Racheakte zu vermeiden?
Quasi aus Interesse am Gemeinwohl.
geht ja gerade durch die Medien, dass in den USA hat eine
Gemeinde vor hat eine Koranverbrennung zu veranstalten.
Angenommen so etwas würde in Deutschland passieren, wäre es
möglich die 51 Veranstalter (1Pfarrer und 50 Mitglieder) vor
der Verbrennung zu verhaften um Racheakte zu vermeiden?
Quasi aus Interesse am Gemeinwohl.
Schwierige Frage, denn einerseits gilt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, andererseits § 166 StGB ("[…] die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören […]"). Ich denke aber, daß Bücherverbrennungen - auch im Hinblick auf das Treiben der Nazis - bei deutschen Richtern nicht gut ankommen würde und hier wohl § 166 StGB greifen sollte. Keine Ahnung, ob so etwas schon mal bei höheren Gerichten landete.
es gab ich Deutschland auch nach WW II noch Bücherverbrennungen, eben organisiert von Kirchengemeinden. Also, so weit weg sind wir nicht von solchen Aktionen.
Das mag ja so sein.
Die Frage ist nur was wurde verbrannt und warum?
Nach unserem Schulabschluss nach der 10ten Klasse haben wir auch ein Lagerfeuer mit Schulbüchern gemacht. Das wurde bei der Feuerwehr angemeldet, Feuerlöscher standen bereit und gut war. War ne Mords Gaudi.
Wurde es nur geduldet oder ist es schlicht weg erlaubt gewesen?
Mich interessiert ob der deutsche Staat eine legale Möglichkeit hätte so einen Schwachsinn zu unterbinden um die Bevölkerung vor den Racheakten zu schützen und zwar bevor die Aktion durchgeführt wird.
Mich interessiert ob der deutsche Staat eine legale
Möglichkeit hätte so einen Schwachsinn zu unterbinden
Jeder kann so viel Schwachsinn treiben, wie er will.
um die Bevölkerung vor den Racheakten zu schützen und zwar bevor die
Aktion durchgeführt wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht vor Racheakten geschützt werden; hier wäre mir die Freiheit wichtiger als die Sicherheit.
Wenn so etwas mit § 130 StGB unterbunden werden sollte, dann wird es nicht getan, um Racheakte zu unterbinden, sondern es sollen Aufstachelung zum Hass, Aufforderungen zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen, Beschimpfungen, böswillige Verächtlichkeit und Verleumdnungen verhindert werden.
kurz: Angriffe auf die Menschenwürde sollen verhindert werden.
Es soll aber niemand in Schutzhaft genommen werden, der Schwachsinn treibt.
Denn dann müsste 70 % der Bevölkerung in Sicherungsverwahrung
Was ich dem Paragraphen 166 vermisse ist der tolle Satz „Der
Versuch ist strafbar.“
der gesetzgeber hat bewusst auf die strafbarkeit des versuchs (ebenso wie z.b. bei der beleidigung) verzichtet. ein argument wäre z.b. dass das vorbereitungsstadium nicht klar umrissen ist (wo soll ein „beschimpfen“ beginnen ?); ein anderer grund ist einfach der, dass im bloßen versuch kein ausreichender unrechtsgehalt gesehen wurde.
Deswegen wären rechtliche Konsequenzen erst möglich nachdem
das Verbrechen begangen wurde.
nein, für ein präventives einschreiten gibt es das landesrechtliche polizei- und sicherheitsrecht. das strafrecht wirkt nur repressiv.
Meine Überlegung war es aber zu verhindern, dass das
Verbrechen selbst statt findet um die Konsequenzen(in diesem
Fall Racheakte) ab zu wehren.
vgl. z.b. die generalklausel für ein polizeiliches einschreitens deines landes, wenn die öffentliche sicherheit und ordnung (dazu fallen auch bzw. vor allem die drohende verletzung von strafgesetzen) gefährdet ist
Bücher, die ein paar Kirchenoberen nicht gepasst haben. Zum Teil waren es die gleichen, wie ein paar Jahre vorher.
Nach unserem Schulabschluss … War ne Mords Gaudi.
Eben. Und Ihr wolltet ja kaum eine politische Botschaft senden oder ganz einfach Intoleranz demonstrieren.
Wurde es nur geduldet oder ist es schlicht weg erlaubt
gewesen?
Was heißt erlaubt? Wer kann verbieten, dass ich Büchber verbrenne?
Mich interessiert ob der deutsche Staat eine legale
Möglichkeit hätte so einen Schwachsinn zu unterbinden um die
Bevölkerung vor den Racheakten zu schützen und zwar bevor die
Aktion durchgeführt wird.
Anscheinend nicht -> siehe eben diese Aktion. Auch, wenn sich die politischen Einsichten (von einigen/mehreren/den meisten) inzwischen geändert haben. Wahrscheinlich gedeckt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung.
lg
Richard
PS: Nehme das mit den meisten zurück, nachdem BLÖD rausgefunden hat, dass ein ehemaliger Bankangestellter gute Chancen hätte, eine von ihm gegründete Partei weit jenseits der 20 % zu platzieren.