generell gilt: Schäden müssen ersetzt/behoben werden, Abnutzungen durch sachgemäßen Gebrauch nicht.
Möbel aufzustellen (Druckstellen) oder über den Boden laufen (sichtbare Laufwege) ist sachgemäßer Gebrauch, ein Brandfleck hingegen ein Schaden…
BTW: woher kommen denn Roststellen auf Kork??? Hört sich auch nach Schaden an.
Gruß Stefan
Folgende Frage:
Bei Herrn X liegt ein Korkbelag(sieht aus wie Korkfliesen).
Dieser liegt nun schon seit mindestens 6 Jahren.
Mit der Zeit sind druckspuren von Schränken entstanden und
auch andere abnutzungserscheinungen(Roststellen,
Brandflecken…).
Muß Herr X., wenn er auszieht für die Schäden aufkommen und
ihn reparieren lassen, oder sind das normale
abnutzungserscheinungen???
§ 538 BGB
Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Bei Herrn X liegt ein Korkbelag(sieht aus wie Korkfliesen).
Dieser liegt nun schon seit mindestens 6 Jahren.
Mit der Zeit sind druckspuren von Schränken
Druckstellen sind als übliche Nutzungserscheinungen zu bewerten.
entstanden und
auch andere abnutzungserscheinungen(Roststellen,
Roststellen sind Schäden. Stefan hat zwar nach der Ursache gefragt. Die Ursache kann letztlich in Möbelteilen begründet sein, auch in Regalteilen, die aus irgend welchen Gründen zu Rostflecken geführt haben. Die sind keine übliche Abnutzungen.
Brandflecken…).
sind grundsätzlich Schäden
Muß Herr X., wenn er auszieht für die Schäden aufkommen und
ihn reparieren lassen, oder sind das normale
abnutzungserscheinungen???
Wenn versichert, der Versicherung melden. Allerdings weigern sich immer mehr Versicherungen Schäden bei Auszug zu übernehmen, wenn diese nicht früher gemeldet wurden. Ansonsten die Schäden beseitigen lassen.
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.