Hallo,
in einem Landhotel mit Reiterhof und Landwirtschaft ist im Wohnbereich der Hotelgäste ein Aushang, dass man selbst mitgebrachte Speisen und Getränke im Hofbereich des Hotels nicht verzehren darf.
Andernfalls würde „die Geschäftsleitung“ Korkengeld erheben.
Den Begriff „Korkengeld“ kenne ich so nur von Restaurants in denen man z.B. anlässlich einer Feier selbst mitgebrachten Wein anbieten möchte.
Inwieweit hat denn in o.g. Hotel die Geschäftsleitung die Berechtigung, den Gästen so etwas vorzuschreiben? Es handelt sich übrigens um ein wirklich kleines Hotel, mit nicht gerade üppigem Getränkeangebot und nur zu Kernzeiten besetztem Service. Nach dem Ausritt in aller Frühe oder wärend dem Helfen im Stall sollte man sich also kein selbst organisiertes Mineralwasser genehmigen dürfen?
Ausserdem bietet das Hotel Wasser nur in Glasflaschen an und die sind etwas umständlich im Stall.
Das ist mir alles etwas unverständlich. Kann mir jemand die Handhabungsweise des Begriffes „Korkengeld“ in diesem Fall näherbringen?
Viele Grüße,
Lotte