Hallo,
wir haben durch eine Fachfirma Korkparkett verlegen lassen. Das Angebot des Unternehmens umfasste den Kauf des Korkparketts und die Verlegearbeiten.
Das Unternehmen informierte uns jedoch nicht, dass der Boden vorbehandelt werden müsste um leichte Bodenunebenheiten beim Estrich auszugleichen. Daher wurden die Verlegearbeiten durchgeführt ohne den Boden vorher mit Abschleifen oder Abspachteln zu glätten.
Nach der Fertigstellung der Arbeit und des Verklebens des Korkparketts sind nun Bodenunebenheiten und Wellen am Korkparkett zu erkennen.
Die Firma nimmt sich nun dessen nichts an und sagt nun im Nachhinein, dass es vorher hätte gespachtelt werden müssen. Darauf wurden wir jedoch im Vorhinein nicht hingewiesen und der Handwerker hat es auch nicht für nötig erachtet den Boden vorher zu spachteln.
Nun stellt sich mir die Frage, ob die im Angebot aufgeführten Verlegearbeiten auch eine vorherige Glättung des Bodens beinhalten, sodass solche Mängel nicht entstehen.
Haben wir nun irgendwelche Ansprüche auf Nachbesserung bzw. Preisminderung oder ist das eine fachgerechte Verlegung?
Falls wir Anspruch auf Nachbesserung haben wie sollte die aussehen?
Danke für fachkundige Ratschläge und liebe Grüße
Julia
Hallo Julia!
Leider kann ich dir dazu keine Stellungname abgeben. Auf flächen gibt es eine Toleranz bei Bodenunebenheiten. Und die Unebenheiten sollten erst einmal bei dir ausgemessen werden. Bei PArkett ist die toleranz auf einen Meter Länge 5mm in der Höhe. Da ich noch nie mit Kork gearbeitet habe weiß ich nicht ob auch hier diese Toleranz gilt.
Sollten die Unebenheiten der Estrichs immer noch zu sehen sein und innerhalb der Toleranzen sich bewegen sü müßtest du wohl damit leben.
Festgestellt werden kann so etwas von einem Gutachter für Parkett. Und dann wird es wohl vor allem eine rechtliche Frage.
Ich hoff dir wenigstens etwas witergeholfen zu haben.
Gruß
Martin
Hallo Julia,
der Handwerker kann nicht „blindlings“ auf irgendeinen Untergrund den Boden verlegen. Er haftet für den passenden Untergrund. Wenn ihm der Untergrund bzw. die Basis auf der er seine Leistung zu vollbrungen hat nicht tauglich erscheint, hat er dies kund zu tun. Dies heißt, er hat gegenüber den Auftraggeber, dass bist in diesem Falle du, Bedenken gegenüber der Beschaffenheit des Untergrundes anzumelden. Dann obliegt es dir, diese Bedenken ernst zu nehmen oder nicht.
Gruß quotlibet
Hey danke ihr zwei,
habe hier nochmal Bilder zur Ansicht upgeloaded, wo die Wellen auf dem Korkparkett deutlich zu erkennen sind. Für mich eine absolut unannehmbare Arbeit, was meint ihr?
http://img685.imageshack.us/i/dscn322d7.jpg/
http://img18.imageshack.us/img18/7568/dscn31227.jpg
Viele Grüße
Julia
Hallo!
So wie ich das sehe wurde der Boden nicht fachmännisch verlegt, das hat die Firma ja praktisch schon zugegeben. Wenn es nun nicht ausdrücklich festgelegt war dass die Vorarbeiten Bauseits auszuführen sind, hätte sich meiner Meinung nach die Firma darum kümmern müssen. Was steht denn genau im Angebot? Auch auf Kleingedrucktes achten! Ansonsten lohnt ein Besuch beim Verbraucherschutz.
Hoffe ich konnte helfen
Gruß Martin
im Angebot steht etwas von Fußbodenverlegearbeiten.
Die Angabe fachgerecht verlegen u. anwalzen heißt für mich persönlich, dass so ein Resultat nicht entstehen darf und letztendlich auch solche Mängel auszuschließen sind. Auch wenn im Angebot nicht ausdrücklich von Vorarbeiten die Rede war. Sehe ich das so richtig?
Gruß
Julia
Hallo Julia!
Fachgerecht ist das auf keinen Fall.
Spachteln und anschleifen sind ein „absolutes Muß“
für eine fachgerechte verlegung "sämtlicher, vollflächig verklebter Bodenbeläge, bei Unebenheiten die durch den Belag übertragen und nicht überbrückt werden.
Hat die Firma darauf hingewiesen? Wurde evtl. aus kostengründen darauf bewußt verzichtet!
War der Verleger ein Subunternehmer und hat dieser
vor der Verlegung nochmals darauf hingewiesen!
Wenn Ihr zu keinem Zeitpunkt wußtet das die Unebenheiten durchschlagen und Ihr weder von der Fa. noch vom Verleger darauf hingewiesen wurdet, nehmt euch einen Gutachter.
Sorry für solche Pfuscher!
Gruß Falko
Ja so würde ich das auch sehen. Da der Handwerker nicht in Aktion treten will nehme ich an dass Ihr bereits vollständig bezahlt habt, so ist das leider meistens. Habe ich selbst schon erlebt. Da bleibt dann oft nur der Weg zum Anwalt. Vorher würde ich aber das Gespräch suchen und mich beim Verbraucherschutz oder Anwalt beraten lassen. Der Handwerker darf 3x nachbessern soweit ich weis, bevor er eine Preisminderung akzeptieren muss.
Hallo Julia!
So wie es aussieht ist es keine fachgerechte Arbeit. Um so etwas feststellen zu lassen solltest du erst einmal die Handwerkskammer kontaktieren und einen Gutachter anfordern. Erwähne gleich das die ausführende Firma sich nicht um die Reklamation kümmert.
Dann folgen evtl. rechtliche Schritte.
Erkundige dich auch ob du etwas für das Gutachten zahlen musst. Aber ich denke das man dir in der Handwerkskammer weiter helfen kann.
Gruß
Martin
P.S.: DAs ssieht ja gruselig aus!
Hallo Julia,
das ist eine sehr schlechte und nicht zu akzeptierende Verlegearbeit.
Der Korkverleger ist dafür verantwortlich, dass der Untergrund eben und verlegefertig ist, das ist bei euch nicht geschehen.
Ich hoffe ihr habt noch nicht die volle Summe gezahlt.
Die anderen Kollegen hier im Forum werden euch den richtigen Weg zeigen.
Ich drücke euch die Daumen und lasst euch ja nicht unterbuttern, denn ihr seit im Recht.
Herzliche Grüße,
Stefan
Liebe Julia,
ich habe schon ein ganze Menge Bodenbeläge verlegt und als Nichtfachfirma immer zuerst die Bodenbeschaffenheit
auf Unebenheiten geprüft. Ob das Laminat, Fliesen, Parkett, PVC oder auch Kork ist. Das ist meines Erachtens selbstverständlich. Es ist deshalb völlig unverständlich, das eine Fachfirma so einen Murks macht.
Ich bin zwar fitt im Verlegen, aber leider als Rechtsberater fehlen mir die nötigen juristischen Kenntnisse. Wenn das Angebot in diesem Fall keine konkreten Arbeitsschritte ausweist, bin ich trotzdem der Meinung, dass der Begriff „fachgerecht“ auf jeden Fall eine Vorbehandlung des Untergrundes einschließt. Dies ist von einer Fachfirma vor Beginn der Arbeiten zu prüfen. Fazit: Verbraucherzentrale einschalten, Firma ggf. anschreiben und Nachbesserung oder Preisnachlass verlangen. bzw. Ggf. Rechtsanwalt einschalten, wenn der Streitwert angemessen ist. Im Notfall muss der Boden wieder raus. Dann sollte sich jedoch ein Rechtsanwalt der Sache annehmen, wenn die Verbaucherzentrale nicht schon einen Rechtsanspruch feststellt. Mehr kann ich leider aus meinen Erfahrungen nicht dazu beitragen. Ich hoffe, Du findest eine befriedigende Lösung.
Gruß Heinrich