Hallo,
Wenn jemand als Zeuge einer Schlägerei ( jemand wird krankenhausreif geschlagen ) Schlafstörungen bekommt, gilt das als Körperverletzung?
Gruß
Drops
Hallo,
Wenn jemand als Zeuge einer Schlägerei ( jemand wird krankenhausreif geschlagen ) Schlafstörungen bekommt, gilt das als Körperverletzung?
Gruß
Drops
Servus,
wie wird denn im gegebenen Fall durch den Täter konkret herbeigeführt, dass der Zuschauer zuschauen muss?
Schöne Grüße
MM
wenn man z.B. die Begleitperson ist, versuch schlimmeres zu verhindern und erste Hilfe leiste.
Wie meinen?
Ziehst du da nicht eine ernsthafte Frage etwas ins Lächerliche?
Ein Zeuge muss hinsehen und darf sich nicht -wenn er kein Dreckskerl ist- abwenden und so tun, als wenn nichts wäre.
Gruß
rakete
Nein, ich versuche, festzustellen, inwieweit die die unzweifelhaft bestehende körperliche Beeinträchtigung des Zeugen durch den von ihm vermuteten Täter herbeigeführt worden ist.
Schöne Grüße
MM
Zunächstmal betrifft Körperverletzung das Strafrecht.
Darüber ob eine Verhandlung stattfindet entscheidet der ermittelnde Staatsanwalt.
Egal ob eine gerichtliche Verhandlung oder die Einstellung des Verfahrens stattfindet, wird in beiden Fällen vermerkt werden, dass eventuelle zivilrechtliche Ansprüche von diesem Verfahren nicht berührt werden.
Dann hat der Verletzte die Möglichkeit den Schmerzensgeldanspruch zivilrechtlich einzuklagen. ramses90
Hallo,
Danke erstmal für die Antworten.
Mir geht es um was grundsätzliches:
Wenn man eine schreckliche Tat beobachtet musste und dadurch Schlafstörungen bekommen hat, als Folge daraus wiederum z.B. auch tagsüber matt und kraftlos ist, zählt das als Körperverletzung oder anderweitige Schädigung aus der sich eventuell Rechtsfolgen ableiten ließen?
Gruß
Drops
Steht alles im StGB:
http://www.sadaba.de/GSBT_StGB_223_233.html
und gleich im 1. Satz: „oder an der Gesundheit schädigt…“
Was war an meinem vorherigen Posting nicht zu verstehen? Fragt sich ramses90
eventuell ja.
Aber das kommt sehr auf den genauen Vorgang an.
Bei einem sehr nahen Tatzeugen, der direkt danebenstand als sein Begleiter verprügelt wurde, kann das (selten) der Fall sein.
Bei weiter entfernt stehenden Passanten m.E. schwerlich bis nie.
Servus,
nochmal: Ob
d.h. dazu gezwungen wurde, ist recht wichtig dafür, ob der Täter den Zeugen an der Gesundheit geschädigt hat. Wenn Du das „musste“ als gottgegeben in den Raum stellst, ohne näher zu erläutern, worin genau der Zwang zum Zuschauen bestand, kann man halt nichts weiter dazu sagen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
stell dir vor, du gehst mit einem flüchtig Bekannten aus einer Kneipe. Der Bekannte wird von drei Jugendlichen angepöbelt und dann zusammengeschlagen. Du versuchst noch die Jugendlichen zu beschwichtigen und abzuhalten. Wirst aber von einem der Jugendlichen abgehalten und siehst dabei wie ein anderer Jugendlicher mit seinen Füßen auf den Kopf des am bodenliegen Bekannte eintritt und, wenn nicht andere Passanten eingegriffen hätten, ihn vielleicht sogar getötet hätte.
Das meine ich mit zusehen. Du kannst aber gerne das Wort „zusehen“ mit dem Wort „miterleben“ ersetzten.
Gruß
Drops
Hallo Ramses,
danke für deine Antworten. Für mich war die Aussage wichtig ob es KV ist oder nicht. Das konnte ich in deinem ersten Posting (zumindest ich) nicht klar raus lesen.
VG
Drops
heißt „festgehalten“?