Körperverletzung zwischen Freunden - Gerichtsverhandlung - Aussage zurück ziehen ?

Vor ca einem Jahr gab es zwischen mir und meinem besten Freund eine etwas heftigere Aussernandersetzung.
Der eine bekam etwas mehr ab, der andere eher weniger.

Als die Polizei auftauchte machte der Geschädigte Angaben, allerdings keine Anzeige.

Der Streit hat sich längst geklärt, ist vergeben und vergessen. Sind wieder beste Freunde bzw hat es die Freundschaft nur komischerweise gestärkt.

Dummerweise steht deswegen trotzdem jetzt eine Verhandlung wegen Körperverletzung bevor, zu der ich als Zeuge geladen bin.

Es waren viele Drogen und Alkohol im Spiel.
Ehrlich gesagt kann ich mich an eh so gut wie nichts mehr erinnern.
Anscheinend aber genaue Angaben bei der Polizei gemacht und vielleicht sogar aufgrund meiner Wut ein wenig übertrieben.

Auf Grund der fehlenden Erinnerungen und der weiterhin besten Freundschaft,
Reicht die Polizeilichen Vernehmung kurz nach der Tat, für eine Verurteilung tatsächlich schon aus ???

Hi.

Noch ist doch niemand verurteilt, oder?

Das ist nicht gut. Weiß der Teufel, was du da gesagt hast.

Das könnte das Ganze zu einem Offizialdelikt machen. Dann brauchts keine Anzeige deinerseits.

So ist das eben manchmal: „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“

Moin,
da du ja selbst die ganze Sache nicht so richtig verstehst, warst du sicher beim Anwalt um dich beraten zu lassen. Was hat der denn so erzählt? Hat der dir gesagt, was du als Zeuge (nicht) sagen musst um dich ggf nicht selbst zu belasten?

VG
J~

Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel um mich jetzt noch von einem Anwalt beraten zu lassen.

Verhandlung ist bereits kommenden Mittwoch.

Leider bin ich kein bisschen schlauer.

Reichen die Angaben vor ca einem Jahr unter Drogen und Alkohol Einfluss gemacht worden sind nun tatsächlich für eine Verurteilung tatsächlich schon aus???

Vielen Dank für eure Hilfe

Natürlich nicht. Vor der Verurteilung steht immer noch die Verhandlung. Um welchen Vorwurf geht es denn überhaupt? Das ist dir doch sicher schriftlich mitgeteilt worden.

Mir wird gar nichts vorgeworfen. Ich bin als Zeuge geladen obwohl eigentlich Geschädigter bin.
Habe allerdings keine Anzeige erstattet.

Es geht um eine Körperverletzung.

Gut, aber auch als Zeuge sollte dir mitgeteilt worden sein, worum es geht. Was ist denn da genau passiert? Hat dein Kumpel, nachdem er dir auf die Mappe gehauen hat, die Kneipe zerlegt etc.?

Hi,

Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel um mich jetzt noch von einem Anwalt beraten zu >lassen.

was kostet denn eine juristische Erstberatung, dass du dir die nicht leisten kannst? Und würdest du nicht, falls sich das Blatt (z.B. durch falsches Verhalten) wendet, einen Pflichtverteidiger bekommen können?

VG
J~

das könnte daran liegen, dass ein Forum <1 Woche vor der Verhandlung evtl. kein guter Ort für eine solche Frage ist :wink:
Was sagt eigentlich dein Anwalt da… achso, hatten wir schon :smile:

VG
J~

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Was mich an dieser Stelle und zu so später Stunde interessiert:

Wie ´handgreiflich´ verlief danach erst recht die Versöhnung ab?

Grüße mki

Wieso muss man sich den anwaltlich beraten lassen, wenn man als Zeuge aussagen soll?

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Im Ernst:

Beruf dich auf Dein fehlendes Erinnerungsvermögen. Sage, dass Du nicht daran glaubst, dass es so war, wie ursprünglich behauptet.

Dem Gericht wird indes auch sicher ein weiser, ein unter Wahrung aller Umstände einfühlsamer Urteilsspruch ( :innocent: ) einfallen. Unbeschadet dessen: Das sollte der Freundschaft dann auch nicht mehr weiter im Wege stehen…

Grüße mki

Nein, ich habe lediglich eine Ladung als Zeuge wegen Körperverletzung gegen meinen Kumpel erhalten.

Nein er hat keine Kneipe oder ähnliches zerschlagen, ist aber schon das eine oder andere mal aktenkundig geworden.

Wie gesagt war ein Streit zwischen uns beiden, nicht mal in der Öffentlichkeit sondern in meiner Wohnung.

Wieso muss man sich den anwaltlich beraten lassen, wenn man als Zeuge aussagen soll?

Man MUSS sicher nicht. Aber er sagt selbst, dass er eigentlich Täter ist. Können wir ausschließen, dass er mal Angeklagter werden wird? Muss man als Zeuge eine sich selbst belastende Aussage machen die vielleicht dazu führt, dass man einer wird? Wo ist die Grenze des u.U. bestehenden Aussageverweigerungsrechts? Bei diesen Fragen kann einem vielleicht ein Anwalt helfen.
Man kann es natürlich auch lassen ihn zu fragen und nachdem man schon so „ungeschickt“ war jemanden zu verprügeln kann man noch gleich eine juristische Ungeschickheit hinterher schieben. Muss aber natürlich jeder selbst wissen wie er das handhabt.

VG
J~

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Wo steht den das ich Täter bin?

Nein, ich bin der Geschädigte.

Ich weiß weder von der „Schlägerei“ groß noch von der darauf folgenden Aussage.

Ich bin ja selber nicht einmal zum Polizei Revier gegangen. Da kamen am nächsten Morgen wenige Stunden nach dem Vorfall 2 Polizisten vorbei und haben mich in meinem Wohnzimmer vernommen.

Die Tage / Wochen / Monate davor waren echt viele Drogen und Alkohol im Spiel.
Es ist sogar sehr gut möglich dass ich unter Entzugserscheinungen stand.

Meine Frage ist ja ob nur die Aussage von der Polizei ausreichend für eine Verurteilung ist.

Ich würde gerne fragen, ob etwas dagegen spricht zu sagen, dass man sich an nichts erinnern kann, weil man sturzbetrunken war, auch am morgen danach noch- es sollen ja nur wenige Stunden gewesen sein zwischen Vorfall und Polizeibesuch.
Dass man mit dem „Täter“ nun weiter bestens befreundet ist, spricht das nicht auch im Zweifel für beide?

Das ist Sache des Angeklagten. Und in einem Strafprozess wird er auch ganz sicher einen Verteidiger haben.

Scheint mit der Versöhnung und neuen Freundschaft wohl nicht wirklich weit her zu sein, wenn der Kumpel nicht mal darüber mit ihm gesprochen hat, was dieser Anwalt gesagt hat und was man tun könnte.