Hallo Community,
wenn eine Person einen Titel wie z.B. Doktor, Mediziner oder Professor hat (nicht Graf, Herzog ect.) muss man diesen auch so ansprechen?
Ich frage aus folgendem Grund, wenn ich einen Arzt (nennen wir ihn Herrn Doktor Falschmann) beispielsweise mit: „Hallo Doktor Falschmann“ anspreche, wäre dieses ja korrekt und eine respektvolle Anrede.
Jetzt habe ich aber beispielsweise ärger mit „Herrn Doktor Falschmann“ und auch keinen respekt mehr vor ihm weil ich mit ihm in einem Rechtsstreit bin, muss ich dann vor Gericht „Doktor Falschmann“ sagen oder reicht „Herr Falschmann“?
Wie gesagt, ich frage weil es (zumindest für mich) ja auch eine Form des „respektes und Anerkennung“ ist, den Menschen mit vollem Namen (also mit Titel) anzusprechen, den ich nun allerdings nicht mehr habe, ich möchte nur nicht unbedingt bei Gericht negativ auffallen wenn ich nur „Herr“ sage, und wie verhält es sich wenn gleich mehrere Titel (Dr. Dr. - oder Prof. Dr.) vorhanden sind, mal abgesehen davon das es meiner Meinung nach auch noch blöd kling wenn man "Professor Doktor Falschmann sagt.
Desweiteren würde ich gerne noch wissen, ob es stimmt das man es als „Beleidigung“ ansehen / werten kann wenn man eine andere Person duzt, (z.B. einen Polizisten einfach mit „Du“ anspricht, und wird da überhaupt zu „Privatpersonen“ unterschieden)?
Ich hoffe ich habe meine Fragen präzise genug gestellt und Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ps: Falls es tatsächlich einen Herrn Falschmann gibt, der Name ist natürlich frei erfunden!
Mit freundlichem Gruß!