Korrekte Anrede für Personen mit Titel

Hallo Community,
wenn eine Person einen Titel wie z.B. Doktor, Mediziner oder Professor hat (nicht Graf, Herzog ect.) muss man diesen auch so ansprechen?

Ich frage aus folgendem Grund, wenn ich einen Arzt (nennen wir ihn Herrn Doktor Falschmann) beispielsweise mit: „Hallo Doktor Falschmann“ anspreche, wäre dieses ja korrekt und eine respektvolle Anrede.

Jetzt habe ich aber beispielsweise ärger mit „Herrn Doktor Falschmann“ und auch keinen respekt mehr vor ihm weil ich mit ihm in einem Rechtsstreit bin, muss ich dann vor Gericht „Doktor Falschmann“ sagen oder reicht „Herr Falschmann“?

Wie gesagt, ich frage weil es (zumindest für mich) ja auch eine Form des „respektes und Anerkennung“ ist, den Menschen mit vollem Namen (also mit Titel) anzusprechen, den ich nun allerdings nicht mehr habe, ich möchte nur nicht unbedingt bei Gericht negativ auffallen wenn ich nur „Herr“ sage, und wie verhält es sich wenn gleich mehrere Titel (Dr. Dr. - oder Prof. Dr.) vorhanden sind, mal abgesehen davon das es meiner Meinung nach auch noch blöd kling wenn man "Professor Doktor Falschmann sagt.

Desweiteren würde ich gerne noch wissen, ob es stimmt das man es als „Beleidigung“ ansehen / werten kann wenn man eine andere Person duzt, (z.B. einen Polizisten einfach mit „Du“ anspricht, und wird da überhaupt zu „Privatpersonen“ unterschieden)?

Ich hoffe ich habe meine Fragen präzise genug gestellt und Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ps: Falls es tatsächlich einen Herrn Falschmann gibt, der Name ist natürlich frei erfunden! :wink:

Mit freundlichem Gruß!

Also ein „rechtlicher Anspruch“ darauf, „gesiezt“ zu werden, existiert natürlich nicht (mehr), ebensowenig wie auf eine Nennung des akademischen Titels; und auch als „klagbare Beleidigung“ kann das nicht gewertet werden, wohl aber empfunden als „grobe Unhöflichkeit“ und „Verstoß gegen die sprachlichen Konventionen“…
dazu „wiki“ : http://de.wikipedia.org/wiki/Anrede
und „Knigge“ : http://www.knigge.de/themen/gesellschaft/akademische…

Gruß
nicolai

hi,

wenn eine Person einen Titel wie z.B. Doktor, Mediziner oder
Professor hat (nicht Graf, Herzog ect.) muss man diesen auch
so ansprechen?

also in österreich wird ein „Dr.“ zum bestandteil des namens. er muss von den trägerInnen nicht geführt werden, es besteht aber ein recht ihn zu führen. insofern kann ein sprachlicher „entzug“ des titels
schon mindestens als beleidigung aufgefasst werden.

Ich frage aus folgendem Grund, wenn ich einen Arzt (nennen wir
ihn Herrn Doktor Falschmann) beispielsweise mit: „Hallo Doktor
Falschmann“ anspreche, wäre dieses ja korrekt und eine
respektvolle Anrede.

Jetzt habe ich aber beispielsweise ärger mit „Herrn Doktor
Falschmann“ und auch keinen respekt mehr vor ihm weil ich mit
ihm in einem Rechtsstreit bin, muss ich dann vor Gericht
„Doktor Falschmann“ sagen oder reicht „Herr Falschmann“?

in ö. könnte herr dr. f. auf dem dr. bestehen.

Wie gesagt, ich frage weil es (zumindest für mich) ja auch
eine Form des „respektes und Anerkennung“ ist, den Menschen
mit vollem Namen (also mit Titel) anzusprechen, den ich nun
allerdings nicht mehr habe, ich möchte nur nicht unbedingt bei
Gericht negativ auffallen wenn ich nur „Herr“ sage, und wie
verhält es sich wenn gleich mehrere Titel (Dr. Dr. - oder
Prof. Dr.) vorhanden sind, mal abgesehen davon das es meiner
Meinung nach auch noch blöd kling wenn man "Professor Doktor
Falschmann sagt.

Desweiteren würde ich gerne noch wissen, ob es stimmt das man
es als „Beleidigung“ ansehen / werten kann wenn man eine
andere Person duzt, (z.B. einen Polizisten einfach mit „Du“
anspricht, und wird da überhaupt zu „Privatpersonen“
unterschieden)?

ja, meine ich. die „normale“ anrede unter fremden ist die höflichkeitsform mit „sie“. ein selbstverständliches duzen ist in vielen bereichen möglich (z.b. in internet-foren), ich würde aber davon i.a. abraten.

einen „rechtlichen anspruch“ auf ein siezen gibt es afaik nicht; ein geschickter anwalt könnte aber aus einem unvorbereiteten duzen schon eine art missachtung konstruieren.

m.

Ein absichtliches Weglassen des Titels würde von den meisten Anwesenden als wohlkalkulierte Beleidigung zur Kenntnis genommen werden.

Dies kann durchaus auch auf dich zurückfallen. Natürlich ändert das wenig an der rechtlichen Lage aber es hilft dir in den meisten Fällen wenig, wenn du die Anwälte und Richter, die meist auch promoviert sind, in dieser Weise gegen dich aufbringst.

Hallo Fragewurm,

[…]
verhält es sich wenn gleich mehrere Titel (Dr. Dr. - oder
Prof. Dr.) vorhanden sind, mal abgesehen davon das es meiner
Meinung nach auch noch blöd kling wenn man "Professor Doktor
Falschmann sagt.

In der Regel hat jeder Professor auch mindestens einen Doktor-Titel.
(Den Dr. muss man sich mit einer Dissertation erarbeiten, den Prof. bekommt man „geschenkt“, wenn man an eine Universität als Lehhrer berufen wird.)
Den Dr. kann man weglassen.

Der Dr. Dr. ist auch erarbeitet, man hat mehrere Dissertationen, zu unterschiedlichen Themen, und normal in verschiedenen Fächern, eingereicht, welche auch angenommen wurden.
Normalerweise unterlässt man die Mehrfach-Nennung.

In manchen Ländern ist jeder Schullehrer Professor.

MfG Peter(TOO)
P.S. Meine persönliche Lebenserfahrung: Wenn jemand auf seinem akademischen Titel besteht, ist derjenige meistens eine Niete.

Servus, Michael,

also in österreich wird ein „Dr.“ zum bestandteil des namens.

Dem widerspricht eigentlich das AHStG von 1966, in dem dargelegt wurde, dass akademische Grade dem Namen vor- und nachgestellt werden dürfen und daher kein Bestandteil des Namens sind.

Herzlichen Gruß, Maresa

Moin auch,

muessen musst du gar nichts. Alles weitere haengt von der jeweiligen Person ab. Wer mich mit Herr Doktor DataEditor anspricht wird hoechstens mit einer hochgezogenen Augenbraue belohnt.

Ralph

Hallo,

also eine Beleidigung, die man als solche anzeigen könnte, wäre es nicht, einen Dr. nicht Dr. zu nennen. Aber eben „unhöflich“, was ggf den ausschlag zum „Ton“ machen kann, den man vermittelt. Ein Prof. Dr. Dr. nennt man dabei aber nur Prof., die Nennung aller Titel ist nicht nötig.

Wenn man jemanden aus Versehen duzt, wird einem das wohl kaum jemand krumm nehmen. Aber ein ungefragtes Duzen ist eben auch „unhöflich“ und kann das Gegenüber je nach Situation gegen einen aufbringen und ggf als versuchte Beleidigung aufgefasst werden.

Und ich stimme zu: Wer auf seinen Titel unbedingt besteht, der hat meist sonstige Probleme… Daher betone ich bei diesen Leuten dann den Titel in einem Streitgespräch dann ganz besonders. Eine Interpretation der Intonierung kann nun einmal sicherlich nicht als Beleidigung gelten… :wink:

Guten Abend Herr Doktor Falschmann

Ich frage aus folgendem Grund, wenn ich einen Arzt (nennen wir
ihn Herrn Doktor Falschmann) beispielsweise mit: „Hallo Doktor
Falschmann“ anspreche, wäre dieses ja korrekt und eine
respektvolle Anrede.

Ich finde das keine respektvolle Anrede. Und zwar wegen des „Hallo“ sicher wird das inzwischen vielfach ugsp. verwendet, respektvoll ist es nicht.

Jetzt habe ich aber beispielsweise ärger mit „Herrn Doktor
Falschmann“ und auch keinen respekt mehr vor ihm weil ich mit
ihm in einem Rechtsstreit bin,

Warum geht „Rechtsstreit“ und „kein Respekt mehr“ bei dir automatisch Hand in Hand?
Andere haben ja schon darauf hingewiesen, dass es gerade vor Gericht nicht so gut aufgenommen werden könnte wenn Du die normal höflichen Umgangsformen nicht einhältst.

Alb-Gruß
Renate