Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich nun eine FAQ-konforme Formulierung gewählt habe und der Betrag nicht wieder gelöscht wird.
Es geht um korrekte Buchführung bei einigen Spezialfällen in der Anwendung des EKR03/SKR03.
Grundsätzlich ist klar, daß eine korrekte Buchführung immer auf einem Konto- und einem Gegenkonto beruht. Bei einigen Spezialfällen ist allerdings die korrekt Kontenkombination nicht klar, um am Ende eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung und EÜR zu erhalten.
Ich hoffe, einige Informationen zur korrekten Buchführung bzw. zum korrekten Umgang mit dem EKR03/SKR03 zu erhalten.
Dienstreisen:
Wie werden Fahrten mit einem Privat-PKW und Verpflegungssätze korrekt gebucht, wenn diese mit im Steuerrecht verankerten Pauschalen geltend gemacht werden.
Es gibt im EKR03 die (Sach-) Konten 4670ff Reisekosten Unternehmer. Welches Gegenkonto wird verwendet, wenn kein Geld fließt, d.h. der Unternehmer sich die Reisekosten nicht ausgezahlt. Ein Geldkonto (Bank, Kasse) kann ja nicht verwendet werden.
Bei Bahntickets, Hotelquittungen, … gibt es ja in der Regel ein entsprechendes Geldkonto und sind unproblematisch
Ergänzung: Welche Nachweise für Reisekosten (Fahrten mit dem Privat-PKW, Abrechnung mit 30ct/km) werden benötigt, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird?
Arbeitszimmer:
Das bei Dienstreise gesagte gilt für das Arbeitszimmer in der gemieteten Wohnung. Hier gibt es auch das Sachkonto 4288 aber kein Gegenkonto. Wie erfolgt hier die korrekte Gegenbuchung, wenn kein Geld Geschäft->privat fließt.
Privatanteile:
Wenn der Unternehmer nur einen prozentualen Anteil der Telekommunikationskosten als Geschäftsausgaben angesetzt und der Rest private Kosten sind, muß dies auch korrekt gebucht werden. Die Privatanteile sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Es soll aber auch in diesem Fall kein Geld Privat-> Geschäft fließen. Der Telekomanbieter für das Festnetz wird vom Privatkonto und der für den Mobilfunk vom Geschäftskonto abgebucht. Wir werden die Telekommunikationskosten korrekt im EKR03/SKR03 gebucht, damit die EÜR und die Umsatzsteuer stimmen.
Korrekturen/Korrekturbuchungen:
Unterstellen wir einmal, die Kassenbucheingaben für das 3. Quartal + Umsatzsteuervoranmeldung wurden gemacht. Nun wird aber festgestellt, daß ein Beleg/eine Quittung übersehen und nicht eingegeben wurde. Kann man diese einfach im 4. Q mit Belegdatum über die entsprechenden Konten des EKR/SKR buchen? Für die EÜR sollte der Buchungszeitpunkt ja mehr oder weniger irrelevant sein, da die für die Steuererklärung relevante EÜR des Jahres erst noch erstellt ist. Wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, muß man die Voranmeldung korrigieren oder reicht es, wenn man dies im Rahmen der Umsatzsteuererklärung richtig stellt.
Danke und viele Grüße
Mu Lei