da ich keine Lust habe vom Finanzamt demnächst eine aufm Deckel zu bekommen stelle ich diese Frage.
Mir geht es konkret darum, wie die aller erste Abschlagsrechnung aussehen muss.
Muss die Gesamtsumme des Projektes irgendwo stehen, oder ist es nur notwendig das der Begriff Abschlagsrechnung bzw. Teilzahlung oben steht sowie die Summe der Abschlagsrechnung (mwst etc) ?
Wie die nächsten Abschläge ausschauen sowie die Schlussrechnung ist mir klar, mir geht es nur um die erste.
Schon allein der Begriff „Abschlag“ deutet darauf hin, daß es sich um einen Teilbetrag einer Gesamtrechnung handelt, die noch nicht endgültig feststeht. Insofern kann das FA gar keine Endsumme verlangen.
Eine Abschlagsrechnung muß also nur die üblichen Rechnungskriterien (Aussteller, Betrag, Datum usw.) enthalten.
Ansonsten müssen in der Schlußrechnung alle relvanten Informationen (z.B. die Abschlagszahlungen) enthalten sein.
Hallo, leider kann ich die Frage rechtlich nicht beantworten.Man könnte eine geschätzte Summe für das Gesamtvolumen angeben.Beim Finanzamt bekommt man die richtige Antwort auch per Telefon.
Grüße