Korrekte Gasabrechnung für den Mieter

Hallo,

ich werde meine Heizung auf Gas umstellen. Bisher hatte ich gemeint, dass es reicht, wenn man für den Mieter einen Wärmemengenzähler installiert. Dann hätte ich von der Gesamtmenge aus der Rechnung seinen Betrag abgezogen.
Nun wurde mir erklärt, dass das so nicht erlaubt ist.
Und es gäbe ja auch noch einen anderen Wert, sozusagen, was die Heizung selber an Gas „verbraucht“. (??)
Ist das richtig? Benötige ich also (für ein 2-Familienhaus) 2 Wärmemengenzähler?
Und wenn es diesen anderen Wert wirklich gibt, wie errechne ich diesen, darf ich den an den Mieter (zumindest anteilig) weitergeben?
Viellicht gibt es ja sonst noch etwas, was ich dabei beachten muss??
Möchte es korrekt machen!

Viele Grüße,
Bijou 1

Hallo!

Es gibt ja Ausnahmen, etwa im 2-Familienhaus, wenn Vermieter selbst dort wohnt. Oder wenn es technisch unmöglich oder sehr teuer wäre.  Kosten höher als mögliche Einsparung, die man selbst in 10 Jahren nicht erreichen würde.

Wenn man „nur“ den Heizstrang für den Mieter einen Wärmemengenzähler(WMZ) einbaut, dann schadet man sich aber selbst. Denn der zählt nur die verbrauchte Wärmemenge, die ab Kessel abgeht.

Alle Kessel-/Leitungsverluste gingen auf den rechnerischen Anteil des Vermieters,wenn man eine Differenzbildung zum Gasbezug macht.

Selbst bei 2 WMZ muss man noch rechnen, denn die Summe der beiden Messwerte ist nicht der Gesamtverbrauch des Hauses !  Auch hier ist ja der Kesselverlust nicht mit drin.

Was seit 2014 neu ist, es muss für das Warmwasser(WW) ein extra WMZ zw. Kessel und Speicher angebracht werden. So wird der echte Energieverbrauch für das Erzeugen und Bereithalten von WW gemessen. Verteilt werden die Kosten dann über WW-Uhren oder in den Ausnahmefällen auch über m²  z.B.

MfG
duck313

Hallo duck313,
ah, wieder mein netter Fachmann von der letzten Frage :smile:

Also Warmwasser wird nicht über die Heizung laufen… bei 2 Personen lohnt sich der Aufwand für den Umbau nicht…

Wie hoch muss ich mir denn die „Kessel- / Leitungsverluste“ vorstellen?
Die Frage ist für mich, da ich nach diesem Mieter nicht mehr vermieten möchte, ob ich mir die Mehrkosten für den 2. Wärmemengenzähler antun möchte/sollte.

Ich nehme mal an, diese „Mehrkosten“ werden auf der Gasrechnung vom Gasanbieter nicht gesondert ausgewiesen-wie auch?
Also muss ich mir das so vorstellen, dass ich z.B. auf WMZ 1 die Summe x angezeigt bekomme, auf dem 2. WMZ die Summe y, aber wenn ich die zusammenzähle, komme ich noch nicht auf die Summe z, die der Gasanbieter berechnet, und das ist dann diese Verlustmenge?
Dann sind wir bei der nächsten Frage: kann ich die Differenz von z zu x+y dann zur Hälfte an den Mieter berechnen?
Und kann ich evtl. die Kosten für den 2. WMZ an den Mieter weitergeben?
Viele Grüße,
Bijou1

Hallo Bijou1,

ich beziehe mich nur auf:

Die Frage ist für mich, da ich nach diesem Mieter nicht mehr
vermieten möchte, ob ich mir die Mehrkosten für den 2.
Wärmemengenzähler antun möchte/sollte.

Wielange wird den der Zeitraum der Nochvermietung dauern?

Vlt. läßt sich da ja eine einvernehmliche Lösung finden.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Volker,

tja, wenn man das wüsste. Er ist 94,5 Jahre alt und noch recht fit. Wohnt im Haus seit 41 Jahren und gehört einfach „zum Inventar“ :smile:
Ich würde ihn nie rauswerfen!

Habe eben im Net gelesen, dass man ca. 10% auf den Verbrauch aufschlagen darf, für diese „verluste“. Weiß aber nicht, ob das rechtens ist.

Wenn ich mir überlege, was so ein WMZ kostet, überlege ich allerdings, ob ich mir diese 10% nicht selber bezahle…
VG
Bijou1

Ok, tja, wenn man das wüsste. Er ist 94,5 Jahre alt und noch recht
fit. Wohnt im Haus seit 41 Jahren und gehört einfach „zum
Inventar“ :smile:
Ich würde ihn nie rauswerfen!
Das ist natürlich eine schwierige Situation, ich könnte den Herrn auch nicht rauswerfen.

Gruß Volker