Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe es kann mir jemand meine Frage beantworten
Aktuell bin ich Kleinunternehmer und zahle noch keine Vorsteuer, nun kommt aber der Fall das Ich nächstes Jahr nicht mehr befreit bin, dazu werde ich natürlich auch noch mit meinem Steuerberater sehr ausführlich drüber sprechen, der ist aber aktuell etwas ausgelastet und ich möchte die Frage gerne beantwortet haben. Es geht darum wie der Gewinn korrekt ermittelt wird.
Warenkosten
Artikelkosten ohne Einfuhrumsatzsteuer ->0,10 €
Einfuhrumsatzsteuer >0,0190 €
Artikelkosten mit Einfuhrumsatzsteuer ->0,1190 €
Was Gewinn ist musst du mir nicht erklären, die Frage oben ist schon sehr präzise gestellt, nehm es mir nicht böse aber da wollte Ich nun keine 0815 Antwort welche Ich mir auch selbst schreiben könnte.
Es geht mir schon um die Besonderheiten, welche Steuer muss abgeführt werden und welche kann evtl. verrechnet werden. Z. b. die Einfuhrumsatzsteuer kann meines Wissens mit dem Netto VK verrechnet werden.
Wenn man von hinten durch die Brust ins Auge vorgehen will, kann man das tun.
Man kann auch alle Betriebseinnahmen addieren und alle Betriebsausgaben davon abziehen, dann hat man den gesuchten Überschuss.
Auch bei Regelbesteuerung ändert sich daran nichts: Eingenommene USt ist Betriebseinnahme, bezahlte USt ist Betriebsausgabe. Deine Gewinnermittlung funktioniert also fast gleich wie bisher, nur dass eben USt-Einnahmen und USt-Ausgaben neu dabei sind, die Du bei der 19-1-Besteuerung nicht hattest.
Lass Dich durch die sehr hässlich aufgebaute „Anlage EÜR“ nicht verwirren und mach Deine Überschussrechnung ganz unabhängig von dem Dings. Plus Einnahmen minus Ausgaben gleich Überschuss. Was da dann nachher in welches Feld reinkommt, kannst Du dann immer noch sehen.
ach ja: Deine Rechnung mit Hundertstel Cent lässt vermuten, dass Du die Überschussrechnung mit der kaufmännischen Kalkulation vermischst. Das ist eine Hürde, wenn man die „Brutto“-Kalkulation des Kleinunternehmers gewohnt ist und jetzt Regelbesteuerer werden will.
Für die kaufmännische Kalkulation als Regelbesteuerer machst Du das, was Du auch als bilanzierender Kaufmann tätest: Du kalkulierst ganz ohne USt-Werte, weder eingenommene USt noch bezahlte Einfuhr-USt noch abziehbare Vorsteuer (<-- an dieser Stelle stimmt der Begriff) noch abgeführte USt oder erstattete Guthaben haben irgendeinen Einfluss auf die Kalkulation. Die findet ganz schlicht „netto“ statt.
Bei bedeutenden Beträgen können die USt-Werte beim Überschussrechner allenfalls Einfluss auf die Liquiditätsplanung (und, wie gesagt, auf die steuerliche - nicht die kaufmännische!! - Gewinnermittlung) haben, aber in der Kalkulation haben sie nix verloren.
Hallo,
kurzer Hinweis am Rande zur Umsatzsteuer. Bei ebay ist die Verkaufsprovision nur netto, da Du dort dann Deine USt-ID (nachdem Du eine beantragt hast) hinterlegen musst.
Viele Grüße
Steffen Göldner