Korrekte Kündigungsfrist

hallo experten,

ich habe mal folgende frage: wenn bei einer person im arbeitsvertrag eine kündigungsfrist von zb. 8 wochen zum quartalsende steht und diese person aber 1 monat vor ablauf des quartals kündigen will, muss dieser dann trotzdem seine kündigung zum ende des vorherigen quartals einreichen???

also wenn der betroffene zb. ende august aus dem vertrag austreten will, müsste er die kündigung zu ende juni einreichen?

hoffe das es verständlich erklärt ist…

schonmal vielen dank

Hallo

Die Kü muß spätestens 8 Wochen vor dem Quartalsende zugehen. Wenn der AN zum 31.08. kündigen will, kann er das nicht ohne Zustimmung des AG, denn das Quartal endet bekanntlich erst Ende September. Eine Kü zu Ende September müsste bis zum 05. August dem AG zugehen. Eine vorherige Beendigung des AV bedarf einer einvernehmlichen Auflösung des AV.

also wenn der betroffene zb. ende august aus dem vertrag
austreten will, müsste er die kündigung zu ende juni
einreichen?

Nein, eine Kü zu Ende Juni würde das AV Ende Juni beenden.

Gruß,
LeoLo

hallo,

erstmal danke. das heißt also man kann ohne zustimmung des ag nur zum quartalsende kündigen (wenn nich im arbeitsvertrag anders niedergeschrieben), oder???

reicht es wenn die zustimmung mündlich ist oder sollte diese schriftlich sein???

Hallo,

das heißt also man kann ohne zustimmung des ag
nur zum quartalsende kündigen

Richtig.

(wenn nich im arbeitsvertrag
anders niedergeschrieben), oder?

Ja. Es kommt drauf an, was genau dazu vereinbart ist.

reicht es wenn die zustimmung mündlich ist oder sollte diese
schriftlich sein?

Eine mündliche Zustimmung würde zwar reichen, aber die kann dann im Zweifelsfall (wenn der AG plötzlich doch auf Einhaltung der exakten Kündigungsfrist besteht) evtl. nicht nachgewiesen werden.

MfG

Guten Tag,

danke, gibt es eine bestimmte form die so ein schreiben (zur aufhebung der kündigungsfrist) betrifft? oder haben sie einen link zu einem muster???

vielen dank

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Hallo

Formulierungen gibt es, ja.

Bei der Aufhebung eines AV empfehle ich aber, lieber ein paar Euro in einen Fachanwalt zu investieren, der etwas Ordentliches aufsetzt.

Gruß,
LeoLo

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