Korrekte steuerliche Erfassung Arbeitszimmer

Hallo,

folgendes Beispiel:

Person A ist selbständig und betreibt sein Gewerbe vom Homeoffice aus.
Er lebt mit Person B in einer Lebensgemeinschaft. Person B wird separat steuerlich als Angestellter erfasst und veranlagt.

Gemeinsam (der Mietvertrag läuft auf Person A und Person B) haben Sie ein Einfam.haus angemietet. In diesem angemieteten Haus befindet sich auch das Homeoffice von Person A.

Nun stellt sich die Frage wie die Kosten für das Homeoffice steuerlich berücksichtigt werden?

Version 1: Fläche des Homeoffice im Verhältnis zu gesamt angemieteten Fläche und dann anteilig von der Gesamtmiete und Nebenkosten

Version 2: Die Fläche des Homeoffice muss aus der Gesamtfläche des Hauses rausgerechnet werden, die Restfläche dann durch 2 Mietparteien (A + B) teilen. Restmiete und Restnebenkosten dann dem Homeoffice zuordnen

Version 3: vielleicht irgendeine andere Regelung die mir momentan nicht einfällt.

Danke für Rückinfo.

mfg
Bernd

Bei Eheleuten hätte man hier kein Problem. Dort hat der BFH gesagt, dass der Ehemann die volle Abschreibung für sein anteiliges Arbeitszimmer in Anspruch nehmen konnte, auch wenn ein gemeinsames Haus mit der Ehefrau vorliegt.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990778.HTM

Wenn zwei Personen gemeinsam eine Wohnung mieten könnte man das ja evtl. aufteilen, dass eine Person anteilig das Arbeitzimmer mitmietet und den Rest der Wohnung gemeinsam. Oder aber Person A. zahlt intern an Person B. den Anteil der der Miete für das hälftige Arbeitszimmer entspricht.