Korrekte Stundenabrechnung bei Krankheit

Hallo an Alle,

Nehmen wir mal an das eine Nachtwache 17 Nächte a 10 Std im Monat arbeitet.Die Soll Std betragen 169,die Ist Std 170.Sollte die NW den ganzen Monat krank sein,stehen ihr dann die 170 Std (die sie eigentlich gearbeitet hätte)zu oder nur die 169 Soll Std?.Währe sie nur 2 Nächte krank,währen das dann 1 Nacht mit 10 Std.und 1 Nacht mit 9 Std? Die selbe Frage ergibt sich im Falle von Urlaub.

Vielleicht kann mir jemand einen Link schicken wo ich dieses genau nachlesen kann.

Vielen Dank im voraus.

Eileen

Lohnausfallprinzip
Hi!

Etwas vereinfacht:
Die letzten 3 Monate werden zum Durchschnitt herangezogen, und diese sind dann maßgebend.
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4.html
…wobei tariflich etwas anderes vereinbart sien kann (steht ja auch drin)

Urlaub ist ähnlich
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__11.html

LG
Guido

Hallo Guido,

danke für deine schnelle Antwort und den Link.
Ich lese es mir mal durch und hoffe das ich es verstehe.

LG
Eileen