Korrekte USt Voranmeldung

Ein bilanzieriendes Unternehmen vermittelt zwischen Anbieter aus Italien und Abnehmer aus Deutschland und stellt nach erfolgreichen Verhandlungen und erfolgter Leistung eine Provisionsrechnung an das italienische Unternehmen ohne Vorsteuer.

Wie müsste das Unternehmen diesen Umsatz in der USt-Voranmeldung bzw in der Bilanz/GuV behandeln?

  • Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8 ff. UStG (UVA Zeile 48 - "weitere steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug)

oder

  • steuerfreie innergememeinschaftliche Lieferung §4 1b UStG (UVA Zeile 41 - "innergem. Lieferung an Abnehmer mit UstIdnr.)

oder

  • sonstige steuerfreie Umsätze (UVA Zeile 43 - Umsätze nach §4 Nr.2-7 UStG)

??

Ein bilanzieriendes Unternehmen vermittelt zwischen Anbieter
aus Italien und Abnehmer aus Deutschland und stellt nach
erfolgreichen Verhandlungen und erfolgter Leistung eine
Provisionsrechnung an das italienische Unternehmen ohne
Vorsteuer.

Was wird denn vermittelt?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das abnehmende deutsche Unternehmen kauft bei dem italienischen Unternehmen Teile ein.
Hierfür erhält nun das bilanzierende Unternehmen eine Provision von dem italienischen Unternehmen, da das bilanzierende Unternehmen den Kontakt zwischen Anbieter und Abnehmer hergestellt hat.

Das abnehmende deutsche Unternehmen kauft bei dem
italienischen Unternehmen Teile ein.
Hierfür erhält nun das bilanzierende Unternehmen eine
Provision von dem italienischen Unternehmen, da das
bilanzierende Unternehmen den Kontakt zwischen Anbieter und
Abnehmer hergestellt hat.

Ich werd mich mal an der Lösung versuchen, aber ich bin kein Experte in Umsatzsteuer.

Ort der Vermittlungsleistung ist gem. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG dort wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird, das wäre also Italien. Italien ist Ausland, also nicht steuerbarer Umsatz.

§ 3a Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 UStG wird wohl nicht zutreffen (also wenn der Italiener die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates verwenden würde).

Allerdings ist somit die Leistung in Italien steuerbar und wohl auch steuerpflichtig. Ob es in Italien ggf. eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gibt weiß ich nicht.