Korrekte Zeitwertberechnung Haftpflicht

Die Vorgeschichte:
Person A hat die Couch (9 Monate alt, 699 euro NP) von Person B auf der Sitzfläche mit Schlüssel beschädigt. Versicherung von Person A will 200 Euro als Schadensausgleich zahlen. Person B erhebt Einspruch, Versicherung bietet 300 Euro, wieder Einspruch. Nach zweiter Begutachtung durch der Versicherung wird nun folgender Zeitwert angeboten:
Die Lebensdauer der Couch berechnen sie mit 8 Jahren.

Neupreis am Schadentag: 699 Euro

  • Wertverlust (Vorteilsausgleich = Abzüge Neu für Alt): 174,75 Euro
  • Vorschäden: 0 Euro
    = Zeitwert brutto: 524,25 Euro
    = Zeitwert netto: 440,55 Euro.

524,25 Euro abzüglich 100 Euro Restwert (Berücksichtigung der Faktoren Restnutzung, Anzahl, Größe der beschädigten Teile, Grad der Beschädigung etc.) macht einen Zeitwert von 424,25Euro.

Im Gutachten steht ausserdem eine Instandsetzungsmöglichkeit:
partielle Behebung des Schadens vorraussichtlich mittels einer Oberflächenbearbeitung möglich. Kosten 145Euro + Mwst, für die verbleibende Restsichtbarkeit wäre eine Wertminderung von 100 Euro angemessen.

Die Frage von Person B ist nun, ob der Zeitwert nicht wie folgt berechnet wird:
8Jahre Lebensdauer = 96 Monate.
96Monate/699Euro = 7,28 Euro. 7,28Euro x 9Monate = 65 Euro.

Wertverlust 65 von 699 Euro abgezogen macht 634Euro, davon der Restwert -100Euro, man kommt auf 534 Euro Zeitwert ??? (Dies würde auch einen Maximalen Wertverlust von 20% nahekommen, zumal der Gegenstand noch kein Jahr alt ist)

Person B hat dies auch schon telefonisch mit der Versicherung geklärt, diese will nun einen schriftlichen Einspruch. Person B fühlt sich mächtig verschaukelt von der Versicherung, nach den vorhergegangenen „Angeboten“, aber hat sie Recht bei ihrer Berechnung ?

Bedenken: die Versicherung blockt völlig ab und weicht auf die Möglichkeit der Instandsetzung zurück?

Hallo,

solange die Reparaturkosten zzgl. evtl. Wertminderung unter dem Zeitwert liegen, wird die Gesellschaft dies zahlen.

Gruß
Andreas

hallo andreas,
die reparaturkosten 145 euro plus werminderung 100euro, liegen ja sogar unter dem errechneten zeitwert der versicherung, soviel ist klar.

weiss denn niemand eine antwort auf meine frage ?

Der Wertverlust bei Möbeln ist im ersten Jahr sehr hoch, der hier angesetzte Abschlag von 25 % ist durchaus üblich. Es dürfte sehr schwer werden, eine höhere Entschädigung durchzusetzen.