Die Vorgeschichte:
Person A hat die Couch (9 Monate alt, 699 euro NP) von Person B auf der Sitzfläche mit Schlüssel beschädigt. Versicherung von Person A will 200 Euro als Schadensausgleich zahlen. Person B erhebt Einspruch, Versicherung bietet 300 Euro, wieder Einspruch. Nach zweiter Begutachtung durch der Versicherung wird nun folgender Zeitwert angeboten:
Die Lebensdauer der Couch berechnen sie mit 8 Jahren.
Neupreis am Schadentag: 699 Euro
- Wertverlust (Vorteilsausgleich = Abzüge Neu für Alt): 174,75 Euro
- Vorschäden: 0 Euro
= Zeitwert brutto: 524,25 Euro
= Zeitwert netto: 440,55 Euro.
524,25 Euro abzüglich 100 Euro Restwert (Berücksichtigung der Faktoren Restnutzung, Anzahl, Größe der beschädigten Teile, Grad der Beschädigung etc.) macht einen Zeitwert von 424,25Euro.
Im Gutachten steht ausserdem eine Instandsetzungsmöglichkeit:
partielle Behebung des Schadens vorraussichtlich mittels einer Oberflächenbearbeitung möglich. Kosten 145Euro + Mwst, für die verbleibende Restsichtbarkeit wäre eine Wertminderung von 100 Euro angemessen.
Die Frage von Person B ist nun, ob der Zeitwert nicht wie folgt berechnet wird:
8Jahre Lebensdauer = 96 Monate.
96Monate/699Euro = 7,28 Euro. 7,28Euro x 9Monate = 65 Euro.
Wertverlust 65 von 699 Euro abgezogen macht 634Euro, davon der Restwert -100Euro, man kommt auf 534 Euro Zeitwert ??? (Dies würde auch einen Maximalen Wertverlust von 20% nahekommen, zumal der Gegenstand noch kein Jahr alt ist)
Person B hat dies auch schon telefonisch mit der Versicherung geklärt, diese will nun einen schriftlichen Einspruch. Person B fühlt sich mächtig verschaukelt von der Versicherung, nach den vorhergegangenen „Angeboten“, aber hat sie Recht bei ihrer Berechnung ?
Bedenken: die Versicherung blockt völlig ab und weicht auf die Möglichkeit der Instandsetzung zurück?