Für die in Obhutnahme eines Kindes (10 Jahre) in Wochenpflege (Mo. bis Do. in Vollzeit) wird monatlich ein Pflegegeld vom Jugendamt gezahlt. Ferner ist dieses Kind körperbehindert und hat einen Schwerbindertengrad von 80 %. Wie und wo werden die Pflegegeldbeträge steuerlich korrekt in die Einkommenssteuererklärung eingetragen?
Hallo, meine Antwort geht etwas an Ihrer Frage vorbei, aber vielleicht sollten Sie die Steuererklärung von einem Fachmann machen lassen, denn meist findet der Profi noch viel mehr Möglichkeiten etwas abzusetzen etc. Ich mache das seit ein paar Jahren bei einem Lohnsteuerhilfeverein, dort kostet es deutlich weniger als beim klassischen Gang zum Steuerberater (auch wenn dort ebenfalls fest angestellte Steuerberater arbeiten, genauso qualifiziert).
Hallo!
Ist es denn nicht steuerfrei ? Müsste es deshalb auch gar nicht angegeben werden ?
http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pf…
MfG
duck313